„Schwarzbau“ im Rottacher Malerwinkel?

Eigentlich ging es nur um die Tektur einer bereits fertiggestellten Bootslagerhütte des Bootsverleihs Malerwinkel. Doch der Tegernseer Bauausschuss bemängelte auch die Verlängerung des Stegs in den Plänen. Irrtum der Behörden oder Absicht der Betreiber?

Missverständnisse um die Stege des Bootsverleihs im Malerwinkel. Wurden sie vergrößert? /Foto: K. Wiendl

Bereits Mitte Mai hatte der Ortplanungsausschuss von Rottach-Egern einer minimalen Erweiterung der Bootslagerstätte zugestimmt. Der Anbau von 86 Zentimeter über Grund fiel in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Doch Tegernsee ist für alle Belange zuständig, die auf dem Wasser passieren.

Deshalb ging der Bauausschuss am Montagabend davon aus, dass auch eine Verlängerung des Schwimmstegs erfolgte, wie die eingereichten Pläne zur Tektur zeigen würden. Laut Bürgermeister Johannes Hagn, sei dieser Steg um 1,10 Meter verlängert worden, „deshalb sei er nicht genehmigungsfähig“. Man wisse auch vom Wasserwirtschaftsamt nicht, ob es der Verlängerung zugestimmt habe.

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„Wir haben keine Begründung für die Verlängerung, die für uns nachvollziehbar wäre. Da müssen schon gute Gründe vorliegen, dass wir dem zustimmen würden“, sagte Hagn auf Nachfrage. Daher wurde die Verlängerung des Stegs im Bauausschuss einstimmig abgelehnt.

Recherchen der Tegernseer Stimme sorgen für Aufklärung

Eine Nachfrage bei den Eigentümern, die nicht namentlich zitiert werden wollen, zeigt nun, dass man für beide Hütten von der Gemeinde Rottach-Egern die Genehmigung bekommen habe, sie neu zu bauen. Da sich die Maße nur minimal geändert haben, brauchte es noch eine nachträgliche Tektur.

Doch von einer Vergrößerung des Schwimmfloßes will man keine Kenntnisse haben. „Das muss ein Irrtum sein, denn wir haben weder den Steg noch das Schwimmfloß verlängert“. Dies wolle man in Tegernsee klarstellen, nachdem hier offenbar Missverständnisse aufgetreten seien. Auch Hagn sieht nach Hinweisen der Tegernseer Stimme Klärungsbedarf. „Zunächst muss das Landratsamt als zuständige Behörde die Bauaufsicht ausüben“.

Laut Plänen sei der Schwimmsteg verlängert worden

Hier wäre zunächst zu klären, „ob die Pläne mit dem Bestand übereinstimmen und ob überhaupt größer gebaut wurde als der Altbestand“. Dort könne man auch die ursprünglichen Pläne mit denen der vorliegenden Tektur abgleichen. Im Tegernseer Bauamt würden diese „nicht mehr vorliegen“.

Nachdem man gestern einstimmig gegen eine Verlängerung gestimmt habe, so Hagn, „gehe ich nicht davon aus, dass ein nachträgliches Einvernehmen erteilt werden würde“. Des Weiteren müsse bei einem Steg ohnehin die Schlösser- und Seenverwaltung beteiligt werden. „Diese muss einer Verlängerung, bzw. jeder Veränderung als Verpächter zustimmen“.

Nullnummer im Bauausschuss?

Hagn verweist auch darauf, „dass im Beschluss der Gemeinde Rottach-Egern explizit von einer Verlängerung des Schwimmsteges die Rede ist“. Doch offenbar verhält es sich anders, wie nun der Bootsverleih nach einem Gespräch mit Bettina Koch vom Tegernseer Bauamt bekräftigt. „In den eingereichten Plänen sind die Stege nur grob zur Darstellung eingezeichnet aber nicht bemaßt worden, da an ihnen nichts verändert werden sollte“.

Dass sie nicht neu gebaut wurden, sehe man auch an dem alten Holz. Doch in der Tektur für die Bootshütte seien dann die seit Jahren korrekten Maße dargestellt worden. Dies sei der Grund für die Abweichungen gewesen. „Das ist alles sauber und der Seenverwaltung bekannt“, versichert man beim Bootsverleih. Inzwischen bekräftigt auch Hagn nach mehreren Schriftwechseln, “dass der Steg nicht verlängert wurde”. Demnach hat der Bauausschuss einen Beschluss ohne Wirkung gefasst.

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