Waffennachhilfe für Mitarbeiter

Schwere Verbrennungen am Körper: Im Juli 2016 verletzte sich eine Mitarbeiterin des Miesbacher Landratsamtes bei der Entsorgung von hochexplosivem Nitropulver. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, jetzt ist der Fall juristisch abgehakt. Nicht aber für das Landratsamt.

Bei der Entsorgung im Juli 2016 explodiert: Nitropulver, das in Schusswaffen verwendet wird. Jetzt soll künftig ein Pyrotechniker den hochexplosiven Stoff entsorgen. (Quelle: Wikipedia; Autor: Arthurrh

Die Polizei hatte den Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Am 28. Juli vergangenen Jahres hatte eine Mitarbeiterin des Landratsamtes die Anweisung von ihrem Chef erhalten, hochexplosives Nitropulver auf einer Wiese zu entsorgen.

„Ein üblicher und legitimer Vorgang“, wie es seitens des Landratsamtes hieß. Doch an diesem Tag explodierte das Schießpulver. Die Frau kam mit Verbrennungen zweiten Grades ins Krankenhaus. Seither liefen die Ermittlungen gegen den Mann, der die Aufgabe an seine Mitarbeiterin abgegeben hatte.

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Ein Gutachten sollte prüfen, wie es zu dem Betriebsunfall kommen konnte und ob eventuell strafrechtlich relevante Fehler passiert sind. Die Sicherheitsbestimmungen seien eingehalten worden, versicherte das Landratsamt im vergangenen Sommer. Es vermutete, dass ein Windstoß die Stichflamme verursacht haben könnte.

Verfahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte zur Aufklärung des Sachverhalts mehrere Zeugen befragt. Nun wurde das Verfahren wegen „geringer Schuld“ und gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt, wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Ken Heidenreich, auf Nachfrage mitteilt. Damit ist der verantwortliche Mitarbeiter zumindest strafrechtlich davongekommen.

Intern habe der Vorfall zu einer „umfassenden Analyse und Neubewertung aller Abläufe im zuständigen Fachbereich „Öffentliche Sicherheit“ geführt”, wie Landratsamt-Pressesprecher Birger Nemitz sagt. In zwei Wochen werde es dazu ein Abschlussgespräch mit einem beauftragten Ingenieur geben. Klar sei, dass der hochexplosive Stoff „Nitrocellulose“ nicht im Landratsamt aufbewahrt werden darf. Er müsse kurzfristig vernichtet oder abgeholt werden, so Nemitz.

Auch wenn es sehr, sehr selten vorkommt, dass Bürgerinnen und Bürger damit direkt zum Landratsamt kommen (etwa einmal im Jahr), so haben wir nun doch eine vertragliche Einigung getroffen.

Un diese „vertragliche Einigung“ sieht vor, dass – sollte wieder einmal Nitropulver angeliefert werden – ein externer Dienstleister mit der Entsorgung beauftragt wird. Dabei handele es sich um einen Pyrotechniker, der auch Vernichtungsaktionen für das Landeskriminalamt Bayern durchführt. Außerdem werde es einen Waffensachkunde-Unterricht für die Mitarbeiter geben.

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