So schauts aus bei Horst in Dürnbach

Nicht genehmigte Abgrabungen, Stützmauern und Pflasterarbeiten auf dem Grundstück des Gmunder Rechtsanwalts Peter Horst in Dürnbach sorgten im vergangenen Jahr für Schlagzeilen. Horst bekam Bauverbot. Nur – hat er sich daran gehalten? Wir haben nachgeschaut.

Links der Zugang zu den Kellerräumen, die laut Landratsamt nicht als Aufenthaltsräume gestaltet werden dürfen. Auch die Höhe der Stützmauer (rechts) wird beanstandet.

„Wenn der Grünen-Landrat sagt, er braucht nix, dann braucht er nix.“ Die Enttäuschung ist dem Gmunder Rechtsanwalt Peter Horst noch immer an der Stimme anzumerken. Wie berichtet, wollte er im Jahr 2013 sein Anwesen in der Mühlthalstraße in Dürnbach in eine Asylunterkunft umbauen.

Ein achtjähriger Rechtsstreit mit seinen Vormietern hatte ihn dazu bewogen, dem Aufruf des Landratsamtes nach „dringend benötigtem Wohnraum“ zu folgen. Für 3.200 Euro pro Monat hätte das Landratsamt zunächst mündlich zugestimmt, das Objekt anzumieten, dann aber einen Rückzieher gemacht, sagt zumindest Horst. Das Landratsamt wiederum erklärt, es habe nie einen Vertrag gegeben. Weder mündlich noch schriftlich. Was aber war passiert?

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Als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr gewünscht

Auf dem 2.000 Quadratmeter großen Anwesen von Peter Horst sollte Wohnraum für etwa zwanzig Flüchtlinge entstehen. Weil aber der Widerstand der Nachbarn zu groß wurde, lehnte die Gemeinde eine Nutzung als Sammelunterkunft ab und bestand auf einer Nutzung als Wohngebäude. Damals habe er sogar Morddrohungen erhalten, sagt Horst heute. Gerüchte hätten die Runde gemacht, er würde die Asylbewerber in „unbelichteten Kellerräumen“ unterbringen. Andere wiederum sprachen von „Luxus-Wohnungen“. Horsts Bauantrag scheiterte.

Also ließ der 60-Jährige sein bis dato unrenoviertes Haus ohne Genehmigung umbauen. Die Gemeinde reagierte mit einer Veränderungssperre. Eine grundsätzliche Nutzung für soziale Zwecke wurde ausgeschlossen. Ein Rechtsstreit begann. “Die Aktenordner nehmen mittlerweile mehrere Regalmeter im Amt ein”, betonte der Pressesprecher des Landratsamtes, Birger Nemitz, immer wieder.

Streitbarer Anwalt gräbt weiter

Im September 2016 reichte Horst einen neuen Bauantrag ein. Dieses Mal sollten zwei etwa 122 Quadratmeter große Wohnhäuser mit je sechs Wohnungen für ingesamt acht Asylbewerber entstehen. Auch hier vermutete die Gemeinde eine Sammelunterkunft für Flüchtlinge – der Antrag scheiterte abermals. Horst ließ sich nicht beirren.

Er hatte bereits begonnen, Abgrabungen an seinem Anwesen durchzuführen, um das Untergeschoss bewohnbarer zu machen, so wie es das Landratsamt – laut Aussage von Horst – gefordert hatte. Also tauschte er die alte Heizung und den Laminatboden aus, erweiterte die Küche um eine weitere Kochstelle und baute einen zweiten Rettungsweg.

Die Küche hatte Peter Horst den Anforderungen des Landratsamtes angepasst.

Die Gemeinde zeigte sich jedoch nicht begeistert von der Ausgrabung an der Westseite des Hauses und wies den Rechtsanwalt an, die Löcher wieder zuzuschütten. Die erste Baueinstellung durch das Staatliche Bauamt sei bereits am 26. Februar 2014 mündlich erfolgt, sagt Landratsamt-Pressesprecher Birger Nemitz.

Warum erschien Horst nicht zum Gerichtstermin?

2015 erschien das Münchner Verwaltungsgericht auf dem Anwesen von Horst. Bei diesem Vor-Ort-Termin habe man sich darauf geeinigt, so der 60-jährige Anwalt, dass statt der „Abgrabungen“ eine Kellertreppe gebaut werde – quasi als Rettungsweg.

Im Januar 2017 kam es zu einem weiteren Termin des Verwaltungsgerichts in München. Dabei sollte entschieden werden, ob die Arbeiten an Horsts Haus nun rechtens sind oder – wie es Gemeinde und Landratsamt sehen – eben nicht.
Doch wer nicht zu dem Gerichtstermin erschien, war Peter Horst selbst. Er habe damals selbst zwei Gerichtstermine wahrnehmen müssen, erklärt der 60-Jährige. Die Richterin sei darüber im Vorfeld schriftlich informiert worden, behauptet Horst. Doch laut Landratsamt habe ein solches Schreiben das Gericht gar nicht erreicht. Das habe die Richterin in ihrer Urteilsbegründung auch schriftlich so festgehalten, so Pressesprecher Nemitz.

Bauverbot vom Landratsamt

Am 11. Januar dieses Jahres fällte das Münchner Verwaltungsgericht daraufhin in Abwesenheit des Rechtsanwalts sein Urteil: Die Klagen werden in allen drei Fällen abgewiesen. Der Befangenheitsantrag gegen die Richterin, den Horst sodann stellte, wurde am 16. Januar mit der Begründung abgelehnt, Horst habe den Antrag erst nach Niederlegung der Entscheidung gestellt und damit zu spät.

Zwischenzeitlich passierte auf dem Grundstück in der Mühlthalstraße nichts. Aber hinter den Kulissen brodelte es. Denn Horst hatte jetzt die Gestaltungssatzung der Gemeinde Gmund angeprangert und Klage eingereicht. In einem Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 30. Oktober letzten Jahres heißt es:

Das Gericht hat hinreichend deutlich gemacht, dass die örtliche Gestaltungssatzung – anders als von Ihnen wiederholt behauptet – nicht in ihrer Gesamtheit unwirksam ist.

Zwei Monate zuvor war Horst in einem schriftlichem Bescheid des Landratsamtes mitgeteilt worden, dass für seine nicht genehmigten und nicht abgeschlossenen Arbeiten (Abgrabungen, Stützmauern und Pflasterarbeiten) an der Westseite seines Haus ein Bauverbot gelte. Nemitz:

Herr Dr. Horst versucht, Kellerräume als Aufenthaltsräume zu gestalten. Dafür gibt es aber baurechtlich keine Erlaubnis.

Außerdem sei der 60-Jährige damals mit der vor Jahren mündlich getroffenen Baueinstellung einverstanden gewesen, so der Pressesprecher. Dies habe er dem Landratsamt sogar schriftlich bestätigt. Als eine Mitarbeiterin des Landratsamtes die Baustelle jedoch am 16. August vergangenen Jahres erneut besichtigte, musste sie feststellen, dass „verfahrenspflichtige“ Natursteinmauern auf einer Höhe von mehr als zwei Metern errichtet worden waren.

Peter Horst hatte bereits angefangen, sein Wohnhaus für die Flüchtlinge herzurichten… Es kam anders.

Horst erhielt erneut die Auflage, alle Bauarbeiten an der Westseite des Hauses mit sofortiger Wirkung einzustellen. Gegen diese Baueinstellungsverfügung hat Horst sich mit einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde mit Schreiben vom 22. September an die Regierung von Oberbayern gewandt. Die wiederum verwies jedoch zurück auf das Landratsamt Miesbach, weil die Baueinstellungsverfügung von dort aus erfolgt sei. Es sei aber darauf hingewiesen worden, so Nemitz, dass der „Baueinstellungsbescheid“ nicht beklagt wurde und somit bestandskräftig sei.

Seither war es still geworden um das Anwesen in Dürnbach. Weder wurde ein neuer Bauantrag in der Gemeinde Gmund gestellt noch hatte Horst seinen Bau – wie vom Landratsamt gefordert – wieder rückgängig gemacht. Stattdessen hatte der Gmunder Anwalt die Zeit genutzt, um der Regierung eine Rechnung für die ihm entstandenen Kosten zu schicken. Bis heute kämpft er um deren Begleichung.

Wie schauts jetzt aus bei Horst?

Dass das Landratsamt den Bau eingestellt habe, davon wisse er nichts, sagt Horst. Sein Bau, beziehungsweise seine 40 Quadratmeter große und zwei Meter tiefe Abgrabung, sei laut bayerischem Baurecht verfahrensfrei und damit nicht genehmigungpflichtig, ist sich der Anwalt sicher. Rein rechtlich wäre nämlich sein Kellergeschoss keines und könne folglich auch nicht als ein solches eingestuft werden, begründet der Anwalt seine Ignoranz gegenüber dem Bauverbot. Und auch die angeprangerten Stützmauern aus Stein wären nicht höher als zwei Meter.

Der hintere Teil des Grundstücks soll verkauft werden.

Aktuell ist der 60-Jährige damit beschäftigt, den Frostschaden zu reparieren, der sich nach seiner Aussage „in dem Haus ergeben hat“. Seine „Abgrabung“ ist inzwischen mit einer Treppe erweitert worden. Noch ist das Haus von Horst zwar nicht bezugsfertig, aber schon im Frühjahr will er es wieder vermieten.

Und wie reagiert das Landratsamt?

Mieter zu finden, darin sehe er kein Problem, sagt der 60-Jährige. Diese müssten sich dann allerdings damit abfinden, dass auf dem Grundstück höchstwahrscheinlich wieder Abgrabungen stattfinden werden. Dann nämlich, wenn Horst das hintere Grundstück verkauft hat, so wie er es nach eigenen Angaben vorhat.

Das Landratsamt könnte jetzt einen Abriss für die Schwarzbauten in Auftrag geben und Horst den Aufwand in Rechnung stellen. Oder aber, es könnte den Bau dulden und nachträglich genehmigen. Eine nachträgliche Genehmigung der baulichen Veränderungen sei überhaupt nicht absehbar, sagt Landratsamtsprecher Nemitz auf Nachfrage. Das Staatliche Bauamt bestehe vielmehr auf der Wiederherstellung eines genehmigungskonformen Zustandes auf Grundlage des Bestands vom 14. März 1974. Aber den wird der streitbare Anwalt in absehbarer Zeit wohl nicht herstellen.

Und so schauts aus bei Peter Horst:

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