Urteil um Wiesseer Tennisplätze gefällt
SME muss Tennisplätze zurückgeben

Ein Personalhaus sollte die SME auf dem Tennisplatz-Grundstück bauen. Passiert ist seit 2018 nichts. Die Streitenden landeten vor dem Landgericht in München. Das verkündete gestern sein Urteil.

Vogelperspektive: SME-Grundstück Bad Wiessee

Das Tennisplatz-Grundstück im Nordwesten des brachliegenden Areals hat die Gemeinde 2018 der SME (Sports Medicine Excellence Group)  für den Bau eines Personalhauses überlassen. Damals war die Welt zwischen den beiden noch in Ordnung. 2020 hat sich die Geschäftsbeziehung zwischen den Schweizern und den Wiesseern deutlich abgekühlt. Die Gemeinde hat über ihren Anwalt, Peter Bachmann, deutlich gemacht, dass die vereinbarte, mehrfach verlängerte Frist für den Baubeginn des Personalwohnhauses versäumt wurde. Man wolle das Grundstück zurückhaben. Kein Spatenstich – also auch kein Personalhaus. Stattdessen wolle die Gemeinde das Grundstück selbst entwickeln – etwa für ein Parkdeck.

Kühn erfreut über Ergebnis

SME-Chef Florian Kamelger stellt sich stur, spricht von neuen Plänen. Der Streit schwelt seit über zwei Jahren, von Einigung keine Spur. Nun verkündet Richter Öllerer vom Landgericht in München sein Urteil. Die SME muss das Grundstück zurückgeben. Bürgermeister Robert Kühn zeigt sich erfreut über das Ergebnis in München: “Das erwartete Urteil hat in überzeugender Weise unseren Standpunkt klar bestätigt. Sollte es rechtskräftig werden, so haben wir auch hier wieder die zukünftigen Planungen in der Hand.” Allerdings habe Gemeinde der SME eine Summe von gut 740. 000 Euro “Zug um Zug” zu zahlen.

Das Urteil offenbart, wie tief der Riss zwischen den beiden Parteien mittlerweile ist. Auf eine schnelle Bebauung des riesigen Areals braucht man somit erst einmal nicht zu hoffen. 2019 wurde das Herzstück des Wiesseer Kurviertels niedergerissen. Zurück bleibt eine 18. 000 Quadratmeter große umzäunte Brache. Eine Schande für den einst so schmucken Kurort am Westufer.

Anzeige

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags für das Haupt-Grundstück ziehe die Gemeinde jedoch nicht in Betracht, hat Rechtsanwalt Bachmann noch im Januar dem Merkur gegenüber geäußert. Denn dort haben schon Bauarbeiten stattgefunden, das hätte Regressforderungen zur Folge.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Bauen & Wohnen Lokalpolitik

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner