Solarenergie in Rottach-Egern: Eine Lösung – viele Fragen

Glühlampen werden verboten. Atomkraftwerke abgeschaltet. Ökostrom boomt. Und auch die lang angekündigte Energiewende wird kommen. Dabei ist sie bereits jetzt ein wichtiges politisches Thema, dessen nachhaltige Umsetzung die Bürger brennend interessiert.

Nur an Rottach ist diese Entwicklung relativ spurlos vorbeigegangen. Bisher. Denn nach der gestrigen Gemeinderatssitzung ist klar, es tut sich notgedrungen was.

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Auch wenn die einstimmig beschlossene Lösung zur Nutzung von Sonnenergie eigentlich keine ist und Bürgermeister Franz Hafner sowie seinen Räten auch nichts anderes übrig blieb

Erst Anfang Juni hatte das Münchner Verwaltungsgericht bei einem Ortstermin bekräftigt, dass nun “nicht mehr die Zeit” sei, um über eng umfasste Größenbeschränkungen bei Anlagen zur Gewinnung alternativer Energie zu diskutieren. Die Aufgabe an die Gemeinde lautete: eine Aufweichung der bisherigen Satzung, die die Nutzung von Dächern bei 25% pro Dachseite einschränkt.

Berührungsängste und Lösungsvorschläge

Die Gemeinde musste sich im konkreten Fall von Ingrid Ganghofer, die laut eigener Aussage nur für den Eigenverbrauch Solarstrom produziert, äußern und nahm dies zum Anlass die bisherige Satzung ganz allgemein zu diskutieren.

Dass man in Rottach beim Thema Sonnenenergie aber weiterhin große Berührungsängste hat, wurde bereits zu Beginn der Ausführungen klar, als Bürgermeister Hafner betonte, dass man ja auch der Dachlandschaft verpflichtet sei. Denn nicht umsonst lebe man auch davon, dass die Gäste unsere Dachlandschaft bzw. unseren Baustil attraktiv fänden.

Denen die sagen, ich will aber regenerative Energie, muss klar sein, dass in Weyarn beispielsweise nur maximal 10% des Energiebedarfs durch Sonnenenergie abdeckbar wäre. Vorausgesetzt man würde sämtliche Dächer belegen.

Das oberste Ziel muss immer noch sein, dass man zunächst einmal Verbrauch vermeidet. Und nicht Strom produziert.

Bauamtsleiter Walter Hübsch kam daraufhin die Aufgabe zu die drei intern erarbeiteten Lösungvorschläge für die zukünftige Baugestaltung zu präsentieren. Und auch da gab es für die Anhänger einer erhöhten Planungssicherheit den ersten Dämpfer. Denn die Aussicht auf eine neue Satzung machte Hübsch mit seinen ersten Sätzen zunichte:

Es geht jetzt nicht darum, dass wir eine neue Satzung aufsetzen. Denn die Entwicklung, technisch wie politisch, ist in dem Bereich so rasend schnell, dass wir die ständig ändern müssten.

Des Problem`s Lösung soll laut Hübsch eine sogenannte Ausführungsbestimmung sein. Das bedeutet die 25%-Vorgabe wird aus der Satzung entfernt. Der Bauausschuss wird sich jedoch mit jedem Einzelfall beschäftigten und diesen auch absegnen müssen.

Baurechtliche Willkür als großes Risiko

Zum weitergehenden Schutz der Rottacher Dachlandschaft sind je Dachseite zukünftig nur zwei zusammenhängende und rechteckige Flächen zulässig. Sie sind symetrisch anzuordnen und dürfen beispielsweise keine Lücken aufweisen. Darüberhinaus ist es nicht erlaubt die Anlage aufzuständern und die Rahmen müssen farblich dem Dach ähneln.

Zwar betont Hübsch, dass die größenmäßigen Abweichungen von der Satzung bewilligt werden, wenn sich der Antragssteller an die Vorgaben hält. Aber auch wenn der Eigentümer nachweist, dass die Anlage ausschließlich dem Eigenverbrauch dient, so ist diese Lösung alles andere – nur kein Bekenntnis zur Sonnenenergie.

In der Konsequenz lässt sie nämlich Tür und Tor offen für eine gewisse baurechtliche Willkür. Denn alles muss, alles wird einzelfallbezogen entschieden. Ein Haus in Unterwallberg dürfte anders behandelt werden, als eines in der Seestraße. Wo die Grenze verläuft, ist derzeit nicht klar ersichtlich.

Damit stellt sich der Rottacher Gemeinderat gegen eine verbesserte Planbarkeit bei der privaten Nutzung von Sonnenenergie und wird somit auch eine intensivere Ausnutzung dieser nur schwer möglich machen.

Dafür haben 17 der 21 Gemeinderäte gestimmt.

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