Das Ende der Schrottkarren naht

Schon Monate sind drei nicht angemeldete Fahrzeuge ein Dorn im Auge von Anwohner und Gemeinde in Föching. Die Fahrzeuge standen über lange Zeit dort herum. Kein Besitzer war zu finden. Doch jetzt ist ein Ende der Misere in Sicht.

Mittlerweile wurden Autowracks bewegt, der Rote Punkt abgekratzt.
Das Ende der Autowracks von Föching ist wohl schon bald gekommen.

Schon seit Monaten stehen in Föching Schrottkarren herum. Anfangs zwei, mittlerweile mindestens drei. Sie sind den Bewohnern schon lang ein Dorn im Auge. Nach dem Bericht der Holzkirchner Stimme tat sich auch etwas. Die Zuständigkeit zwischen einzelnen Behörden wurden geklärt. Das Landratsamt startete das sogenannte „Roter Punkt Verfahren“.

Keine Zukunft für die Autos

Äußerlich hat sich seitdem noch nicht viel verändert. Rechtlich hingegen schon. Die Fahrzeuge werden nach Aussage von Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamt Miesbach, nun abfallrechtlich behandelt. Es wurde geprüft, ob die Fahrzeuge noch einmal dem öffentlichen Verkehr zugeführt werden sollen. Diese Prüfung fiel allerdings negativ aus.

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Das bedeutet, dass den Fahrzeugen in näherer Zukunft eine Verschrottung bevorsteht. Davor kann die Fahrzeuge nur noch der Halter bewahren. Allerdings müsste sich dieser beim Landratsamt melden oder ermittelt werden können. Aufgrund der bisherigen Erfahrung mit dem Fall ist das jedoch unwahrscheinlich.

Ursprünglicher Artikel vom 15. Oktober 2015 mit der Überschrift: „Rote Punkte gegen Schrottkisten“

Zwei rostige Wagen stehen seit Monaten unangemeldet ohne Besitzer in Föching herum. Die Behörden sind informiert, ein Ende der Misere ist in Sicht. Den Besitzer stört das offenbar wenig – angeblich haben die Schrottkarren sogar Gesellschaft bekommen.

Schon seit Monaten steht ein silberner BMW in Föching herum. Dazu kommt seit geraumer Zeit noch ein rotes VW-Cabrio. Letzteres Fahrzeug ist noch nicht einmal abgesperrt. Nach einigen Monaten werden die Fahrzeuge immer wieder umgeparkt. An dem Verfallsprozess der beiden Fahrzeuge änderte das allerdings nichts.

Rote Punkte sollen helfen

Nachdem die Holzkirchner Stimme zuletzt über die Fahrzeuge berichtete, kam das Thema ins Rollen. Die Zuständigkeit zwischen den verschiedenen Behörden wurde geklärt, dann schaltete sich das Landratsamt ein. Auf den Fahrzeugen wurden vor etwa zwei Wochen Rote Punkte angebracht. Diese Roten Punkte verfolgen zweierlei Ziele.

Einerseits wird der Rote Punkt so angebracht, dass er sich direkt in dem Sichtfeld des Fahrers befindet. Des Weiteren ist auf dem roten Punkt ein Termin zu finden, welcher dem Halter einen Zeitraum von vier Wochen einräumt, um sich bei dem Landratsamt zu melden. Meldet sich der Halter nicht, wird dieser ermittelt und das Fahrzeug auf seine Kosten entfernt. Bei den meisten Fahrzeugen bedeutet „entfernt“ allerdings: verschrottet.

Fahrzeuge wurden dennoch bewegt

Obwohl seit etwa zwei Wochen ein solcher Roter Punkt auf den Fahrzeugen angebracht ist, wurden die Autos kürzlich erst wieder bewegt. Jetzt stehen sie auf dem Parkplatz des Föchinger Hofs. Der Wirt der Gaststätte hat jedoch keinerlei Informationen über die Fahrzeuge. Die Tatsache, dass das Fahrzeug innerhalb der vierwöchigen Frist bewegt wurde, ändert nichts daran, dass es mit Ablauf der Frist vom Landkreis entfernt wird.

Nach Aussage von Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamts Miesbach, wurden die Roten Punkte auf den beiden Fahrzeugen vor etwa zwei Wochen angebracht. Daraus resultiert: Wenn sich der Halter der beiden Fahrzeuge nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen meldet, sollten die Fahrzeuge endgültig entfernt werden. Laut Aussage eines Anwohners wurden die Roten Punkte allerdings abgekratzt.

Weiterhin wurde die Holzkirchner Stimme anonym darauf hingewiesen, dass ein drittes Fahrzeug auf dem Parkplatz des Föchinger Hofs abgestellt wurde. Auch dieser PKW sei angeblich nicht angemeldet. Das Landratsamt Miesbach weiß allerdings nichts von einem dritten Fahrzeug. Sollte sich diese Behauptung dennoch als wahr erweisen, droht laut Nemitz auch diesem Fahrzeug das “Roter-Punkt-Verfahren”.

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