Hanns-Seidel-Stiftung begleicht Schuld

Aktualisierung vom 30. November / 10:31 Uhr
Im Oktober herrschte große Aufregung um die Hanns-Seidel-Stiftung. Die CSU-nahe Organisation hatte öffentliche Gelder für die Finanzierung ihrer Bildungsstätte in Wildbad Kreuth benutzt.

Um die Schuld zu begleichen, waren 1,8 Millionen Euro an den Bund fällig. Nun ging die letzte Tranche über den Tresen.

Die Hanns-Seidel-Stiftung finanzierte ihre Bildungsstätte in Wildbad Kreuth jahrelang durch öffentliche Gelder / Bild: Archiv
Die Hanns-Seidel-Stiftung finanzierte ihre Bildungsstätte in Wildbad Kreuth durch öffentliche Gelder / Archivbild

Im Oktober gelangte das Thema an die Öffentlichkeit: Die Hanns-Seidel-Stiftung soll jahrelang öffentliche Mittel für den Betrieb der Bildungsstätten in Wildbad Kreuth und Kloster Banz eingesetzt haben. Insgesamt handelte sich um einen Betrag von rund zwölf Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof erlaubt eine derartige Verwendung der Fördergelder jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Anzeige

Im Zuge dessen musste die Stiftung den Betrag an den Bund zurückzahlen – jedoch nicht in voller Höhe. Mithilfe des ehemaligen Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich mussten die Verantwortlichen lediglich für 1,8 Millionen Euro aufkommen. Im März 2012 stimmte der CSU-Politiker einem außergerichtlichen Vergleich seines Hauses mit der Stiftung zu.

Nun ist laut dem Pressesprecher der Stiftung dieser Vergleich erfüllt worden. „Die letzte Tranche von 600.000 Euro ist im Laufe des Monats überwiesen worden“, so Hubertus Klingsbögl. Eine Aussage, die die Behörden auf TS-Nachfrage weder bestätigen noch zurückweisen wollen.

Sowohl der Bundesrechnungshof, als auch das Bundesfinanzministerium verwiesen auf das Bundesinnenministerium. „Dafür sind wir nicht zuständig“, hieß es dort. Der Sprecher des Innenministeriums sieht dagegen die Kollegen des Finanzministeriums in der Pflicht.

Ursprünglicher Artikel vom 6. Oktober 2014 mit der Überschrift: Hanns-Seidel-Stiftung muss nachzahlen
Ärger rund um die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung. Diese betreibt unter anderem die Bildungsstätte in Wildbad Kreuth. Die Stiftung soll jahrelang Steuergelder in Millionenhöhe für das Kreuther Anwesen eingesetzt haben, obwohl sie damit gegen eine Vorschrift des Bundesrechnungshofs verstieß. Nun muss sie das Geld zurückzahlen, allerdings nicht in voller Höhe. Geholfen hat ein CSU-Politiker.

Für den Unterhalt der Bildungsstätte in Wildbad Kreuth hat die Hans-Seidel-Stiftung offenbar unerlaubt Steuermittel verwendet.
Zum Unterhalt der Bildungsstätte in Wildbad Kreuth hat die Hanns-Seidel-Stiftung unerlaubt Steuermittel in Millionenhöhe verwendet.

In Wildbad Kreuth hält die CSU ihre jährliche Winterklausurtagung ab. Viele richtungsweisende Entscheidungen wurden hier getroffen. Ex-Ministerpräsident Edmund Stoiber gestürzt. Betrieben wird die Kreuther Bildungsstätte von der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung. Doch dieser droht nun Ärger.

So sollen die Verantwortlichen der Stiftung für den Betrieb der Bildungsstätten in Wildbad Kreuth und Kloster Banz jahrelang Steuergelder eingesetzt und damit gegen eine Vorschrift des Bundesrechnungshofs verstoßen haben. Das berichten die Süddeutsche Zeitung und die Welt am Sonntag.

Auslastungsquote nicht erreicht

Der Bundesrechnungshof erlaubt die Verwendung von Fördergeldern des Bundes in diesem Zusammenhang nur dann, wenn die Bildungseinrichtungen mindestens zu 80 Prozent mit „Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit“ ausgelastet sind. Die geforderte Auslastungsquote konnte jedoch weder in Wildbad Kreuth noch in Kloster Banz erreicht werden.

Den Fördergeldskandal entdeckte das Bundesverwaltungsamt schon 2006. Seine Prüfer verlangten deshalb das Geld von der Stiftung zurück. Diese legte Widerspruch ein und setzte die Finanzierungspraxis bis 2011 weiter fort. So kam ein Betrag von rund zwölf Millionen Euro zusammen. Die Hanns-Seidel-Stiftung wehrt sich indes gegen den Vorwurf, Fördergelder zu unrecht bekommen zu haben.

„Den Vorwurf der vorschriftswidrigen Verwendung von Steuermitteln weist die Hanns-Seidel-Stiftung als unzutreffend zurück. Die auferlegte Auslastungsquote von 80 Prozent ist rechtlich und faktisch umstritten, zumal sie auch in der Privatwirtschaft bei Sieben-Tage-Betrieb nicht erreichbar ist. Diese Auflage wurde uns zudem erst nach 2011 erteilt“, erklärt Pressesprecher Hubertus Klingsbögl.

Stiftung muss nur 1,8 Millionen zahlen

Jetzt muss die Stiftung einen Teil des Geldes zurückzahlen. Jedoch nicht die volle Summe, sondern lediglich 1,8 Millionen Euro. Die letzte Tranche in Höhe von 600.000 Euro wird laut Welt am Sonntag im November dieses Jahres fällig. Damit kommt die Hanns-Seidel-Stiftung mit einem blauen Auge davon.

Bedanken kann sich die Stiftung dafür bei dem ehemaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Der CSU-Politiker soll laut „Welt“ in seiner damaligen Funktion als Innenminister einem außergerichtlichen Vergleich seines Hauses mit der Stiftung zugestimmt haben, der am 7. März 2012 unterzeichnet wurde.

„Mit Rückzahlung von Zuwendungen des Bundesinnenministeriums für die Bildungszentren Kloster Banz und Wildbad Kreuth in Höhe von 1,8 Millionen Euro kommt die Hanns-Seidel-Stiftung seit 2012 allen Auflagen nach“, so Klingsbögl weiter.

Laut Aussage der Stiftung liegt die Auslastungsquote in Wildbad Kreuth derzeit bei insgesamt 70 Prozent. 50 Prozent sind Veranstaltungen zur politischen Bildung, die auch weiterhin vom Bund bezuschusst werden. Die restlichen 20 Prozent sind andere Events. „Für alles, was nicht unter das Thema politische Bildung fällt, kommen wir selbst auf“, so Klingsbögl abschließend.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner