Wir haben mit Frank Zahnert, Tegernseer Anwalt für Strafrecht, gesprochen, wie die rechtlichen Hintergründe in dem Fall aussehen und warum es für den flüchtigen Unfallfahrer stark strafmildernd wäre, sich zu stellen.
Herr Zahnert, der schwere Unfall, bei dem eine Rottacherin lebensgefährlich verletzt wurde, beschäftigt die Polizei und die Menschen im Tal seit über einer Woche. Würde es dem Täter jetzt noch helfen, sich freiwillig zu stellen?
Frank Zahnert: Auf jeden Fall. Sollte er sich freiwillig stellen und vor Gericht geständig sein, bedeutet das eine drastische Strafmilderung. Wenn die Polizei ihn erwischt, wird die Strafe sehr viel höher ausfallen. Es wird für ihn auch zunehmend schwieriger werden, den Unfallschaden oder das Fahrzeug langfristig zu verbergen. Durch die ausgesetzte Belohnung wird der Druck nochmals größer. Vielleicht fällt Nachbarn jetzt ja auf, dass ein Fahrzeug seit einiger Zeit fehlt. Auch Werkstätten werden aufmerksamer mit Unfallschäden umgehen.
Was hat sich der flüchtige Fahrer strafrechtlich zuschulden kommen lassen?
Frank Zahnert: Umgangssprachlich ist es Unfallflucht. Juristisch sprechen wir von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Dazu kommen mindestens eine fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung. Sollte das Opfer nicht überleben, wird das Ganze zur fahrlässigen Tötung.
Welche Strafe erwartet den Fahrer im Falle einer Verurteilung?
Frank Zahnert: Das kann man letztendlich nicht sagen. Das hat damit zu tun, wann und ob der Fahrer überhaupt abgehauen ist oder ob er den Unfall nachweislich nicht bemerkt hat. Bei einer Verurteilung spielt mit rein, ob es das erste Vergehen war, und nicht zuletzt auch, wie sich der Fahrer vor Gericht präsentiert.
Wie schätzen Sie die aktuellen Ermittlungsergebnisse unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ein?
Frank Zahnert: Die Polizei hält gerade vermutlich Täterwissen zurück, was absolut richtig ist, gleichzeitig aber eine Beurteilung des Falles sehr schwer macht. Auf jeden Fall hat der Täter aber mit einer harten Strafe zu rechnen. Sicher sagen kann man nur, dass er für lange Zeit seinen Führerschein verlieren wird. Ausgeschlossen ist aber auch eine Gefängnisstrafe nicht.
Noch liegt das 52-jährige Opfer schwerverletzt im Krankenhaus. Macht es bei einer Verurteilung einen Unterschied, ob die Frau bleibende Schäden davonträgt oder im schlimmsten Fall sogar stirbt?
Frank Zahnert: Das macht einen deutlichen Unterschied. Aber auch hier ist die Beurteilung aus der Ferne schwierig. Wenn sich nachweisen ließe, dass der Tod oder bleibende Schäden ausgeblieben wären, wenn sofort geholfen worden wäre, geht die Strafe deutlich nach oben. Anders wäre es, wenn auch sofortige Hilfe am Zustand nichts geändert hätte. So böse es klingt, aber dann könnte der Fahrer strafrechtlich nichts dafür. Die anderen Tatbestände bleiben natürlich bestehen.
Können Sie aus Erfahrung sagen, wie die Chancen stehen, dass der Fahrer gefasst wird?
Frank Zahnert: Ich sage es mal so: Wenn der Unfall an einer der Haupt- oder Bundesstraßen passiert wäre, wäre die Chance gering. Oft werden Täter sofort oder nur durch Zufall gefasst. Da der Unfall aber in einer Anwohnerstraße passiert ist, ist die Chance sehr viel höher, dass derjenige nicht davonkommt. Dorthin verirrt sich kein Urlauber oder Durchreisender.
Glauben Sie, dass der Fahrer aus dem Tal stammt?
Frank Zahnert: Man kann zumindest davon ausgehen, dass eine Verbindung zum Wohngebiet besteht.
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