Spielplätze dürfen wieder öffnen

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich heute erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Vor wenigen Minuten gaben Merkel und Markus Söder nun weitere Lockerungen bekannt.

Ministerpräsident Markus Söder und Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der heutigen Pressekonferenz. / Quelle: BR

Heute Nachmittag fand erneut eine Telefonkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten statt. Dabei wurde eine Beschlussvorlage des Bundes diskutiert, die weitere Lockerungen vorsieht. Bei einer Pressekonferenz gaben Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun die weiteren Schritte bekannt.

So sollten unter anderem Spielplätze, Museen und Zoos wieder öffnen. Zudem will der Bund bis 6. Mai ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen, Kindergärten und Kitas erarbeiten lassen. Auch Gottesdienste und religiöse Feste sollen unter bestimmten Voraussetzungen ab 4. Mai wieder stattfinden.

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Genauer Fahrplan für Bayern nächste Woche

„Die heutige Beratung war ein Zwischenschritt“, erklärt Merkel. „Heute wurden nur einzelne Beschlüsse gefasst. Kommende Woche werden wir erneut tagen und nochmal ein weitergehendes Maßnahmen-Paket verabschieden.“ Auch Söder betonte: Den genauen Fahrplan für Bayern werde man kommende Woche bekannt geben.

Hier listen wir nochmal alle heute getroffenen, wichtigen Beschlüsse auf:

  • Spielplätze sollen unter Einhalten grundlegender Hygieneregeln wieder geöffnet werden. Eltern sollen dabei darauf achten, stark frequentierte Anlagen zu meiden.
  • Gottesdienste und Gebetsversammlungen sollen unter strengen Auflagen ebenfalls wieder zugelassen werden. In Bayern ab dem 4. Mai. In Gebäuden dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Plätze vorhanden sind, während ein Mindestabstand von zwei Metern gewährleistet ist. Im Freien sind maximal 50 Personen mit einem Mindestabstand von je 1,50 Meter erlaubt. Zudem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, eine Ausnahme gibt es für liturgisches Sprechen und Predigen. Kirchen und Glaubensgemeinschaften sollen Infektionsschutzkonzepte erstellen.
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können nach Ansicht des Bundes unter Auflagen ebenfalls wieder öffnen. Voraussetzung ist aber vor allem bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten.
  • Schulen, Kindergärten und Kitas: Die Bundesregierung will bis zum 6. Mai ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen, Kindertagesstätten und zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erarbeiten lassen.

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