Seniorenresidenz Schliersee wird nicht evakuiert

Im März infizierten sich PatientInnen und Personal der Seniorenresidenz Schliersee mit dem Corona-Virus. Aufgrund erheblicher Mängel ermitteln Kripo und Staatsanwaltschaft gegen die Einrichtung. Am Wochenende wird die Bundeswehr, die zur Unterstützung vor Ort war, abziehen. Wie geht es jetzt mit den BewohnerInnen weiter?

Gegen die Senioreresidenz Schliersee wurde Anzeige erstattet. Jetzt ist klar, wie es weitergeht.

„Es ist eine Entscheidung, die jedem sehr viel Kopfzerbrechen bereitet hat“, erklärt Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts Miesbach. Dabei geht es um das weitere Vorgehen mit den BewohnerInnen der Seniorenresidenz Schliersee, in der sich PatientInnen und Personal im März mit dem Corona-Virus infiziert hatten. Bundeswehr, BRK und THW Miesbach kamen zur Unterstützung.

In der Einrichtung fielen verschiedene Missstände auf. Das Landratsamt gab den Sachverhalt an die Ermittlungsbehörden weiter. „Ermittelt wird wegen des Vorwurfs der Körperverletzung von der Kriminalpolizei Miesbach unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II“, bestätigte Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd Alexander Huber am 15. Mai (wir berichteten).

Anzeige

Nun gab das Landratsamt bekannt, wie es weitergehen soll: „Die SeniorInnen können vorerst in der Einrichtung bleiben. Der Betreiber hat große Anstrengungen unternommen, um auch ohne Bundeswehr die Pflege und Betreuung der Bewohner sicherzustellen“, so Stadler. Dennoch werde die Einrichtung weiterhin engmaschig kontrolliert.

Evakuierungskonzept für Seniorenresidenz Schliersee steht

Ein Evakuierungskonzept wäre schon erstellt gewesen. Der Krisenstab des Landkreises habe vorsorglich Heimplätze in ganz Bayern organisiert, um die 85 verbliebenen pflegebedürftigen SeniorInnen aus ihrer Einrichtung in Schliersee herauszuholen. „Das Konzept bleibt vorerst in der Schublade.“ Der Bertreiber konnte nach Angaben des Landratsamts die Auflagen der Heimaufsicht erfüllen. „Die erneute Reihentestung hat ergeben, dass bis auf einen Bewohner inzwischen alle BewohnerInnen und MitarbeiterInnen negativ sind“, erklärt Stadler.

Die Entscheidung gegen eine Evakuierung fiel nicht leicht. MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes, der Heimaufsicht und des Katastrophenschutzes hätten gemeinsam von frühmorgens bis spätabends alle Möglichkeiten dutzendfach durchgesprochen, bei anderen Behörden nach Erfahrungen gefragt, ExpertInnen abtelefoniert. Landrat Olaf von Löwis (CSU) gibt zu:

Diese Entscheidung hat mir unruhige Nächte beschert. Es geht um Menschenleben.

Eines stellt Pressesprecherin Sophie Stadler klar: „In der Einrichtung existieren pflegerische, hygienische und technische Mängel. Diese wurden durch den Covid-Ausbruch in der Einrichtung verstärkt und teilweise erst aufgedeckt.“ Die Bundeswehr habe durch ihren Einsatz geholfen, die Bewohner zu schützen, in einer Phase, in der der Träger dazu nicht in der Lage war. „Dennoch muss dem Träger die Chance eingeräumt werden, die Mängel zu beseitigen.“

85 teilweise schwer behinderte, pflegebedürftige SeniorInnen

Was wäre die Alternative zum Verbleib in der Einrichtung gewesen? „Man hätte die Bewohner am Pfingstwochenende alle verlegen können. Die 85 Rettungswägen und Ehrenamtliche aus ganz Bayern wären schon bereitgestanden. Man hätte 85 teilweise schwer behinderte, pflegebedürftige SeniorInnen in voller Schutzausrüstung aus ihren Zimmern rausholen müssen“, schildert Stadler den Evakuierungsplan.

Die Bundeswehr kam zur Unterstützung. / Quelle: Arbeitskreis Sanitätsdienst

Für den Erst-Transport in die neue Einrichtung hätte jeder der BewohnerInnen nur eine kleine Kiste und eine Tüte voller persönlicher Gegenstände mitnehmen können, der Rest hätte später abgewickelt werden müssen. Dann wäre der Krankentransport in eine neue Einrichtung erfolgt, weit weg von den Angehörigen.

Neues Zimmer, neues Haus, neue Pfleger, keine persönlichen Gegenstände – unverständlich und unvorstellbar für demente, kranke Senioren. Die gesundheitlichen Folgen für die Bewohner wären unkalkulierbar gewesen.

Eines dürfe man trotz aller notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen nicht vergessen: Menschen in Pflegeeinrichtungen können nicht nur im Zusammenhang mit Covid sterben. Sie können auch sterben, wenn sie verängstigt sind, vereinsamen und allen Halt im Leben verlieren. „Es ist eine ganz schwierige Abwägung, die wir zusammen getroffen haben“, begründet Landrat von Löwis.

Schließung ist das letzte Mittel

Unabhängig vom menschlichen Aspekt sei es auch juristisch nicht möglich, ein Heim ohne Weiteres zu schließen. „Der Gesetzgeber konzipiert Pflegeeinrichtungen als den letzten Aufenthaltsort eines Menschen. Wenn die Entscheidung getroffen wird, in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen, ist das eine ganz bewusste Entscheidung, den letzten Hausstand des Lebens aufzulösen“, erklärt Stadler.

Die Bewohnerrechte wiegen in einer Seniorenresidenz daher sehr hoch. Es soll möglichst keine Veränderung geben, Kündigungen durch den Betreiber seien kaum möglich, auch Probezeiten seien nicht vorgesehen. „Der Bewohner baut ein Vertrauensverhältnis auf, nicht nur zu den Pflegern, sondern auch zu seinem Zimmer, den Nachbarn, den Routinen.“ Pflegeexperten empfehlen deshalb, BewohnerInnen wann immer möglich und vertretbar in ihrer gewohnten Umgebung zu belassen. Eine Schließung sei das letzte Mittel, betont Stadler.

Damit die BewohnerInnen sicher in ihrer Einrichtung sind, müssen allerdings die gesetzlichen Vorgaben des „Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes“ eingehalten werden. Das sei für den Betreiber zuletzt nicht möglich gewesen. Deshalb kam die Bundeswehr zur Unterstützung. „Diese läuft am Wochenende ab. Für die Entscheidung über die Zukunft der Bewohner war deshalb Eile geboten.“

„Werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen“

Der Betreiber hatte sieben Tage lang Zeit, den Auflagen-Katalog der Heimaufsicht zu erfüllen. Bei der anschließenden Kontrolle waren MitarbeiterInnen der Heimaufsicht, des Gesundheitsamtes, verschiedene Ärzte und Pflegefachkräfte, VertreterInnen der Regierung von Oberbayern und mehrere Techniker vor Ort. „Die Auflagen wurden erfüllt. Der Betreiber konnte sogar eine um etwa zehn Prozent höhere Fachkräftequote vorweisen, als vom Gesetzgeber gefordert wird.“

Der Betreiber schickte eine neue Heimleitung und großteils neues Personal, um den Auflagen nachzukommen. Selbstverständlich seien innerhalb von sieben Tagen aber nicht alle Mängel abschließend zu beseitigen. Die Heimaufsicht werde die Einrichtung deshalb engmaschig überprüfen und nacheinander Auflagen für die Beseitigung aller Mängel erteilen. Die erste Maßnahme ist ein Aufnahmestopp, der gegenüber der Einrichtung verhängt wird. Pressesprecherin Stadler betont abschließend:

Erfüllt der Betreiber die Auflagen nicht, werden alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft. Sollten bei den Kontrollen Mängel auffallen, die eine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner darstellen, werden sie sofort verlegt.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner