Spielothek in Tegernsee: Immobilienfirma zockt weiter

Sie lässt nicht locker. Trotz Niederlage vor dem Verwaltungsgericht reichte die BCE Immobilien GmbH erneut einen Bauantrag für eine Spielothek an der Hauptstraße in Tegernsee ein. Doch auch diesmal traf der Spezialist für „Entertainment-Center“ nicht ins Schwarze.

Und wieder lag der Stadt ein Bauantrag für eine Spielothek in den ehemaligen Räumen der Hypovereinsbank-Filiale in der Tegernseer Straße vor.

„Mal wieder“, so Bürgermeister Johannes Hagn (CSU), ging es im Bauausschuss um die „Nutzungsänderung“ der Räume in der ehemaligen Hypovereinsbank-Filiale an der Hauptstraße 15. Die BCE Immobilien GmbH wollte eine erneute Baugenehmigung für eine „mischgebietstypische Spielhalle mit Segafredo Cafe Bar“. Zweimal wurde sie im Vorfeld abgewiesen.

Zuletzt hatte das Unternehmen aus dem schwäbischen Göppingen im Juni eine krachende Abfuhr erlitten. Ihre beim Münchner Verwaltungsgericht eingereichte Klage scheiterte. Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl stellte damals bei einer Ortsbesichtigung fest, dass die im Bauplan angegebenen Quadratmeter die rechtliche Grenze von 100 Quadratmetern eindeutig überschreiten.

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Ein “Formfehler” beendet erstes Verfahren

Gleichzeitig bemerkte die Richterin, dass auf der „Bauvorlageberechtigung“ der Falsche unterschrieben hatte. Nämlich der Antragsteller und nicht, wie es hätte sein müssen, der Architekt. Was soviel bedeutete wie: Keine Bauvorlageberechtigung, keine Begehung, keine Klage. Aufgrund dieses Formfehlers zog die BCE Immobilien GmbH ihre Klage zurück. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der Streitwert belaufe sich auf 57.000 Euro, so Richterin Dürig-Friedl damals und entschied: Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. „Die erste Runde ist durch“, bemerkte ein sichtlich erleichterter Johannes Hagn am Ende der Verhandlung im Juni.

Mehr Wohnraum als Gewerbe im Mischgebiet

Nun folgte die zweite Runde. Statt ehemals Bankkunden sollen nach wie vor Zocker die nun um 50 auf 182 aufgestockten Quadratmeter im Erdgeschoß aufsuchen. Darin sind acht Spielgeräte geplant, sowie Billardtische, Dart-Scheiben, TV-Spielgeräte und Geld-Spielautomaten. Zudem soll noch ein Café-Raum ausgewiesen werden. Bereits vergangenen November hatte der Bauausschuss die Spielothek mit 132 Quadratmetern abgelehnt.

Die Begründung damals war, dass Spiel- und Automatenhallen unter den städtebaulichen Begriff der Vergnügungsstätten fallen würden. Diese seien in Mischgebieten ausnahmsweise zulässig. Voraussetzung sei, dass die Grundfläche nicht mehr als 100 Quadratmeter betragen würde und das Mischgebiet nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt werde.

„Allein aber mit der Fläche von 132 Quadratmetern war die beantragte Fläche zu groß und daher nicht zulässig“, urteilte Koch im vergangenen Jahr. Außerdem war der Bauausschuss der Auffassung, dass das Grundstück nicht in einem Mischgebiet liegt, das überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt wird. Denn mit 61 Prozent würde die Wohnnutzung überwiegen.

Überraschung im Rathaus

„Wir waren sehr überrascht“, gestand Hagn nun, „dass wir diesen Bauantrag wieder vorliegen haben“. Man sei offenbar auf Gerichtsverfahren erpicht, sagte der Rathauschef auf Nachfrage. Die Prüfung des Bauantrags müsse nun wieder durch das Landratsamt erfolgen, erklärte er und verwies detailliert auf die Nutzung des Gebäudes.

So gebe es beispielsweise im ersten Obergeschoß zwei genehmigte Wohnungen und eine Einheit mit drei Büros. Außerdem befinden laut sich laut Hagn in dem Haus noch eine Naturheilpraxis, eine Physiotherapie, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Goldschmiede und weitere zehn Wohnungen. Damit komme man auf mehr Einheiten, als ursprünglich genehmigt waren. Außerdem seien Nutzungsänderungen erfolgt, von denen das Bauamt bislang nichts erfahren habe, so Hagn.

Mit der Vielzahl der Nutzungen werde auch angezweifelt, ob die ausgewiesenen Stellplätze für die vorhandene und beantragte Nutzung ausreichen würden. Da offenbar zu diesem Dauerbrenner vom Bauausschuss alles gesagt war, gab es auch keine Wortmeldungen. Folglich verweigerte er einstimmig „das Einvernehmen zur Baugenehmigung“.

Wieder einmal hat das Landratsamt das letzte Wort und dann womöglich wieder das Gericht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, wird derweil italienische Mode in den Räumlichkeiten an die Frau gebracht.

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