Bis zu 5.000 Euro für Flut-Folgen

Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund der Hochwasserschäden im Landkreis Miesbach Finanzhilfen bereitgestellt. Das Sofortgeld wird gewährt, wenn ein Schaden durch das Hochwasser entstanden ist und die Summe für die Neuanschaffung von zerstörtem Hausrat verwendet wird.

Die Anträge für Bürger und Firmen liegen in den Rathäusern der Talgemeinden bereit. Bislang wurde das Angebot allerdings nur wenig in Anspruch genommen.

Das Hochwasser hat enorme Schäden angerichtet, nun soll auch den Menschen im Tal geholfen werden
Das Hochwasser hat nicht nur bei Geschäftsleuten wie hier in der Rottacher Seestraße enorme Schäden angerichtet.

Gute Nachrichten für alle Geschädigten des Hochwassers am Tegernsee. Die Bayerische Staatsregierung hat heute den Weg für Soforthilfen freigemacht. Jeder betroffene Haushalt erhält 1.500 Euro Sofortgeld, betroffene Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte bekommen sogar bis zu 5.000 Euro. In Härtefällen sei auch ein höherer Betrag möglich, heißt es aus dem Landratsamt. Dazu der Rottacher Bürgermeister Franz Hafner:

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„Ich finde es eine sehr gute Sache, dass Soforthilfen gewährt werden, da sie den Opfern über die gröbsten Schäden hinweghelfen.“

Nichtsdestrotrotz merkte Hafner an, dass die Summe wohl bei vielen nicht ausreichen werde. Die Finanzmittel sollen ausschließlich für Schäden des Hochwassers vom vergangenen Wochenende zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen entweder „zur Ersatzbeschaffung von Hausrat oder von Betriebsvermögen“ verwendet werden. Unter den etwas sperrigen Begriff der Ersatzbeschaffung fallen auch Schäden an Gebäuden.

Schäden unbedingt dokumentieren

Um Soforthilfe zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen Antrag ausfüllen, der ab sofort in den Rathäusern bereit liegt. Zudem besteht die Möglichkeit des Downloads über die jeweilige Homepage der Gemeinde oder eine Anforderung per Post.

Zu Beweiszwecken wird dringend empfohlen, die beschädigten Gegenstände weiter aufzubewahren oder die Gegenstände und Schäden mit Fotos zu dokumentieren. Dies gilt entsprechend auch für Gebäudeschäden.

Das Geld wird dann durch die jeweiligen Städte beziehungsweise Gemeinden ausbezahlt. „In besonders schlimmen Fällen werden wir in der Gemeinde Rottach-Egern auch Wege finden, noch stärker zu helfen“, betont Bürgermeister Hafner.

Dafür habe die Gemeinde ein Sonderkonto eingerichtet, auf dem sämtliche nicht zweckgebundene Spenden eingehen. „Hier können wir auch kurzfristig entscheiden“, so Hafner weiter. Bislang sei diese Form der Hilfe aber nicht wirklich in Anspruch genommen worden, wie uns der Rathaus-Chef bestätigt.

Die Gemeinden müssen dann am Ende der Geschäftszeiten die Zahl der Anträge und die angeforderte Geldsumme dem Landratsamt Miesbach melden.

Für weitere Fragen stehen die beauftragten Mitarbeiter in den Gemeinden zur Verfügung:

Bad Wiessee, Michael Herrmann, 08022/8602-22
Gmund, Alfons Besel, 08022/7505-11
Kreuth, Sabine Dirigl, 08029/1838
Rottach-Egern, Monika Geller, 08022/ 6713-26
Tegernsee, Hans Huber, 08022/1801-29
Waakirchen, Franz Schweiger, 08021/9028-21

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