Scheich darf nur flacher bauen

Die Tektur macht es möglich. Nachdem Scheich Mohammed Sahoo Al Suwaidi die Pläne für sein Haus mit 785 Quadratmetern Wohnfläche änderte, darf er in der Schwaighofstraße in Tegernsee-Süd bauen.

Abdullah Sahoo al Suwaidi ist Generaldirektor des Nuklearprogramms der Vereinigten Arabischen Emirate und darf nun – nach einigen Änderungen – in Tegernsee sein Einfamilienhaus bauen.

Zuletzt im April pochte der Ortsplanungsausschuss noch auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung bei den Quergiebeln und die Übernahme von Abstandsflächen des benachbarten städtischen Grundstücks. Diese Änderungswünsche wurden dem Architekten des Bauherrn aus den Emiraten aufgetragen.

„Doch inzwischen sind die wesentlichsten Kritikpunkte aufgegriffen worden“, so Bauamtsleiterin Bettina Koch jüngst im Bauausschuss. Die Wand- und Quergiebel wurden reduziert, von ursprünglich 9,7 auf 7,10 Meter. Dies verursachte eine Verbreiterung der Quergiebel. Alle Dachüberstände würden nun der örtlichen Gestaltungssatzung entsprechen.

Anzeige

„Schöner und weniger turmartig“

Insgesamt sei das Haus nun niedriger und breiter geworden. Dennoch bleibt es ein stattlicher Bau schräg gegenüber von Lidl am Seeufer. Immerhin zieht dort eine Großfamilie ein. Mohammed Abdullah Sahoo al Suwaidi ist Generaldirektor des Nuklearprogramms der Vereinigten Arabischen Emirate. In seiner Heimat bestehen offenbar andere Vorstellungen von einem Einfamilienhaus.

Eine arabische Großfamilie lebt entsprechend großzügig. „Das Herrschaftshaus“, wie es noch im April hieß, bekommt viele kleine Fenster, die zudem durch Sprossen unterteilt sind. Damit wurde bei der Gestaltung allerdings kaum etwas verändert. Das „turmartige“ weg sei, so Koch. Der Bauausschuss war einstimmig mit der Tektur einverstanden.

Auf diesem Grundstück nördlich des Kinderspielplatzes, an dem Bach Wiesengraben, gegenüber vom Lidl will der Scheich bauen. Die Betonplatte ist das Relikt noch einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1988.

Das Haus sei „insgesamt schöner geworden“, so Bürgermeister Johannes Hagn (CSU). Dennoch ließ er festschreiben, dass der Mindestabstand vom Wohnhaus zum angrenzenden Wiesenbach mindestens fünf Meter breit sein muss. „Dies bedeutet, dass Büsche, Bäume und Stützmauern dort unzulässig sind.

Wird dieser Mindestabstand nicht eingehalten, wird der Bauherr verpflichtet, den Unterhalt des Wiesengrabens zu übernehmen und als Reallast zu sichern. Darauf konnten sich alle Ratsmitglieder verständigen. Nun kann der Chef des Atomprogramms aus den Emiraten auch die Vorzüge von erneuerbaren Energien hierzulande kennenlernen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner