Preysing wirft Landratsamt Spezlwirtschaft vor

Rüdiger Obermaier arbeitet im Landwirtschaftsamt. Nun will er auf seinem Grundstück in Gmund ein Doppelhaus errichten lassen. Die Gemeinde hat seinen Bauantrag abgelehnt. Doch das Landratsamt macht Druck und stellt den Gmundern nun ein Ultimatum. Das wiederum ruft den scheidenden Bürgermeister auf den Plan.

Die Verantwortlichen im Gmunder Rathaus wollen die Entscheidung des Landratsamtes nicht einfach hinnehmen.

„Rüdiger Obermaier hat für sein Grundstück bereits mehrere Bauanträge gestellt“, erklärte der Gmunder Bürgermeister Georg von Preysing bei der vergangenen Ortsplanungsausschusssitzung. „Irgendwann haben wir uns dann erweichen lassen und entschieden, dass ein Einfamilienhaus möglich ist.“ Doch das sei dem Bauherrn nicht genug gewesen und er stellte erneut einen Antrag – diesmal auf ein Doppelhaus.

Der Ortsplanungsausschuss lehnte wieder ab, doch nun griff das Landratsamt ein, wie von Preysing erklärte. „Die haben unser gemeindliches Einvernehmen ersetzt und das Doppelhaus genehmigt“. Ganz zum Ärger der Gemeinde – schließlich liegen die beiden Behörden derzeit im Clinch. Doch das Landratsamt sieht kein Problem bei dem Bauantrag von Obermaier.

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Landratsamt und Fachbereiche haben den Antrag geprüft

In einer Stellungnahme heißt es, das Landratsamt habe mit Zustimmung der jeweiligen Fachbereiche entschieden, dass das Doppelhaus planungsrechtlich zu genehmigen ist. „Aufgrund des zunächst verweigerten Einvernehmen erhält die Gemeinde Gmund bis zum 16. März Gelegenheit, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu befinden. Nach Ablauf dieser Frist beabsichtigt das Landratsamt das verweigerte gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen“, heißt es weiter in dem Schreiben.

Das Bauvorhaben wird also genehmigt – egal, wie der Gmunder Ortsplanungsausschuss entscheidet. Von Preysing hat eine klare Meinung dazu:

Da sag ich mal: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Schließlich ist Rüdiger Obermaier der Fachberater des Landratsamts und da haben sie eben jetzt zusammengespielt.

In diesem Zusammenhang erinnerte von Preysing an das Hochwasser von 1980. Denn die Gemeinde habe gegen den Bauantrag gestimmt, da das besagte Grundstück bei Hochwasser im Überschwemmungsgebiet liege. Hinzu komme, dass der Antrag auf das Doppelhaus den benötigten Abstand zum angrenzenden Dürnbach aus Sicht des Ortsplanungsausschusses nicht einhält.

„Die hocken sich eben alle in der Woche zusammen und einer hilft dem anderen“, erklärte sich Georg von Preysing die Tatsache, dass das Landratsamt und die Fachbereiche dem Bauantrag zustimmen. Der Noch-Bürgermeister schlug daher vor, dass der Ortsplanungsausschuss bei seiner Meinung bleiben sollte:

Denn wenn dieses Grundstück wirklich irgendwann absäuft und die Gemeinde hat zum Bauantrag zu gestimmt, dann könnte Schadensersatz gefordert werden.

Diesem Vorschlag folgten die Ausschussmitglieder und verweigerten erneut ihr Einvernehmen. Zusätzlich entschied man, für den Bereich von vier Grundstücken in Finsterwald eine Veränderungssperre zu erlassen und ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten – das schließt auch das Grundstück von Obermaier ein.

Landratsamt beruft sich auf Gutachten

Doch das Landratsamt steht zu seiner Entscheidung: „Der Bauherr hat ein Gutachten für sein Grundstück vorgelegt“, erklärt Pressesprecher Birger Nemitz auf Nachfrage. Dieses Gutachten lege grundsätzlich dar, dass das Grundstück nicht von einer Überschwemmung des Dürnbachs betroffen ist.

„Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim widerlegt die Darstellung der Gemeinde, wonach es sich hier um Überschwemmungsgebiet handeln würde.“ Der Fachbereich für Wasser, Abfall und Bodenschutz des Landratsamtes habe dem Bau ebenfalls zugestimmt.

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