So wird die Ausgangsbeschränkung kontrolliert

Markus Söder gibt Bayern Hausarrest. Auf den für das Tal vergleichsweise ruhigen Straßen treiben sich vereinzelt Streifenwägen herum. Was wird kontrolliert und wofür kann ich gestraft werden?

Auch an den Grenzen muss kontrolliert werden / Quelle: Nina Häußinger

Ministerpräsident Markus Söder ruft den Katastrophenfall aus. Bayern wappnet sich. Alleine kann Söder die Ausgangsbeschränkungen jedoch nicht durchsetzen. Er bekommt Hilfe von der Exekutive. Carolin Hohensinn, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, erklärt wo angepackt wird:

Es gibt in dem Sinne keine Großraumkontrollen. Die Polizei stellt sich nicht in die Ortsmitte und kontrolliert jeden. Bei Anrufen, in denen eine größere Menschenmenge gemeldet wird, fährt eine Streife los.

Anzeige

Gleichzeitig achtet die Polizei darauf, dass Geschäfte und Gasthäuser geschlossen bleiben. Mit den Kapazitäten ist unsere Polizei laut Hohensinn noch nicht am Ende. Die aktuellen Arbeitsumstände in den Polizeidienststellen beschreibt die Pressesprecherin so: “In den Dienststellen geht man derzeit den ganz normalen Arbeitsalltag nach.” Für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen würden die Kapazitäten und der Bereitschaftsdienst der jeweiligen Dienststelle ausreichen.

Sicherheitsabstand oder Gewahrsam

Der Holzkirchner Dienststellenleiter Johann Brandhuber bezeichnet die zusätzlichen Kontrollen dagegen als eine „Herkulesaufgabe“ für die Polizei. „Das habe ich so noch nicht erlebt.“ Damit die Polizei diese bewältigen können, werde er auf die Einhaltung aller Hygienevorschriften achten. Er appelliert aber auch an die Bevölkerung, vernünftig zu sein:

Wenn sich die Bevölkerung einigermaßen an die Verordnung hält, können wir das stemmen.

Außerdem werden die Beamten Menschen gezielt auf der Straße ansprechen. Gerade wenn es sich um größere Gruppen handelt. Wer sich ohne guten Grund draußen aufhält oder in Gruppen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich Beamten gegen deren ausdrücklichen Willen zu stark nähert, kann sogar in Gewahrsam genommen werden. Dass die Beamten nicht zu Späßen aufgelegt sind, konnten sie vor einigen Tagen beweisen.

Beim im Garten jäten angezeigt

Letztes Wochenende, am 22. März, kam es zu einem konkreten Fall in Holzkirchen. Eine Polizeistreife kontrollierte eine Gruppe von vier Erwachsenen und einem Kind, die zusammen mit Gartenarbeiten beschäftigt waren.

Auf Grundlage der Ausgangsbeschränkung ist das eine Straftat. Die vier Erwachsenen wurden wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Wer wird wofür bestraft?

Doch welche Strafen drohen, wenn man gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt? Sophie Stadler, Pressesprecherin im Landratsamt, weiß Bescheid: “Als Strafe stehen ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe im Raum. Steckt jemand wissentlich eine andere Person mit dem Coronavirus an, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Verstöße werden vom Landratsamt im pflichtgemäßen Ermessen streng geahndet, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.” Was genau verboten wird, ist allerdings nicht im Detail festgeschrieben. Stadler erklärt:

Tatsächlich bleibt die Allgemeinverfügung in diesem Punkt leider sehr ungenau. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt und es gibt keine räumliche Beschränkung.

Derzeit prüfen Juristen des Landratsamtes, inwieweit eine Einschränkung durch das Landratsamt möglich und sinnvoll wäre.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner