Vor drei Jahren, im Jahr 2019, sprach der Rottacher Bürgermeister Christian Köck und der Gemeinderat ein Alkoholverbot für einen Bereich am Rathaus und dem Kurpark aus. Der Grund: Damals soll eine Gruppe Jugendlicher in diesen Bereichen nicht nur immer wieder lauthals und feuchtfröhlich gefeiert, sondern auch randaliert haben. Die Polizei berichtete von herausgerissenen Blumen bis zu zerstörter Deko und zerbrochenen Schaufensterscheiben. Die Gemeinde zog die Konsequenz und sprach eine Alkoholverbot aus.
Mit dieser Entscheidung soll Rottach nicht lange alleine dastehen. Bereits ein Jahr später zog eine weitere Tal-Gemeinde nach: Bad Wiessee verbietet im Sommer 2020 für mehrere Monate den Konsum von Alkohol an der Wiesseer Seepromenade. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Seepromenade zum beliebten Treffpunkt. Vor allem abends saßen dort vermehrt Jugendliche bei dem ein oder anderen Bier. Dabei kam es offensichtlich zu Ausschreitungen. An einem Wochenende sollen sogar Parkbänke und Himmelsliegen im See versenkt worden sein.
Tegernsee verlängert Alkoholverbot
Im November 2020 steigt auch Tegernsee mit auf den Zug. Dort sollen sich im Kurgarten oft Jugendliche getroffen und getrunken haben – darunter auch junge Leute aus anderen Gemeinden, da zu diesem Zeitpunkt bereits in vielen Orten rund um den See schon Verbote ausgesprochen wurden.
Das war einigen Anwohnern, aber auch der Stadt ein Dorn im Auge: Nicht nur aufgrund der Lautstärke, sondern auch wegen des neuen Spielplatzes im Kurgarten. Zwar zeigten sich nicht alle Stadtratsmitglieder begeistert von dem Alkoholverbot. Unter anderem Marcus Staudacher (Die Grünen) erklärte:
Ich möchte die Jugendlichen nicht unter Generalverdacht stellen. So wird das Problem nur verlagert und die gehen woanders hin.
Am Ende wurde das Alkoholverbot dennoch ausgesprochen und sollte ursprünglich bis zum 31.12.2021 gelten. Die Verordnung wurde inzwischen um ein Jahr verlängert. In Tegernsee ist das allerdings keine Neuerung: Bereits seit Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot für die Schwaighofanlage (von April bis Oktober in der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens).
Gmund sieht es nicht ganz so streng
Nach Rottach, Wiessee und Tegernsee spricht am 1. Mai 2021 dann auch die nördlichste See-Gemeinde Gmund ein Alkoholverbot für die Seeuferanlage in Seeglas aus – allerdings wird das Ganze hier etwas “lockerer” gehandhabt. Gmunds Geschäftsleiter Florian Ruml erklärt dazu:
Mit der Seeuferanlagensatzung wurden verschiedene Regelungen zum Verhalten getroffen, nicht nur zum Thema „Alkohol“.
Die Satzung diene dazu, den Erholungscharakter der Seeuferanlage zu sichern. Es gebe kein generelles Alkoholverbot – nur eine Einschränkung. “Die Flasche Bier zum Picknick oder der abendliche Piccolo sind nach wie vor erlaubt”, so Ruml.
Bleiben diese Verbote für immer?
Ja. Und Nein. Jede der Gemeinden rund um den Tegernsee findet auf diese Frage eine eigene Antwort. Das Alkoholverbot an der Wiesseer Seepromenade galt nur für wenige Monate, auch seien keine weiteren Verbote in Wiessee geplant. Man wolle den Menschen ja nicht die Möglichkeit nehmen, ein Bierchen am See zu trinken, erklärt Wiessees Bürgermeister Robert Kühn (SPD).
Ähnlich und zeitgleich ganz anders handhabt es die Gemeinde Gmund. Das locker gehaltene Verbot habe laut Ruml kein Ablaufdatum. Das gemütliche Bier am See werde hier ja auch nicht verfolgt.
In Rottach-Egern lohnt es sich nicht, auf ein Ende des Verbots zu warten. “Unsere Verordnung ist vor der Pandemie erlassen worden und gilt, wie alle Verordnungen 20 Jahre lang”, so Gerhard Hoffmann aus dem Rottacher Rathaus. Wie bereits erwähnt, wartet man in Tegernsee bezüglich des Alkoholverbots im Kurgarten nicht ganz so lange. Vorerst nur bis Ende 2022 soll das Verbot noch gelten, erklärt Hans Staudacher aus Tegernsee.
Hat’s geholfen?
Darauf gibt es ein klares “Ja” aus Gmund. Auch in Rottach sei das Verbot kein Griff ins Klo gewesen – so erzählt Hofmann: “Im Rathausbereich gibt es derzeit keine Schwierigkeiten. In der Kuranlage komme es unregelmäßig zu Vorfällen. Hier hat dann die Polizei eine Handhabe, dagegen vorzugehen.”
Was haltet ihr von den Regeln? Und wo geht ihr noch euer Feierabendbier trinken? Schreibt uns per Mail an info@tegernseerstimme.de oder kommentiert auf Facebook.
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