Später Sieg der Gleichberechtigung

Die Kündigung einer lesbischen Hortleiterin bei der Caritas sorgte überregional für großes Aufsehen. Nun darf sie doch bleiben – dank einer Änderung im kirchlichen Arbeitsrecht.

Der Antrag zur Gleichstellung im Hort ist nach Einschätzung der Regierung rechtswiedrig.
Am 1. Dezember kehrt die Holzkirchner Hortleiterin an ihren Arbeitsplatz zurück.

Im April wurde der Fall einer Holzkirchner Hortleiterin bekannt, die bei ihrem kirchlichen Arbeitgeber kündigen musste. Grund: Die Heirat mit ihrer gleichgeschlechtlichen Partnerin war nicht mit der Grundordnung der katholischen Kirche vereinbar.

Der Vorfall sorgte für großes Aufsehen und Kritik von Seiten der Politik. So stellte die Holzkirchner SPD einen Antrag im Gemeinderat, mit dem die Caritas schriftlich zur Gleichbehandlung gezwungen werden sollte. Werde dem nicht Folge geleistet, droht der Entzug der staatlichen Trägerschaft. Doch letztendlich scheiterte der Antrag aufgrund der bestehenden Rechtslage.

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Bischöfe ändern Arbeitsrecht

Jetzt erübrigen sich allerdings die Bemühungen der Politiker. Wie die Deutsche Bischofskonferenz mitteilt, hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands auf ihrer Sitzung am 27. April eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen.

Dieser Beschluss sei in den vergangenen Jahren von einer bischöflichen Arbeitsgruppe vorbereitet und mehrfach von den Bischöfen beraten worden. Die Novelle betrifft das kollektive und das individuelle Arbeitsrecht und tritt zum 1. August in Kraft. Als Konsequenz aus dieser Änderung darf nun auch die lesbische Hortleiterin aus Holzkirchen nach einem Urlaub zum 1. Dezember in ihre Führungsposition zurückkehren.

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