Generelles Kampfhundeverbot unzulässig

Wie schon in Kreuth wurde nun auch in Rottach die Hundesteuersatzung angepasst. Ziel sei, laut Bügermeister Franz Hafner, eine talweit einheitliche Regelung für alle Hundebesitzer. Darauf habe man sich in der letzten Bürgermeisterrunde geeinigt.

Trotzdem gab es auch Kritik im Gemeinderat. Den einen ging die Steuer nicht weit genug, die anderen fanden die Regelungen überzogen.

Dass Kampfhunde nicht generell gefährlich sind, zeigt dieses Bild der österreichischen Rettungshunde Alice und Brenda / Quelle: Markus Pollak

In der regelmäßig stattfindenden talweiten Bürgermeisterrunde hätten sich die fünf Rathauschefs auf eine talweite Regelung geeinigt, so zumindest die Aussage von Franz Hafner, der sicher ist “dass die anderen Gemeinden bald nachziehen werden.”

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“Leute sind auf Hunde angewiesen”

Im Gegensatz zu anderen Gemeinden wird sich durch die talweite Anpassung in Rottach nicht viel ändern. Der erste Hund wird künftig nicht wie bisher 50, sondern 80 Euro kosten. Das entspricht einer Erhöhung von 60 Prozent.

Dies geht Karl Deisler von der FDP zu weit. „Es gibt genügend Leute, die bei uns Hartz 4 bekommen und sich ihr Essen bei der Tafel holen müssen. Da finde ich es ehrlich gesagt unangemessen eine derartig drastische Erhöhung durchzuführen“ und erklärt, warum ihn persönlich die Anhebung so empört: “Die meisten dieser Leute sind aufgrund sozialer Zwänge auf ihren Hunde angewiesen“.

Eine Meinung, die für den Rest seiner Kollegen jedoch keine Priorität besaß. „Ich finde es wichtiger, dass wir hier eine einheitliche Regelung haben“, meint der zweite Bürgermeister Hermann Ulbricht.

Generelles Kampfhundverbot zulässig?

Zudem wurde auf der Sitzung noch die Erhöhung der Abgabe für Kampfhunde beschlossen. Diese wird künftig – wie auch schon in Kreuth – gestaffelt: Für den ersten Hund sind dann 500 Euro fällig, für den Zweiten 1.000. Und der Dritte schlägt mit 1.500 zu Buche.

Hafner stellte zwar klar, dass in Rottach derzeit die Regelung überflüssig sei, da in der Gemeinde niemand einen Kampfhund besäße, aber: „Sollte jemand mal auf die Idee kommen, sich drei Kampfhunde anschaffen zu wollen, finde ich es auch gerechtfertigt, dass er 3.000 Euro dafür zahlen muss.“

Schließlich so Hafner, sei das Gefahrenpotenzial in der Gruppe deutlich größer. Anton Maier (CSU) sprach sich sogar für ein generelles Verbot für Kampfhunde aus: „Kann man denn nicht einfach die Haltung von Kampfhunden verbieten?“

Die sei, laut Hafner, gesetzlich jedoch nicht möglich. „Aber die Halter sind strengen Kontrollen unterworfen. Es braucht sich niemand sorgen machen“, versichert der Rathaus Chef.

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