Neubau am Sonnenbichl kann kommen

Seit der Förderverein Schneesport die Organisation des Skibetriebs am Sonnenbichl in Bad Wiessee übernommen hat, läuft dieser wieder rund. Um auch künftig größere Veranstaltungen und Rennen austragen zu können, sollen nun ein neues Zielhaus sowie eine Wärmestube auf dem Gelände entstehen.

Die Eigentümer des benachbarten Hotels Sonnenbichl sind damit allerdings nicht einverstanden und klagten gegen den Neubau. Das Verwaltungsgericht entschied heute, ob die Planungen weitergehen können.

Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl (rechts) entschied heute darüber, ob am Sonnenbichl die neuen Anlagen gebaut werden dürfen
Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl (rechts) entschied heute, ob am Sonnenbichl die geplanten Anlagen entstehen dürfen.

Noch vor wenigen Jahren stand der Liftbetrieb am Sonnenbichl in Bad Wiessee aus wirtschaftlichen Gründen vor dem Aus. Dann vereinten sich die Skiclubs rund um den See zum Förderverein Schneesport Tegernseer Tal und verhalfen dem ehemaligen Weltcuphang zu neuem Glanz. Jetzt sollen zwei neue Gebäude den dortigen Rennbetrieb auch in Zukunft sichern.

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6,40 Meter hohes Zielhaus mit Videoanalysen

Im nördlichen Bereich des bisherigen Gebäudes, in dem sich eine Trafo-Station samt WC und Lagerräumen befindet, soll in naher Zukunft die neue 59 Quadratmeter große Wärmestube entstehen, in der sich die Skifahrer vor und nach dem Training aufhalten können. Auch für Versammlungen und Videoanalysen soll der Raum zukünftig genutzt werden.

Zudem ist noch ein 6,4 Meter hohes Zielhaus geplant, in dem sich bei Veranstaltungen die Rennleitung aufhalten soll. Die Liftanlage wird aus dem Erdgeschoss herausgeführt. Links und rechts davon sind Lagerräume vorgesehen.

So soll das neue Zielhaus einmal aussehen / Quelle: Wolfgang Rebensburg
So soll das neue Zielhaus einmal aussehen / Quelle: Wolfgang Rebensburg

Sowohl Landratsamt als auch die Gemeinde Bad Wiessee begrüßten im Vorfeld die Erweiterungspläne für den Sonnenbichl und stimmten dem Projekt bereits vor über einem Jahr zu. Eine große Hürde war dabei lange Zeit die Finanzierung. Trotz allem waren die Verantwortlichen zuletzt guter Dinge, dass die Arbeiten im kommenden Frühjahr starten können.

Anlieger gegen den Neubau

Peter und Bodo Rüter, Eigentümer des direkt neben dem Hang gelegenen Gasthofs Sonnenbichl, gefallen die Pläne indes weniger. Sie fürchten eine zukünftig höhere Lärmbelastung durch die zunehmende Anzahl an Veranstaltungen. Aus diesem Grund reichten sie Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht ein.

Unter dem Vorsitz von Richterin Cornelia Dürig-Friedl fand heute vor Ort die Verhandlung statt. Neben dem Anwalt der Klägerseite waren auch Vertreter der Gemeinde Bad Wiessee und des Fördervereins anwesend und versuchten, die Richterin von ihrer Position zu überzeugen. So erklärte Wolfgang Rebensburg vom Förderverein:

Bereits in den vergangenen Jahren haben wir zwischen dem 28. Dezember und 24. April fast jedes Wochenende ein bis vier Rennen ausgetragen. Neben größeren Veranstaltungen, wie den Deutschen Meisterschaften, waren hier natürlich auch kleine interne Wettkämpfe dabei.

Der Anwalt der Klägerseite, Helmut Menche, stellte dann in Frage, ob aus lärmschutzrechtlicher Sicht überhaupt eine Genehmigung für solche Veranstaltungen bestehe. Schließlich sei in der letzten Zeit nicht so viel los gewesen. Dem erwiderte Wiessees Bürgermeister Peter Höß, dass „bereits in den 50ern und 60ern hier große Rennen ausgetragen wurden“. Einzig in den Jahren, wo der Hang nur von Freizeitsportler genutzt wurde, sei die Auslastung zurückgegangen.

Nach Abwägung der Argumente beider Seite wies Dürig-Friedl die Klage schließlich ab
Im Zuge der Verhandlung legten beide Seiten ihre Argumente dar.

Auch die Richterin erkannte daher die grundsätzliche Genehmigung für einen solchen Betrieb an. Anwalt Menche wollte sich damit allerdings nicht zufriedengeben und betonte: „Ich beantrage eine Untersuchung über die zu erwartende Lärmbelastung auf dem Grundstuck meiner Mandanten durch den Betrieb der Anlage.“ Der Richterin und auch den Beklagten erschloss sich dieser Antrag allerdings nicht. Dazu Richterin Dürig-Friedl:

Diesen Antrag muss ich ablehnen, da er für die heutige Entscheidung unerheblich ist.

So richtete sich die heutige Klage lediglich gegen die Errichtung der neuen Gebäude, nicht aber gegen den Betrieb als Skisportzentrum als solches. Wenn der Kläger der Auffassung sei, dass der Betrieb jedoch insgesamt zu laut sei, müsse er eine dementsprechende Beschwerde einreichen. Am Ende lehnte die Richterin zumindest die Klage gegen die Neubauten ab. „Wir sind froh, dass wir mit unseren Planungen nun weitermachen können“, erklärte Wolfgang Rebensburg im Anschluss.

Demnach will man mit der Umsetzung des Baus nach im kommenden Frühjahr, direkt im Anschluss an die Saison, beginnen. Auch Bürgermeister Peter Höß äußerte sich entsprechend erleichtert und gab an, dass aus Sicht der Gemeinde alles so gekommen sei wie erhofft. Die Klägerseite war unterdessen nicht für eine Stellungnahme zu sprechen. Die beiden Eigentümer des Hotels können sich den bisherigen Betrieb in diesem Winter nun erneut anschauen und dann die Klage gegebenenfalls umformulieren.

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