Kein Fremdverschulden

Bei dem tragischen Unfall, bei dem am vergangenen Freitag in Kleinhartpenning eine 82-jährige Landwirtin von einem Stier tödlich verletzt wurde, lag kein Fremdverschulden vor. Das hat Stefan Sonntag, der Sprecher der zuständigen Kriminalpolizei bestätigt.

“Es gibt nach unseren Ermittlungen keine Zweifel mehr, dass sich der tragische Unfall auch wie zunächst vermutet abgespielt hat”, so Polizeisprecher Stefan Sonntag vom Rosenheimer Präsidium. “Der Stier hat die Seniorin gegen ein Stallgitter gedrückt und damit tödlich verletzt. Ein Fremdverschulden ist damit auszuschließen.”

Bei solch schweren Unfällen wird automatisch die Kriminalpolizei hinzugezogen, um den Unfallhergang vor allem vor dem Hintergrund eines möglichen Fremdverschuldens zu untersuchen. Kann letzteres ausgeschlossen werden, wird die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt und der Fall kriminalpolizeilich zu den Akten gelegt.

Ursprünglicher Artikel vom 19. August: Stier tötet 82-jährige Bäuerin
Am heutigen Freitagmorgen wurde auf einem Bauernhof in Kleinhartpenning eine 82-jährige Bäuerin von einem Stier tödlich verletzt. Die Kriminalpolizei ermittelt.

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Angehörige hatten um 06:20 Uhr morgens Rufe der 82-jährigen Bäuerin gehört und waren zu Hilfe geeilt, so der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim. Sie fanden die Frau daraufhin leblos im Bereich einer Stallbox. Der verständigte Notarzt konnte der Frau nicht mehr helfen.

Wie die ersten Untersuchungen des Kriminaldauerdienstes vor Ort und die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizeistation Miesbach ergaben, wurde die 82-Jährige offenbar von einem Stier gegen eine Gitterabtrennung gedrückt und dabei so schwer verletzt, dass sie verstarb. Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt es bislang nicht.

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