Eine 81-jährige Rentnerin aus Bad Wiessee hatte ihren altersdementen Bruder aus Hannover zu Besuch, der mit einer Busgesellschaft in einem Wiesseer Hotel untergebracht war. Am Morgen des 9. September dieses Jahres wollte sie ihn direkt vom Hotel zu einem Ausflug an den Achensee abholen. Der Bruder saß bereits im Hotelgarten und wartete ungeduldig auf sie.
Auf der Suche nach einem Parkplatz streifte die Angeklagte dann mit ihrem PKW einen anderen Wagen. Wie sich später herausstellte, entstand dabei ein Schaden in Höhe von über 2.200 Euro. Obwohl sie das Missgeschick bemerkte, lud sie ihren Bruder ins Auto ein und fuhr mit ihm weiter zum Achensee.
Als mein Bruder einstieg, sah ich schon, dass ich gegen ein anderes Auto gestoßen war, aber er wurde schon nervös.
Das erklärte die Seniorin bei der gestrigen Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht. Also schrieb sie sich nach eigener Aussage nur schnell das Kennzeichen des anderen Wagens auf. Sie dachte, wenn sie zurückkäme, wäre immer noch genug Zeit, die Polizei anzurufen. Das musste sie dann aber gar nicht mehr, denn beim Zurückbringen ihres Bruders standen die Beamten schon am Tatort und warfen der 81-Jährigen Fahrerflucht vor.
Unruhe und Schnaufen
Eine Strafttat, die die Rentnerin nun mit 40 Tagessätzen zu je 30 Euro bezahlen muss, wie Richter Walter Leitner am Miesbacher Amtsgericht gestern entschied. Außerdem verhängte er ein Fahrverbot von zwei Monaten gegen die Frau.
„Dass ich eine halbe Stunde am Unfallort hätte warten müssen bis jemand kommt, habe ich nicht gewusst“, verteidigt sich die Rentnerin. „Dass man aber auch keinen Ausflug machen kann, sollte Ihnen doch bekannt gewesen sein“, entgegnete Leitner. Unruhe und Schnaufen im Gerichtssaal. „Schämt euch“, erboste sich die Tochter der Angeklagten und rief ihrer Mutter zu:
Schütte doch dein Herz aus und sag, dass die Strafe viel zu hoch für deine geringe Rente ist.
Mit Blick auf die Angeklagte erklärte Richter Leitner, dies sei eine klassische Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Und die Tagessatzhöhe würde sich an den Einnahmen orientieren. Gegen den Tatbestand hätte sie ja nichts einzuwenden, antwortete die Rentnerin, nur die Höhe der Bestrafung würde ihr missfallen.
Ich bitte Sie, mir die Strafe zu erlassen.
Auf diese Bitte wollte Leitner nicht eingehen, wohl aber auf ihren Vorschlag, die Strafe in monatlichen Raten von 50 Euro abzuzahlen. Samt Kosten des Gerichtsverfahrens.
SOCIAL MEDIA SEITEN