Stirbt Kreuth aus?

Bei einem Antrag auf eine Erweiterung des Bebauungsplans in Scharling kam es in der gestrigen Gemeinderatssitzung in Kreuth zu einigen Diskussionen unter den Gemeinderäten.

Grund war die Argumentation von Gemeinderat Markus Wrba (FWG), der behauptet, dass man den Einheimischen mehr Bauland zubilligen müsse, da Kreuth sonst “irgendwann aussterben” würde.

Bauen im Kreuther Außenbereich wird meist nicht genehmigt

Dass ein eigentlich routinemäßiger Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplans in Scharling solch eine lange Debatte nach sich ziehen würde, hatte wohl niemand geglaubt. Dabei gab es in den vergangenen Jahren genug Präzedenzfälle, die auch diesen Antrag hätten regeln können.

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Bislang zog der Gemeinderat nämlich eine ganz strikte Grenze von Außen- zu Innenbereich. Bei Ersterem wird kein Bauland ausgewiesen. So wurde es in den Klausurtagungen beschlossen, und daran hat man sich auch gehalten. Bis jetzt.

Da derlei Vorhaben jedoch meist von jungen Einheimischen eingereicht werden, sieht Gemeinderat Markus Wrba nun Handlungsbedarf:

Wir sind die flächenmäßig größte Gemeinde im Sonstwo. Da muss man überlegen, ob man behutsam auch mal die Schleusen wieder aufmachen kann. Ich denke, dass wir mit dieser strikten Handhabung, die wir uns vor zehn Jahren auferlegt haben, nicht in die Zukunft gehen können.

Und der praktizierende Anwalt ging sogar noch weiter. Eindrucksvoll zeichnete er ein Schreckensszenario auf, was geschehen würde, wenn sich an der Politik des Gemeinderats nichts ändern würde.

Wir können nicht auch in den nächsten 50 Jahren jedem jungen Einheimischen diesen Antrag verwehren. Derzeit haben wir ein Durchschnittsalter von 46,8 Jahren. Machen wir so weiter, ist es 2030 bei 56, und irgendwann sterben wir aus

Wrba stützt sich dabei auf Statistiken des Landratsamts. Demnach gibt es im Landkreis Miesbach und besonders im Tegernseer Tal nicht genügend bezahlbaren Wohnraum für junge Familien. Dabei warnt der engagierte Gemeinderat auch davor, dass bei der derzeitigen Entwicklung „die Schulen nicht länger erhalten werden können“.

Kein Rechtsanspruch

Sinn der bisherigen Auslegung war der Schutz des Umlandes, insbesondere der Natur. Schließlich ist es für eine Tourismusregion wie Kreuth von enormer Wichtigkeit, weiterhin ein schönes Orts- und Landschaftsbild abzugeben. Darauf aufbauend, schlug Wrba dann auch gleich Kritik aus dem Gemeinderat entgegen: „Wenn wir jetzt im Außenbereich Bauland ausweisen, wird das in den nächsten Jahren an auswärtige Bauträger verkauft“, so nur eine von mehreren Aussagen.

„Das ist mir wurscht, wer das kauft. Mir geht es um eine sinnvolle und zukunftsorientierte Siedlungspolitik“, ließ Wrba solche Argumente nicht gelten.

Ein weiteres Problem sei jedoch, so zumindest die Meinung eines Großteils des Gemeinderats, dass, sollte der konkrete Antrag in diesem Fall angenommen werden, auch die vielen Anträge, die in den letzten Jahren abgelehnt werden mussten, jetzt auch nachträglich zu genehmigen sind.

„Es besteht zwar kein Rechtsanspruch. Jedoch haben wir dann natürlich eine moralische Verpflichtung, den Anträgen stattzugeben. Man müsste schon sehr genau begründen, warum wir den einen ablehnen und dafür einen anderen annehmen“, zeigt Bürgermeister Josef Bierschneider die möglichen Probleme bei einer praktischen Umsetzung auf.

Am Ende einigte man sich darauf, eine neue Klausur einzuberufen, in der eine grundsätzliche Neuausrichtung der Kreuther Vorgehensweise diskutiert werden soll. Bis dahin soll der alte Grundsatz weiter Bestand haben. Dementsprechend wurde dem Antrag der Familie Zehendmaier in Scharling, mit einer Gegenstimme, auch nicht stattgegeben.

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