Oft liegen alte Waffen lange unentdeckt im Speicher, oder sie werden überraschend im Nachlass eines Verwandten gefunden. Doch auch dann gilt: Wer eine Waffe oder Munition besitzt, braucht die Berechtigung dazu und muss für eine sichere Aufbewahrung sorgen. Die öffentliche Sicherheit habe hier oberste Priorität, so das Miesbacher Landratsamt.
Daher wurde am 6. Juli 2017 ein geändertes Bundesgesetz erlassen. Demnach dürfen scharfe Waffen und Munition nur noch in widerstandsfähigen Sicherheitsbehältnissen mit dem Widerstandsgrad „0“ aufbewahrt werden. Wie das Landratsamt erklärt, soll damit vor allem der unberechtigte Zugriff auf Waffen verhindert werden.
Erneute Amnestie
Mit der Änderung des Waffengesetzes ist auch im vergangenen Jahr eine Amnestie in Kraft getreten. Wer illegal im Besitz einer Waffe ist, hat die Möglichkeit, diese bis zum 1. Juli 2018 bei der Polizei oder im Landratsamt abzugeben – und das ganz ohne Strafe.
Eine vergleichbare Regelung hatte es bereits 2009 gegeben, in ganz Deutschland wurden dabei rund 200.000 Waffen eingesammelt. Auch zum Fachbereich des Landratsamts Miesbach wurden einige Waffen gebracht. Oft waren es Altwaffen, die schon lange im Besitz der Familie waren. Der Fachbereichsleiter Christian Pöltl erklärte im vergangenen Jahr beim Start der Rückgabe-Aktion:
Wir vermuten, dass schon viele dieser Waffen abgegeben wurden. Jetzt wollen wir Alle ermuntern, die noch unerlaubt Waffen oder Munition besitzen, diese auch in sichere Verwahrung zu geben. Jede Waffe und jede Munition, die wir einsammeln, ist ein Sicherheitsgewinn für unseren Landkreis.
Seit Beginn der Amnestie wurden nach Angaben der Behörde 43 erlaubnisfreie und 28 erlaubnispflichtige Waffen abgegeben. Die Waffen können bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden, oder im Landratsamt. Wer eine Waffe abgeben möchte, kann sich vor dem Transport mit dem Fachbereich unter der 08025 / 704-2400 in Verbindung setzen.
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