Causa Kreidl: “Das ist Großmannssucht”

Deutliche Kritik übt der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, an der Verwendung von Steuermitteln für die Geburtstagsfeier von Landrat Jakob Kreidl.

Dies sei, so Ondracek gegenüber der Tegernseer Stimme, in dieser Form schlichtweg unüblich. Gleichzeitig kritisiert er die Übernahme der Kosten durch öffentliche Gelder und bezeichnet das Vorgehen als eine Art Großmannssucht, für die nicht der Steuerzahler geradestehen sollte.

Dieter Ondracek ist Ehrenvorsitzender des Deutschen Steuerbundes.
Dieter Ondracek ist Ehrenvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft / Quelle: dbb.de

Kreidl hatte seinen runden Geburtstag im August 2012 im Kreis von etwa 350 geladenen Gästen gefeiert. Die Gesamtkosten hatte der CSU-Politiker nach kritischen Medienberichten am Donnerstag folgendermaßen aufgeschlüsselt: die Kreissparkasse habe 40.000 Euro bezahlt, der Landkreis 21.000 und er selbst 7.600 Euro. Dies addierte sich auf 68.600 Euro. Nach jüngsten Meldungen dürfte die Fete aber inzwischen die 100.000-Euro-Marke geknackt haben. Der Landrat hatte in seiner Pressemitteilung nur Nettobeträge genannt.

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Das von Kreidl geführte Landratsamt musste gestern daher in Abstimmung mit der Sparkasse – bei der der Landrat als Verwaltungsratsvorsitzender tätig ist – einräumen, dass noch Steuern hinzukämen. Der frühere Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek, hat heute auf TS-Anfrage errechnet, dass die Gesamtkosten der Geburtstagsfeier sogar 110.000 Euro betragen haben dürften.

Unüblicher Rahmen

„So einen Aufwand für Geburtstagsfeiern sollte man nicht in diesem Ausmaß aus Steuermitteln betreiben“, betont der Steuerexperte. Dass der Landrat zu einem kleinen Umtrunk mit Imbiss Mitarbeiter und Bürgermeister einlade, das halte er für zulässig und zweckdienlich, wenn es sich in einem Rahmen von 5.000 Euro bewege. Das sei eine vertretbare Repräsentationsverpflichtung, die man üblicherweise unterstellen kann.

Aber so, wie Kreidl seinen Geburtstag gefeiert hat, kann man dies nicht mit Steuermitteln machen. Das ist eine Art Großmannssucht, für die nicht der Steuerzahler geradestehen sollte. Wenn einer dies will, muss er es selber finanzieren.

Bevor aber ein endgültiger Gesamtbetrag verbindlich genannt werden kann, sind in der Causa Kreidl für Ondracek noch viele Fragen zu klären: „War es eine persönliche Einladung des Herrn Kreidl, sind die Kosten von ihm zu tragen. War Einladender der Landkreis, sind die Kosten vom Landkreis zu tragen. Aus welchem Grund war es eine gemeinsame Veranstaltung von Kreissparkasse und Landratsamt? Beim Landkreis stellt sich die Frage eines steuerlichen Betriebsausgabenabzugs nicht. Die Kostentragung erfordert aber einen entsprechenden Beschluss. Wie war dazu das Abstimmungsverhalten im Kreisausschuss?“

“Zu zahlende Steuer ist nicht verloren”

Weiter sei zu klären, aus welchem Etatposten das Geld bei der Kreissparkasse und dem Landratsamt genommen wurde. Dann könne Ondracek folgende Rechnung aufmachen: „Wenn vom Landkreis 21.000 Euro als geldwerter Vorteil zu erfassen sind, ist dies der Nettobetrag. Dies bedeutet einen Bruttobezug von rund 33.000 Euro. Und wenn die Kreissparkasse netto 40.000 Euro als geldwerten Vorteil versteuern muss, bedeutet dies einen Bruttoaufwand von rund 70.000 Euro“.

Rechnet man noch die 7.600 Euro hinzu, die Kreidl selbst bezahlt hat, so ergibt die Berechnung des Steuerexperten einen Gesamtbetrag von etwa 110.000 Euro – für einige Stunden Geburtstagsfeier im Schlierseer Bauernhofmuseum, bei der unter anderem Kunden der Sparkasse und auch „verdiente Persönlichkeiten aus dem Landkreis“ anwesend waren. Für viele eine gelungene Feier und für die Sparkasse ein sehr erfolgreiches „Kundenevent“, wie interne Kreise bestätigen.

Doch Steuerexperten sehen sogar noch mögliche strafrechtliche Fragen an Jakob Kreidl auftauchen, wenn er die von ihm genannten 21.000 Euro als Beitrag des Landratsamtes aus seinem Verfügungsfonds ohne Billigung des Kreisausschusses genommen haben sollte. Aber wie heißt es beschwichtigend in der Presseerklärung des Landratsamtes vom Freitag zu den deutlich höheren Gesamtkosten von über 100.000 Euro: „Diese zu zahlende Steuer ist allerdings nicht verloren, sondern kommt im weiteren Sinne dem Bürger und auch dem Landkreis Miesbach zugute“.

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