Schlierseer Seniorenheim wird dicht gemacht

Nach der Auswertung der letzten Prüfungen der FQA Miesbach im Juli und August zieht das Landratsamt nun die Notbremse: Den Betreibern der Schlierseer Seniorenresidenz wird die Betriebserlaubnis entzogen. Doch was passiert nun mit den Bewohnern?

Das Landratsamt Miesbach entzieht den Betreibern der Seniorenresidenz Schliersee die juristische Grundlage zur Führung der Einrichtung.

Noch letzte Woche war nicht entschieden, wie es in der von Skandalen erschütterten Seniorenresidenz Schliersee weitergehen sollte. Der Träger – die ARGE Bayern – verhandelte mit einem neuen Träger. Das Landratsamt wertete die letzten beiden unangemeldeten Prüfungen der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus. Heute Mittag nun erreicht uns die lang überfällige Entscheidung aus der Miesbacher Landkreis-Behörde:

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA und früher als „Heimaufsicht“ bekannt, untersagt zum Schutz der verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohner den Betrieb in der Seniorenresidenz Schliersee.

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Der Bescheid der Betriebsuntersagung sei, so heißt es seitens der Pressestelle des Landratsamts, am 10. September an den Betreiber versandt worden. Die S.O. Nursing GmbH Schliersee habe nun Zeit bis zum 30. November, die Einrichtung abzuwickeln.

Parallel dazu hatte der Träger, die ARGE Bayern, bereits Ende August die Versorgungsverträge mit der S.O. Nursing zum 30. September 2021 gekündigt. Dazu das Landratsamt: “Damit wird der Einrichtung de facto die wirtschaftliche Grundlage entzogen.” Was jedoch bedeutet, dass die Einrichtung rein formal auf Selbstzahler-Basis weiter betrieben werden könnte. Noch wichtiger sei daher nun der Entzug der juristischen Grundlage durch die Betriebsuntersagung der FQA.

Letztlich seien die beiden Entscheidungen der ARGE und der FQA zwar unabhängig voneinander, “aber mit demselben Ziel zu verstehen.” Dadurch ist nun sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf juristischer Ebene der Weiterbetreibung des Skandalheims ein Riegel vorgeschoben worden.

Landrat: Schwerste Entscheidung seit Amtsantritt

Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU), der das Schlierseer Altenheim nach eigener Aussage seit seinem ersten Tag im Amt zur Chefsache erklärte, wird folgendermaßen zitiert:

Die Entscheidung ist gefallen. Seit meinem Amtsantritt vor 1,5 Jahren ist kein Tag vergangen, an dem ich nicht an die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung gedacht habe. Das Wohlergehen und die Fürsorge der verbliebenen Bewohner liegen mir persönlich sehr am Herzen.

Löwis beschreibt die Entscheidung, den Betreibern die Weiterführung der Einrichtung zu untersagen, als die “schwierigste und belastendste Entscheidung” seiner gesamten Amtszeit. “Aber es gibt keine Verbesserung der Situation in der Einrichtung mehr. Das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner hat oberste Priorität”, begründet der Landrat den Entschluss.

Insgesamt 32-mal hätten die Mitarbeiter der FAQ die Einrichtung in Schliersee besucht. Dabei habe es sich sowohl um unangekündigte Kontrollen als auch Beratungsgespräche gehandelt. Zwischenzeitlich habe das Landratsamt auch einen Aufnahmestopp für die Residenz verhängt, da sich die Zustände nicht verbesserten. Was auch dazu führte, dass nur noch 46 von den ursprünglich 142 Bewohnern von der nun ausgesprochenen Schließung betroffen sind.

Anzeigen und Zwangsgelder offenbar ohne Wirkung

Alle Verstöße seien “zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner konsequent geahndet” und zahlreiche Körperverletzungs- und Urkundendelikte zur Anzeige gebracht worden, so das Landratsamt weiter. Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen weit über 80 Körperverletzungsdelikten sowie mehreren Todesfällen.

Auch Zwangsgelder in fünfstelliger Höhe hätten nach Angaben des Landratsamts jedoch keine Besserung der Situation herbeiführen können, eher das Gegenteil sei bei den letzten Kontrollen beobachtet worden. Löwis stellt in seiner Stellungnahme fest: “Wir müssen zum Schutz der Bewohner die Reißleine ziehen und haben in einem enormen Kraftakt aus unserer Sicht ausreichend Material als Grundlage für die Betriebsuntersagung gesammelt. Wir wollen mit diesem Schritt die bestmögliche Entscheidung für die Bewohner treffen.”

Der Untersagungs-Bescheid sei sofort vollziehbar, kann aber durch den Betreiber, die Bewohner oder deren Angehörige und Betreuer gerichtlich noch beklagt werden.

Unterstützungsangebot für stressfreien Umzug

Doch wie geht es nun mit den verbliebenen Bewohnern weiter? Die FQA, so wird weiter berichtet, stehe im engen Austausch mit der Bewohnervertretung. Für 14 der verbliebenen Bewohner sei zwischenzeitlich schon ein Ersatzplatz gefunden worden. Sowohl die Pflegekassen als auch die FQA würden den verbliebenen Bewohnern und deren Angehörigen und Betreuern aktuell Unterstützung anbieten.

Abschließend appelliert das Landratsamt, diese Unterstützungsangebote so bald wie möglich wahrzunehmen, um den Bewohnern einen möglichst “stressfreien Umzug zu ermöglichen.”

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