Handel mit Gras – das war’s

Er konnte scheinbar nicht vom Gras lassen. Bereits zum dritten Mal saß ein 26-jähriger Mann aus Bad Wiessee wegen unerlaubtem Besitz und Handel mit Marihuana auf der Anklagebank. Doch bei der gestrigen Verhandlung war es für den Richter genug.

Bereits zum dritten Mal saß ein 26-Jähriger aus Bad Wiessee auf der Anklagebank. Jetzt wird er wegen Besitz und Handel von Marihuana zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Gestern saß ein 26-Jähriger aus Bad Wiessee auf der Anklagebank. Er wurde wegen Drogenhandel zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Fünf Jahre Haft beträgt die Höchststrafe für den Besitz und den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln. Am 30. September 2014 erwischt die Wiesseer Polizei den Angeklagten bei der Übergabe von 7,5 Gramm Marihuana. Zum Tatzeitpunkt konsumierte der Wiesseer nach eigenen Angaben noch Hasch, Marihuana und Alkohol. Bei der Vernehmung gestand er weitere Verkäufe und nannte der Polizei Mengen und Preise.

Verkauf an Minderjährige nicht nachweisbar

Auf die Frage von Amtsrichter Walter Leitner, ob die Grammangaben auf der Anklageschrift korrekt seien, erwiderte der Angeklagte bei der gestrigen Verhandlung, er habe bei der Mengenangabe damals übertrieben. Darauf Leitner: „Dann wären Sie der Erste, der bei der Polizei absichtlich übertreibt“.

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Der Kurs für die Drogen-Deals: Zwölf bis Fünfzehn Euro pro Gramm. Bis zu 250 Euro erhielt der Angeklagte für seine Verkäufe. 20 bis 30 Gramm habe er jeweils verkauft. Dabei ging es ihm nach eigener Aussage nie darum, Gewinn zu erzielen. Er habe die Drogen immer nur zum Einkaufspreis abgegeben und zum Ausgleich ein halbes Gramm bekommen. Der Vorwurf des Verkaufs von Betäubungsmitteln an Minderjährige konnte der Mann während des Prozesses ausräumen.

“Fällig für eine Freiheitsstrafe”

So bestätigte ein Zeuge, zum Zeitpunkt des Drogeneinkaufs noch minderjährig, nur „ein flüchtiger Bekannter“ zu sein und sein Alter nie genannt zu haben. Aufgrund seines Auftretens und seiner Größe ging der Angeklagte aber nach eigener Aussage davon aus, es mit einem Zwanzigjährigen zu tun zu haben.

Doch seine “Freundschaftsdienste” muss der Angeklagte nun teuer bezahlen. Zwar berücksichtigte das Gericht die laut Richter sich positiv entwickelnden Lebensumstände des Angeklagten und dessen anhaltende Abstinenz. Dennoch ließ es keine übermäßige Gnade walten. Sieben Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden können, lautete das Urteil. „Sie waren fällig für eine Freiheitsstrafe“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Außerdem muss der 26-Jährige dem Kinderschutzbund Miesbach einen Gesamtbetrag von zweitausend Euro zahlen, zu monatlichen Raten von hundert Euro. Die letzten Wort des Angeklagten lauteten:

Es tut mir leid, dass ich diesen Dreck verkauft habe.

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