Sind die Nackerten am Tegernsee willkommen?

Die korrekte Badebekleidung ist vielerorts ein heikles Thema. Am Mammendorfer See im Landkreis Fürstenfeldbruck kostet der „Nacktbadeversuch“ bald 1.000 Euro Bußgeld. Am Ufer des Tegernsees ist zwar auch schon einiges verboten, was “kostenarmen Spaß” bringt – aber das Blankziehen jetzt auch?

Mit oder ohne Badehose, Bikini oder Badeanzug? Was ist wo erlaubt.

Am Mammendorfer See soll es bald tausend Euro kosten, berichten die lokalen Kollegen aus Fürstenfeldbruck, sich nackt in die Fluten zu stürzen. So hat es der Kulturausschuss des Kreistags von Fürstenfeldbruck einstimmig entschieden. Nach Partyexzessen am beliebten Badesee, sahen sich die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung genötigt, eine Sperrstunde von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr in die Satzung für den See aufzunehmen. Dazu kommt ein Glasflaschen- und Alkoholverbot und eben das Nacktbadeverbot.

Bis 2013 wurde das Nacktbaden an den bayerischen Seen durch die bayerische Badeverordnung geregelt. Aber seitdem erlassen solche Verbote die Gemeinden auf Basis des Artikel 27, Absatz 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Am Wörthsee wird der hüllenlose Badegenuss seit einiger Zeit zum Beispiel mit einem Bußgeld von 2.500 Euro geahndet. Am benachbarten Starnberger See gibt es ein solche Regelung (noch) nicht.

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Ist doch nicht alles verboten was Spaß macht?

Auch rund um den Tegernsee stehen Verbote für alle möglichen Aktivitäten nicht kommerzieller Natur hoch im Kurs. Das reicht vom Versammlungs- und Alkoholverbot bis zum Abspielen oder Erzeugen von (lauter) Musik. Nur wie man gekleidet sein muss und welche der sensiblen Körperteile bedeckt sein müssen, wenn man in den Tegernsee steigen will, ist wohl noch nicht per Verordnung geregelt. Auf Nachfrage informiert das Ordnungsamt der Seegemeinde Gmund: “Es ist weder verboten nackt im See zu baden, noch ausdrücklich erlaubt.”

In Bad Wiesseer Rathaus ist auch nichts von einer Seesatzung bekannt, die gänzlich unbekleideten Menschen verbietet, in den See zu springen, wie Bürgermeister Robert Kühn leicht amüsiert bestätigt:

Wir haben kein Verbot in der Gemeinde, dass hier in Bad Wiessee auch die Nackerten in den See springen. Das kommt in der Regel ja auch nicht vor.

Auch in Rottach-Egern und Tegernsee finden sich in den Satzungen und Verordnungen keine Regelungen, die einen Bikini, Badeanzug oder Badehose zwingend beim Bad im See vorschreiben. Im Internet finden sich auf Anhieb einige Seiten, die zu FKK-Stellen rund um den See führen. Ein FKK-Hotspot scheint sich am Kieswerk ganz im Süden zu befinden. Auch bei der Tegernseer Tal Tourismus GmbH (TTT) weist auf der Seite “Baden im See” nichts auf ein eventuelles Nacktbadeverbot hin.

In Strandbädern gilt die “klassisch-textile” Badeordnung

Anders sieht es jedoch in den kommerziellen Seebädern an den Ufern des Tegernsees aus. Im Monte Mare in Tegernsee unterscheidet man ganz klar, wie eine Mitarbeiterin am Telefon erklärt:

Wer bei uns ins Strandbad kommt, sollte schon die vollständige Badebekleidung tragen. Wer es lieber nackt mag, geht halt in die See-Sauna nach nebenan.

Dort ist das Nacktbaden nicht nur erlaubt, sondern verpflichtend für den Besucher, wie der geübte Saunagänger weiß. Bei der Frage, ob denn ein „Oben ohne“ im Freibad möglich sei, hielt sich die Angestellte bedeckt. Keine unberechtigte Frage, wie ein Vorfall am Karlsfelder See aus dem Jahr 2019 zeigt. Damals wurde eine Frau von einem Security-Mann aufgefordert die Brüste beim Sonnenbad doch bitte zu bedecken. Andernfalls drohe ihr eine Strafe von 80 Euro.

Der Vorfall sorgte für große Diskussionen in der Gemeinde über Sittlichkeit und kultivierte Darstellung in der Öffentlichkeit. Es sei aber angemerkt, dass die Definition von Nacktbaden nur die völlige Nacktheit – also die „Nichtbedeckung der primären Geschlechtsorgane”, beschreibt. „Oben ohne“ fällt dann doch eher in den kosmetisch-moralischen Kontext. Es ist halt immer eine Frage von Leben und Leben lassen und eben der Sichtweise – wie bei allen Verboten.

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