Solaranlagen ja, aber nicht so

Vor drei Jahren, mit dem Wechsel auf dem Bürgermeisterstuhl, gelang auch in Tegernsee die Stil-Revolution. Als letzte Tal-Gemeinde erlaubte die Stadt Sonnenkollektoren auf dem Dach. Aber nur auf dem Dach, wie sich in dieser Woche zeigte.

In Tegernsee ist man besonders besorgt um das Ortsbild der Stadt.

Im Sommer 2014 verabschiedete sich die Stadt Tegernsee von den strengen Richtlinien für Solaranlagen auf dem Dach, ob Sonnenkollektoren oder Photovoltaikanlagen. Bis dahin galt eine „Ein-Drittel-Lösung“. Sie besagte, dass nur ein Drittel der Dachfläche für die Sonnenenergie genutzt werden durften.

Damit künftig auf den Dächern nicht alles aus dem Ruder alufe, wurde in der Gestaltungssatzung der Kommune die „Aufständerung“ von Solarmodulen untersagt. Da aber der Tegernseer Lorenz Höß als Antragssteller dies im Sinn hatte, erhoffte er sich vom Bauausschuss eine Ausnahmegenehmigung.

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Für sein Haus in der Münchner Straße 2, das unter Denkmalschutz stehe, so Bauamtsleiterin Bettina Koch, plane Höß auf dem flach geneigten Pultdach des rückwärtigen Gebäudes eine Solaranlage. Dort sollten zwei Solarmodule freistehend mit einer Größe von jeweils 2,40 auf 2 Meter und einem Neigungswinkel von 45 Grad errichtet werden.

Dächer in Achenkirch als abschreckende Beispiele

„Zwar dürften“, so Koch weiter, „Solaranlagen auf Dächern montiert werden, wenn sie nicht aufgeständert sind“. Doch solche Anlagen, wie beantragt, gebe es bisher nicht. Ein ähnlich gelagerter Fall sei bereits 2009 vom Bauausschuss abgelehnt worden. Die schon errichtete Anlage musste laut Koch wieder zurückgebaut werden.

Für Rudolf Gritsch (CSU) hat die Entwicklung von Solaranlagen mittlerweile eine Dynamik und eine Verbreitung erreicht, die für ihn jeweils eine „Einzelfallentscheidung“ erfordere. Nach wie vor halte er die Entscheidung für richtig, Anlagen auf dem Dach zu erlauben. Aber er glaube, dass „immer mehr berechtigte Anfragen kommen, wo man bei der Formgebung abweichen muss“.

Denn es sei heute nicht mehr verantwortungsvoll, aus formalen Gründen das Aufbauen von Solaranlagen auf privaten Häusern zu verhindern. Wenn in diesem Fall kein anderes geeignetes Dach verfügbar sei, bei dem man ohne Aufständerung auskomme, dann müsse auch ein Abweichen „von der Gestaltungssatzung“ möglich werden.

Solche Solaranlagen sind in Tegernsee erlaubt, nicht aber aufgeständerte (freistehende) / Beispielbild

Peter Hollerauer (FWG) sah dies anders. Wenn nur aufgeständert werde, um die Leistung der Anlage zu erhöhen, dann könne dies mit einem Modul mehr auch erreicht werden, wenn dann alle Module auf dem Dach liegen würden. „Wenn wir die Aufständerung genehmigen, machen wir ein Fass auf, das wir nicht mehr schließen können“. Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) erinnerte an die abschreckenden Beispiele in Achenkirch. „Das ist ein Albtraum“. Dort sehe man, wie eine Dachlandschaft aussehe, „wenn man quer zum Giebel aufständern darf“.

Deshalb sei er „strikt dagegen“, da man „sonst die Tür nicht mehr“ zubekomme. Zumal im konkreten Fall Antragsteller Höß die Anlagen auch auf der Wiese aufstellen könnte, so Hagn. Seinem Beschlussvorschlag auf Ablehnung folgte die überwiegende Mehrheit – bei einer Gegenstimme.

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