Bad Wiessee
Saurüssel-Alm: planlos in die Zukunft?

Die Nachricht vom Rückzug des Frühauf-Gastro-Paares löst gemischte Reaktionen aus. Während einige das Aus als Verlust für Bad Wiessee bedauern, sehen andere darin eine Chance für den Natur- und Landschaftsschutz.

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Gehts da lang in die Zukunft? / Foto: Redaktion

Das Pächter-Paar Martin und Tanja Frühauf hören nach drei Jahren auf. Die Nachricht, dass sie die Saurüssel-Alm Ende dieses Jahres abgeben, hat nicht nur bei unserer Leserschaft für gemischte Reaktionen gesorgt. Auf unserer Facebook-Seite finden sich unter dem Beitrag 42 Kommentare, die von Bestürzung – “Das war dann wohl das letzte schöne Ausflugsziel in Bad Wiessee” – bis hin zu Befürwortungen reichen: “Das Hauptproblem ist doch, dass es bei so einem Ausbau Nachahmer gibt”.

Von Schließung ist nicht die Rede

Auch der Verein zum Schutz der Bergwelt äußert sich zurückhaltend: “Der Pächter Martin Frühauf hat gekündigt, Franz Haslberger aber will weitermachen. Insofern gibt es keine Schließung der Saurüsselalm. Was wir als Erfolg ansehen, das ist die gerichtliche Absage an die privilegierte Nutzung (…)”, so der Vorsitzende des Vereins zum Schutz der Bergwelt (vzsb) Lorenz Sanktjohanser.

Angela Brogsitter-Finck, Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT), die zusammen mit dem vzsb gegen die Baugenehmigung für die Saurüssel-Alm klagte, betont die Sicht der Umweltverbände: “Die ehemalige Söllbachaualm lag vollkommen abgelegen in einem schützenswerten Naturbereich, es gab keinen offiziellen Weg, was auf alten Karten belegt werden kann. Unsere Natur ist kein Konsumgut, das zu Gunsten des Tourismus immer weiter ausgebeutet werden darf.”

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Hintergrund

Der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München Berufung eingelegt, nachdem im Juni 2022 die Klage der beiden Naturvereine (SGT und VzSB) bei einem Augenscheintermin in Bad Wiessee abgewiesen worden war. Die beiden Verbände hatten damals gegen die vom Landratsamt Miesbach erteilte Baugenehmigung geklagt. Unter anderem argumentierten sie damit, dass es sich hier um absoluten Außenbereich handle. Sie hatten einen Teil-Erfolg mit ihrer Klage; denn das Münchner Verwaltungsgericht stufte die 15 Sonderveranstaltungen der Saurüsselalm als rechtswidrig ein.

Schwebezustand statt Urteil

Im September 2024 trafen sich die Streitparteien vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Doch es kam zu keinem Urteil, weil der Bauherr, Franz Haslberger, seine Baugenehmigung zurückzog, als sich abzeichnete, dass das Gericht möglicherweise gegen ihn entscheiden würde. Mit dem Rückzug verzichtete der Bauherr auch auf alle daraus resultierenden Rechte – theoretisch auch auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte. Das Landratsamt interpretiert dies allerdings anders und schrieb im September: “Der Verzicht auf die Baugenehmigung bedeutet zunächst nur, dass ein weiterer Betrieb der Saurüsselalm formell baurechtswidrig ist.”

Unklare Positionen des Landratsamtes

Das Landratsamt pocht auf seinen Ermessensspielraum und schwankt zwischen der Forderung nach einem neuen Bauantrag versus einer Beseitigungsanordnung. Zudem suche man den Ausweg in Gesprächen, auch wenn diese in der Vergangenheit zu keiner Einigung führten. So schreibt die Pressestelle weiter, “wie bereits angekündigt, wird das Landratsamt die Gemeinde sowie den anwaltlichen Vertreter des Bauherrn an einen Tisch bitten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dieser Schritt des Bauherrn kam auch für uns überraschend, sodass wir hierzu keinen ausgearbeiteten Plan in der Schublade haben.”

Unsere erneute Anfrage im Oktober wurde wie folgt beantwortet: “Obwohl es ja bekanntlich kein Urteil gegeben hat, strebt Landrat Olaf von Löwis nach wie vor eine gütliche Einigung an. Die Anwälte beider Parteien haben bereits signalisiert, dass auch sie weiterhin daran interessiert seien. Deshalb sei man im Landratsamt bereits dabei, einen gemeinsamen Termin zu finden. Außerdem ist ein neuer Bauantrag von Herrn Haslberger zu erwarten. Deshalb kann man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter dazu äußern.”

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