Tegernseer Teilsieg beim Seesteg: Zwei Fliegen mit einer Klappe

Zweite Ergänzung vom 30. Dezember / 16:04 Uhr
Nicht wirklich überraschend war die heutige Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichtes. Vor etwas mehr als zwei Wochen war bereits bei der letzten Verhandlung klar geworden, dass der größte Streitpunkt eigentlich vom Tisch ist.

Die Lärmbelästigung bleibt, unter anderem aufgrund der neuen hydraulischen Klappe für das Bootshaus von Max Reininger, unter den geforderten Richtwerten.

Die Richterin wollte den vier Klägern, darunter das Herzogliche Brauhaus als Eigentümer des ehemaligen Hotel Guggemos, allerdings noch zwei Wochen Zeit geben für eine Stellungnahme.

Heute entschied das Gericht zugunsten der Stadt Tegernsee. Bürgermeister Janssen betont aber weiterhin, dass er davon ausgeht, dass die Kläger die nächste Instanz anrufen. Der Streit um den Seesteg dürfte also weitergehen.

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Ergänzung vom 14. Dezember
Sechs Monate sind vergangen, seit im Mai die Ortsbesichtigung des Verwaltungsgerichtes am Bootshaus Reiniger mit einem für die Stadt positiven Ergebnis ausging.

Richterin Cornelia Dürig-Friedl hatte damals zu entscheiden, ob der etwa ein Meter fünfzig an der denkmalgeschützten Bootshütte Maximilian Reinigers vorbeiführende Steg diesen massiv beeinträchtig. Und am Ende hieß das damalige Urteil “Genehmigung trotz Beeinträchtigung,” obwohl laut Klägerseite nicht alle Punkte abschließend geklärt werden konnten.

Peter Janssen beim Verhandlungstermin des Münchner Verwaltungsgerichtes zum umstrittenen Seesteg im Mai 2011.

Vor allem die laut den bisherigen Plänen manuell betriebene Stegklappe für die Ein- und Ausfahrt des Bootshauses stellte für Reininger ein großes Ärgernis dar. Bereits im Mai wies er daraufhin, dass sich die Fußgänger durch die bis zu 30 Minuten dauernde Sperre vor Ort stauen würden. Dies wiederum hätte höchstwahrscheinlich zu einer Lärmbelästigung der Anwohner geführt.

Und so ging die Stadt Tegernsee einen großen Schritt auf Reiniger zu und schlug bei der gestrigen Verhandlung vor für eine hydraulisch betriebene Stegklappe zu sorgen. Der größte Streitpunkt war damit hinfällig geworden und Reiniger nahm seine Klage zurück.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Ebenfalls anhängig waren das noch ausstehende Lärmgutachten, das Richterin Dürig-Friedl im April angeordnet hatte. Damit sollte endgültig geklärt werden, ob die Imissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) erfüllt werden oder nicht. Konkret bedeutet das, dass ein Gutachter prüfen musste, ob die vorgeschriebenen 60 dB(A) in den Grundstücken der Kläger eingehalten werden können, oder eben nicht.

Das Ergebnis des Gutachten war dann auch relativ eindeutig: Die Grenze von 60 dB(A) werde nur selten überschritten. Obwohl die Messtechniker im Sommer diesen Jahres keine “repräsentativen Umstände” vorfanden, da sich nur wenige Spaziergänger am Ort befanden, zeigten die Hochrechnungen, dass eine Lärmbelästigung defacto nicht vorkommen werde. Auch nicht bei 3.000 Besuchern pro Tag. Vor allem die motorisierte Klappe solle sich dabei lärmreduzierend auswirken.

Endgültig entschieden wird jedoch erst in zwei Wochen. Bis dahin hat die Klägerseite Zeit sich zu äußern. Dann fällt das Urteil. Und so wie es derzeit aussieht, dürfte die Instanz auch sehr wahrscheinlich zugunsten der Stadt ausgehen. Sehr wahrscheinlich ist aber auch, dass in dem Fall die Kläger in die nächste Instanz gehen werden.

Ursprünglicher Artikel vom 4. Mai:

Die Richterin Cornelia Dürig-Friedl zusammen mit Bürgermeister Janssen bei der Besichtigung

Richterin Cornelia Dürig-Friedl sprach das Urteil. Peter Janssen zeigte sich erfreut. Wolfgang Reininger dagegen nicht. So lässt sich in sehr kurzer Form die heutige mündliche Verhandlung zur Klage Reiningers gegen den geplanten Seesteg zusammenfassen.

Dabei ging es bei der Besichtigung, die um 11:30 Uhr begann, nicht um den kompletten Steg von der Macke-Anlage bis zur Länd und den damit verbundenen Klagen diverser Anwohner. Vielmehr hatte die anwesende Richterin nur darüber zu entscheiden, ob der etwa ein Meter fünfzig an der denkmalgeschützten Bootshütte Reinigers vorbeiführende Steg diese massiv beeinträchtigt.

Diese Frage beantwortete Düring-Friedl mit einem: Eigentlich ja. Aber auch wieder nein. Denn die Beeinträchtigung sei zwar da, jedoch nicht so gewichtig, dass man den Bau deshalb nicht durchführen könne.

Bis es jedoch zu dieser Entscheidung kam, ließ sich die Richterin ausführlich alle Pläne zeigen. Bürgermeister Janssen erläuterte den geplanten Bau und dessen Einzelheiten. Und Wolfang Reininger zeigte mit seinem Maßstab, wie nah der Steg dem 100 Jahre alten Bau tatsächlich kommen würde.

Wolfgang Reininiger erläutert die Pläne der denkmalgeschützten Bootshütte

24 Meter soll das ganze Konstrukt in den See hineinragen. Damit die Anwohner in Ruhe schlafen können, will die Stadt den Steg zwischen 22 und 8 Uhr geschlossen halten. Begehbar wird er damit nur tagsüber.

Bei der Klägerseite kam die Entscheidung der Richterin dann auch erwartungsgemäß nicht sehr positiv an. Wolfgang Reininger ärgerte sich über die seiner Meinung nach offensichtlich falsche Entscheidung: “Wegen dem Denkmalschutz darf ich in meinem Bootshaus nicht umbauen. Aber die Stadt setzt mir einfach so einen Steg davor.” Und Klägeranwalt Patrick Bühring wollte direkt vor Ort in Berufung gehen. Gegenüber der Tegernseer Stimme meinte er:

Wir können es nicht verstehen, dass das Gericht über drei wesentliche Punkte hinweg sieht. In den Plänen wurde die Größe des Transformators nicht beschrieben. Auch sind die Absperrgitter für die nächtliche Schließung des Stegs in keinster Weise beschrieben. Und wie das mit der Stegklappe funktionieren soll, ist ebenfalls noch offen.

Bühring verweist darauf, dass die Stadt dem am 12. April gefassten Aufklärungsbeschluß des Gerichtes bisher nicht oder nur sehr unzureichend nachgekommen ist. Die Pläne und der ganze Bescheid des Landratsamtes seien insgesamt schlecht vorbereitet und auch rechtswidrig gewesen. Und trotzdem sei heute die Genehmigung erteilt worden. Ein Umstand, der beim Anwalt eher Kopfschütteln auslöst.

So richtig freuen konnte sich Bürgermeister Janssen. Für ihn kommt das Urteil nicht überraschend und stellt einen weiteren Etappensieg auf dem Weg zu einem “Gesamt-Steg” dar. Denn dieser ist mit dem heutigen Tag zumindest nicht unwahrscheinlicher geworden.

Bürgermeister Peter Janssen mit den Anwälten der Stadt Tegernsee. Im Hintergrund sieht man wo der Steg verlaufen soll.

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