Stop-and-go für Haslberger

Jetzt ist es soweit: Franz Josef Haslberger kann mit dem Umbau der Söllbachklause in Bad Wiessee beginnen. Dafür steht für das Haus mit den Niederstubn im Ortskern die Ampel immer noch auf rot. Der Grund: Es fehlen noch Gutachten.

Besitzer Franz-Joseph Haslberger will die Söllbachklause modernisieren.
Jetzt kann es losgehen: Besitzer Franz Joseph Haslberger will die Söllbachklause modernisieren. /Archivbild

Nachdem offenbar im Frühjahr der Bauer in der Au als Ausflugslokal wieder zur Einkehr einlädt, könnte sich bald auch in Haslbergers anderen Lokalen etwas tun. Denn für die Söllbachklause liegt seit 3. Dezember vergangenen Jahres eine Baugenehmigung vor, wie das Landratsamt der Tegernseer Stimme bestätigt. Werden die Touristen Wiessees bald wieder an idyllischen Orten bewirtet werden? Vieles deutet darauf hin.

Umfangreicher Umbau

Nach zwei Jahren im Dornröschenschlaf könnte dem beliebten Ausflugslokal an der Wanderroute zur Auer- und der Schwarzentenn-Alm bald wieder Leben eingehaucht werden. Dafür soll der bislang eher triste Bau ein völlig anderes Gesicht bekommen. Der Freisinger Baustoffunternehmer Haslberger plant umfangreiche Änderungen. Im Erdgeschoß ist ein seitlicher Anbau als zusätzlicher Gastraum mit etwa 50 Quadratmeter vorgesehen, sowie eine Terrasse mit 70 Sitzplätzen. In dem aufgestockten Obergeschoß wird zudem eine Tenne für Veranstaltungen entstehen.

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„Neben dem Geschäft mit dem regulären Wanderbetrieb soll der neue Wirt auch die Möglichkeit erhalten, dort größere Veranstaltungen auszurichten“, erklärte Bauamtsleiter Helmut Köckeis im September. Haslberger hatte seine Pläne dem Bauausschuss vorgelegt. Gemeinderätin Klaudia Martini (SPD) wollte aber bei einer Umbau-Genehmigung sichergestellt wissen, „dass die Söllbachklause in Zukunft ausschließlich als Gaststätte genutzt wird“.

Anwalt dämpft Erwartungen

Strittig war bislang die Einfahrt zur Tiefgarage. Zwei Alternativen gab es, die mit dem Naturschutzreferat des Landratsamtes abgesprochen werden mussten. Grundsätzlich sei jede genehmigungsfähig, hieß es im Herbst. „Herr Haslberger wurde aufgefordert, uns eine der beiden Alternativen planerisch aufzuzeigen. Sobald uns dies vorliegt, kann konkret darüber befunden werden“, so Gerhard Brandl damals für die Miesbacher Behörde.

Offensichtlich wurde nun Einvernehmen erzielt, denn eine Baugenehmigung sei bereits am 3. Dezember erteilt worden, so das Landratsamt heute. Dennoch wird sich das Vorhaben noch hinziehen, „da erst noch eine ganze Reihe Dinge abgeklärt werden müssen, unter anderem die Abwasserbeseitigung und die Stromzufuhr“, so Haslbergers Anwalt Matthias Dürr gegenüber der Tegernseer Stimme.

Statiker haben das letzte Wort

An anderer Stelle im Ort kann Haslberger hingegen noch nicht „Gas geben“: die Umgestaltung des Wohn- und Geschäftshauses mit den „Niederstubn“ stockt. Bislang hing die Baugenehmigung an fehlenden Stellplätzen für die erweiterte Gaststätte samt Biergarten. Doch darüber einigte man sich mit der Gemeinde. Da Haslberger neun Stellplätze auf seinem Grundstück nicht nachweisen konnte, zahlte er dafür. Grundlage war ein Stellplatzablösevertrag.

Damit es bei der Niederstubn weiter gehen kann, fehlen noch Gutachten.
Damit es bei der Niederstubn weiter gehen kann, fehlen noch Gutachten. / Archivbild

Alles schien in trockenen Tüchern und eine Baugenehmigung bereits für November möglich. Doch jetzt legt sich erneut das Landratsamt quer: Es fehle noch das Gutachten „von speziell ausgebildeten Statik-Ingenieuren“ für die Standsicherheit und den Brandschutz. „Ein Gutachten des Sachverständigen haben wir aber noch nicht erhalten. Der Sachverständige braucht zur Prüfung Unterlagen vom Bauherrn zur Statik. Ob er diese Unterlagen vom Bauherrn komplett erhalten hat und wann das war, können wir nicht sagen“, so Pressesprecher Birger Nemitz auf Nachfrage.

Sobald das Gutachten vorliege, könne eine Baugenehmigung auch kurzfristig erteilt werden. Ob dann allerdings wirklich mit den Umbauten begonnen wird, bleibt fraglich. Denn eine Eigenschaft Haslbergers sei, so ist in Wiessee zu hören, dass er sich gegenüber der Öffentlichkeit immer bedeckt halte. Er sei schließlich auch nicht verpflichtet, mitzuteilen, wann er „anpackt“.

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