Sozial- statt Asylwohnungen

Eigentlich war auch in Piesenkam eine “Asyl-Wohnanlage” geplant. Da die Regierung solche Unterkünfte jetzt aber nicht mehr unterstützt, musste die Münchner Firma ihre Pläne ändern. Jetzt mussten die Gemeinderäte über einen neuen Antrag abstimmen.

Auf der hinteren Fläche sollen zwei Wohngebäude und eine Begegnungsstätte entstehen.
Auf der hinteren Fläche sollen zwei Wohngebäude und eine Begegnungsstätte entstehen.

Anfang April reichte die Münchner Firma Matho GmbH einen Antrag für den Bau einer „Asyl-Wohnanlage“ bei der Waakirchner Gemeinde ein. Auf einem Grundstück im Prof.-Schlösser-Weg in Schaftlach im Ortsteil Piesenkam sollten zwei Wohngebäude mit 14 Wohneinheiten, vorwiegend 2-Zimmer-Wohnungen, für Flüchtlinge entstehen. Auch eine Bürger-Begegnungsstätte war geplant. Doch dann kam die Entscheidung der Regierung dazwischen, den Bau von neuen Flüchtlingsheimen zu stoppen.

Ein Bauprojekt für Gemeindebürger

Daraufhin zog die Firma Matho GmbH ihren Bauantrag zurück und reichte einen neuen ein. Dieses Mal für einkommensschwache Mitbürger und anerkannte Asylbewerber. Für die insgesamt zwei Wohngebäude mit ebenfalls 14 Wohneinheiten hat man jetzt drei Wohnungen in 3-Zimmer-Wohnungen abgeändert. Die Begegnungsstätte bleibt. Da die Gemeinde Piesenkam keinen Gemeinschaftsraum habe, sei ein Platz für Gemeindebürger vorgesehen, sagt der Eigentümer, auf dessen Grundstück die Wohnungen entstehen sollen. Seniorentreff, Café und Kinderspielplatz – ein Treffpunkt für Alt und Jung soll es werden.

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Mit diesem Bauprojekt würde sich die Matho GmbH durch die Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung des Staates verpflichten, für die Dauer von 25 Jahren, einen für einkommensschwache Bürger bezahlbaren Mietpreis einzunehmen. „Heutzutage ist eine derartig lange Mietbindung eine Seltenheit“, findet der Grundstückseigentümer.

„Sozialer Wohnungsbau“ – eine Frage des Bedarfs

Diese Woche lag nun der neue Antrag beim Bauausschuss. Aus einem Schreiben des Miesbacher Anwalts Dirk Thelemann, das die Matho GmbH vorab an die Gemeinde geschickt hatte, geht hervor, dass um eine erneute Prüfung des in abgewandelter Form gestellten Antrags gebeten wird. Auf keinen Fall solle der Antrag in Konkurrenz zu den von der Gemeinde gebauten Wohnungen am Buchkogl in Schaftlach stehen.

Dort hat die Gemeinde Waakirchen einen Mietvertrag auf zehn Jahre Waakirchen mit dem Kommunalunternehmen (KU) geschlossen. Bis zum Herbst sollen dort acht rollstuhlgerechte und barrierefreie Sozialwohnungen mit je 52 Quadratmetern entstehen, die zunächst allerdings als Wohnraum für 32 Flüchtlinge angedacht waren. Da der Vertrag vor der Regierungsentscheidung bestand, war ein Bau-Stopp seitens der Gemeinde nicht vorgesehen.

Sozial schwachen Gemeindebürgern helfen

Damals sagte der Vorsitzende des neu gegründeten Kommunalunternehmens, Andreas Hagleitner: „Die Regierung entscheidet über jedes einzelne Projekt, ob es fortgesetzt wird. Sollte diese Entscheidung für Waakirchen trotz Vertrag negativ ausfallen, so müsste das Land Bayern wohl Abstandszahlungen leisten. Entschädigungszahlungen könnten dann beispielsweise zur Kredit-Tilgung hergenommen und angemesssene Sozialwohnungen gebaut werden.“

Das Kommunalunternehmen habe sich seiner Meinung nach für eine dauerhafte Lösung im Sinne der Bürger entschieden. Er wies zu diesem Zeitpunkt auch darauf hin, dass ein Privatmann vorgehabt hätte, eine Wohnanlage mit der doppelten Anzahl an Asylbewerbern aufzustellen und sagte: „Wir sollten uns vor Augen führen, dass dank der KU kein Privatmann an dem Bau verdient.“ Genau dies könnte jetzt aber der Fall sein, wenn der Antrag der Matho GmbH genehmigt wird. Der Grundstückseigentümer ist der Meinung:

Es gibt immer weniger Wohnungen für sozial Benachteiligte in Deutschland, für Alleinerziehende, Rentner oder Arbeitslose. Unser Ziel ist es deshalb, einen Teil dazu beizutragen, dass sozial schwachen Gemeindebürgern geholfen wird.

Bürgermeister Sepp Hartl begrüßt zwar den Bauantrag für Sozialwohnungen, schlug aber vor, die baurechtliche Situation erst einmal prüfen zu lassen, und das im Außenbereich liegende Grundstück vor Ort zu besichtigen. So soll die Errichtung der zwei Wohngebäude und der Begegnungsstätte aussehen:

Zwei Wohngebäude mit Begegnungsstätte_OT Piesenkam
Zwei Wohngebäude mit Begegnungsstätte_OT Piesenkam

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