Deal offenbar komplizierter

Weil Bürgermeister Josef Hartl in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt hatte, der umstrittene Flächendeal mit Andreas Hagleitner sei von oberster Stelle abgesegnet worden – was nicht der Fall war – wurde der Gemeinde Waakirchen Mauschelei unterstellt. Zur Klärung des Sachverhalts hat sich die Kommunalaufsicht die Regierung von Oberbayern mit ins Boot geholt.

Auch dieses Drei-Parteien-Haus ist nach Hagleitners Grundstücksverkauf an die Gemeinde in seinen Besitz übergegangen. / Archivbild

Wie berichtet hatte Waakirchens Bürgermeister Josef Hartl (FWG) in der Bürgerversammlung am 9. April dieses Jahres eine Stellungnahme zum umstrittenen Grundstückstausch mit Gemeinderatsmitglied Andreas Hagleitner (FWG) abgegeben. Hagleitner hatte der Gemeinde für die Erweiterung des Gewerbegebiets Brunnenweg etwa 7.500 Quadratmeter seiner landwirtschaftlichen Fläche abgetreten.

Im Gegenzug, so hieß es, habe er dafür eine gleichwertige landwirtschaftliche Fläche erhalten. Es sei ein 1:1-Tauschgeschäft gewesen sein, so Amtsleiter Markus Liebl damals auf Nachfrage. Der Gemeinderat hatte diesen Flächendeal einstimmig genehmigt. Zu welchem Preis Hagleitner seine landwirtschaftlichen Flächen am Brunnenweg abgetreten hat und welcher Wert dem gegenübersteht, darüber erfährt man allerdings von keinem der Beteiligten etwas.

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„Es wurde der Preis des Gutachterausschusses hergenommen. Die Verhandlungen laufen ja schon seit 2013“, sagt Hartl im April dazu. Wie sich dann aber herausstellte, hatte die Gemeinde nicht nur landwirtschaftliche Flächen an Hagleitner abgetreten, sondern auch das ehemalige Feuerwehrhaus – ein Wohnhaus mit drei Mietparteien – samt Grundstück in der Schmied-Balthes-Straße. Ebenso sind ein Kinderspielplatz mit Bolzplatz sowie eine sieben Hektar große Wiese Bestandteil des Tauschgeschäfts.

Hartl räumt „Fehler“ ein

Hartls Stellungnahme in der Bürgerversammlung am 9. April war als Antwort auf den Antrag einer Gruppe Waakirchner gedacht, die angezweifelt hatten, ob denn das Tauschgeschäft mit Gemeinderat Andreas Hagleitner (FWG) rechtmäßig gewesen sei. Hartl selbst bat daraufhin das Landratsamt um juristische Prüfung. Oberregierungsrat Stefan Köck hatte eine Stellungnahme verfasst, die Hartl in Auszügen verlas.

Als besonders pikant entpuppte sich im Nachhinein die von Hartl getätigten Sätze: „Keiner der Vertragspartner hat sich durch den Grunderwerb unredlich bereichert. Leistung und Gegenleistung stehen in einem angemessenen Verhältnis”. Denn was Hartl der Öffentlichkeit als Stellungnahme von Oberregierungsrat Stefan Köck verkaufte, stammte letztendlich überhaupt nicht von ihm. Ein „Fehler“, den Hartl im Nachhinein einräumte und korrigierte.

Eigentlich sollte die Überprüfung des Tauschgeschäfts nur einige Tage in Anspruch nehmen, doch die Sache scheint komplizierter als gedacht. Denn untersucht wird plötzlich auch der Verkauf des Grundstücks in Marienstein an den Lanserhof für die Bebauung eines Personalhauses. Dieses Grundstück, so der Vorwurf, sei offiziell nie von der Gemeinde ausgeschrieben worden.

Ende des Monats ist mit einem Ergebnis zu rechnen

Hier sei vielmehr der normale Weg eines Grundstücksverkaufs einer Gemeinde komplett ausgeblendet worden. Desweiteren wird der Verkauf eines Wohnhauses in Marienstein an Andreas Hagleitner geprüft, das in gleicher Art veräußert worden sei, „obwohl mancher Bürger gerne die Gelegenheit zum Kauf bekommen hätte“.

Eigentlich sollte die Überprüfung nur einige Tage in Anspruch nehmen, doch die Sache scheint komplizierter als gedacht. Die Kommunalaufsicht hat die Regierung von Oberbayern „um allgemeine rechtliche Hinweise zu dem Prüfvorgang gebeten“, wie die stellvertretende Landratsamt-Pressesprecherin Sophie Stadler angibt. Sie fügt hinzu:

Die tatsächliche Prüfung inklusive der finalen Beurteilung obliegt jedoch nach wie vor der Kommunalaufsicht des Landratsamtes.

Ein Ergebnis werde voraussichtlich erst Ende des Monats vorliegen. Hartl indes hatte angekündigt, das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss der Prüfung offenzulegen.

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