Die ausufernde Bebauung versucht Rottach-Egern verstärkt mit Bebauungsplänen zu stoppen. Sie begrenzen Höhe, Größe und Anzahl der Wohneinheiten auf einem Grundstück. Es ist ein Versuch zu retten, was noch zu retten ist, so die Devise im Gemeinderat. Diesem lag zuletzt nun ein Antrag der Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Ennemoser-, Glasl- und Sonnenmoosstraße vor. Es ist laut Bauamtsleiterin Christine Obermüller ein größeres Gebiet im Innenbereich, in dem es bereits zu „Vorkommnissen auf einigen Grundstücken“ gekommen sei.
Beispielsweise die Überbauung eines Grundstücks mit einer Terrasse von 350 Quadratmetern. „Da sind wir sehr erschrocken“, so Obermüller. Die Befürchtung sei, dass mit der Einsparung des Gartens Flächen mit Pflastersteinen versiegelt werden. „So etwas soll sich in diesem homogenen Gebiet, das hauptsächlich mit Einfamilienhäusern bebaut ist, nicht fortsetzen“. Denn, so Obermüller, die Größe einer Terrasse zähle zur Grundfläche.
Schadensbegrenzung
Ein weiters „Vorkommnis“ ist für die Bauamtsleiterin ein Grundstück dort, für das seit Jahren ein Vorbescheid existiere. Die Wandhöhe des Gebäudes betrage 6,30 Meter, während die umliegenden Häuser nur ein Erdgeschoss mit Dachgeschoss hätten. Da dieses Gebiet mit bis zu zwei Wohneinheiten so erhalten soll, würde ein größeres Haus als Bezugsfall für Mehrfamilienhäusern gelten. Ziel sei der Erhalt einer „homogen und lockeren Bebauung“. Um dies zu erreichen, sollte auch eine Veränderungssperre erlassen werden.
Für Bürgermeister Christian Köck (CSU) lässt sich absehen, was passieren würde, wenn dort weitere Grundstücke verkauft werden.
Dann wird wieder Bezug auf das größte Gebäude genommen.
Das will die Gemeinde „verhindern“. Deren Planungsziel könne es nicht sein, dass das Gebiet mit großen Häusern „stark verdichtet wird“. Als ein Beispiel dafür nannte Köck das Stift Rupertihof. Dagegen helfe nur, wenn in diesem „Quartier noch Schadensbegrenzung gelingt“. Wie das Landratsamt dies allerdings sehen würde, „steht wieder auf einem anderen Blattl“, gab Köck zu bedenken und rät, mit dem Bebauungsplan es „zumindest zu versuchen“. Hier sollte wenigstens die Gemeinde „Pflöcke einschlagen“. Denn das ortsplanerische Ziel sei „ein anderes“, als dort künftig eine „starke Verdichtung vorzufinden“.
Gabriele Schultes-Jaskolla (FWG) verwies darauf, dass die Gemeinde mit einem Bebauungsplan „kein Baurecht wegnehmen“ dürfe. Da aber bereits mehrere große Häuser in dem Gebiet des vorgesehenen Bebauungsplans stehen würden, habe sie daher „Zweifel“, was dieser bringen soll. Köck ehtgegnete, dass sich die größeren Bauten in der „ersten Reihe des Quartiers Georg-Hirth-Straße nicht nach hinten fortsetzen“ sollten. Dem sei „ortsplanerisch“ entgegenwirken.
Einstimmiger Beschluss
Peter Hagn (FWG) wollte wissen, ob die genehmigten Vorbescheide ihre Gültigkeit verlieren würden. „Diese bestehen weiter und müssen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden“, klärte Obermüller auf. Köck aber verwies darauf: „So lange nichts gebaut ist, ist nichts in Stein gemeißelt“. Denn Vorbescheide würden nach zwei Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Das Landratsamt müsste dann wieder eine „rechtliche Beurteilung vornehmen“, wenn neue Tatsachen vorliegen.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist laut Obermüller auch „rechtlich geprüft worden“. Somit hatte auch der Gemeinderat keine Einwände mehr und genehmigte ihn einstimmig, ebenso den Erlass einer Veränderungssperre für dieses „Quartier“.
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