Die Staatsanwaltschaft München II hat das Verfahren gegen den 55-jährigen Sternekoch eingestellt.
Christian Jürgens wurden schwere Vorwürfe gemacht: Über Jahre soll er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schikaniert und belästigt haben. Mit Bekanntwerden der Vorwürfe trennte sich das Seehotel Überfahrt von seinem Sternekoch, wir berichteten.
Die Staatsanwaltschaft leitete darauf ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren ein. Das sollte Licht ins Dunkle bringen und klären, ob ein Anfangsverdacht für eine mögliche Straftat besteht. Jetzt schreibt die Pressestelle, dass sich “aus den geführten Ermittlungen bzw. Vorermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten ergeben haben.” Das Verfahren wurde deshalb gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, so ein Sprecher des Landgerichts München II.
In einem Vorermittlungsverfahren wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht auf ein strafbares Verhalten des Beschuldigten besteht.
Staatsanwaltschaft München II
Die Staatsanwaltschaft ermittelt als Strafverfolgungsbehörde den Sachverhalt einer Straftat. Zu diesem Zweck ist sie befugt, Auskünfte von Behörden einzuholen und Ermittlungen aller Art selbst durchzuführen oder durch die Polizei durchführen zu lassen.
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