Die Gut Kaltenbrunn GmbH darf endlich das Ausschankgebäude für den neuen Biergarten errichten. Zumindest rein rechtlich gesehen. Dennoch herrscht immer noch keine Einigkeit über das Projekt: Denn: die Gemeinde Gmund hat etwas dagegen. Doch das liegt nicht an den Verantwortlichen von Gut Kaltenbrunn. Die Gemeinde ist sauer auf das Landratsamt. Und das führt nun soweit, dass sich die beiden Behörden vor Gericht wieder sehen.
Die Hintergründe: Im Frühjahr 2017 stellte die Gut Kaltenbrunn GmbH einen Antrag für ein neues Ausschankgebäude für den künftigen Biergarten. Doch damals waren die Pläne noch zu groß – der Ortsplanungsausschuss lehnte sie ab und verständigte sich mit den Verantwortlichen auf einen Besichtigungstermin. Vor Ort konnten sich beide Parteien einigen: das Gebäude sollte kürzer werden und weiter Richtung Westen verschoben werden, damit die Sichtachse vom Parkplatz auf den See bestehen bleibt.
Landratsamt und Gemeinde nicht einig
Doch plötzlich ist ein neues Gebäude genehmigt, von dem die Gemeinde scheinbar nichts weiß. Verantwortlich hierfür ist das Landratsamt. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Kreisbrandrat wurde entschieden, dass das von der Gemeinde genehmigte Gebäude nicht erlaubt ist. Das liegt vor allem an zwei alten Kastanien-Bäumen.
„Kreisbrandrat Anton Riblinger und Martina Lewald-Brudi vom Baumschutz haben mit den Bauherren ohne uns verhandelt“, erklärte Noch-Bürgermeister Georg von Preysing auf der gestrigen Sitzung des Ortsplanungsausschusses. In Zusammenhang mit diesem Treffen las von Preysing eine Stellungnahme von Lewald-Brudi vor, „nur damit ihr mal alle wisst, wer im Landratsamt anschafft – und das ist nicht der grüne Landrat.“
In diesem Schreiben vom 7. März geht es darum, dass die beiden alten Kastanien, die auf dem betreffenden Platz stehen, geschützt werden müssen. „Vor Ort wurde festgestellt, dass der erforderliche Mindestabstand zwischen Baumstamm und Gebäude sechs Meter betragen muss“, zitiert Preysing die Baumschutz-Beauftragte des Landratsamts. Die Planung, auf die sich die Gemeinde und Kaltenbrunn geeinigt hatten, hält diesen Abstand allerdings nicht ein.
Gmund reicht Klage ein
Der Bürgermeister betont am Ende der Stellungnahme, dass die Verfasserin Lewald-Brudi darauf hinweist, dass die Gemeinde darüber informiert werden muss. „Und das ist eben nicht passiert.“ Das Landratsamt habe trotzdem ein Ausschankgebäude genehmigt – das zum Ärgernis der Gmunder Ausschussmitglieder noch weiter östlich liegt.
Zusammengefasst: Das Ausschankgebäude darf laut Kreisbrandrat nicht zu nah an der Feuerwehrstellfläche liegen. Laut Naturschutzbehörde sind die Kastanien ebenso zu schützen. Und der Gmunder Ortsplanungsausschuss will die Sicht auf den See vom Parkplatz aus bewahren. Die Behörden werden also nicht einig. Deshalb erklärte Bürgermeister von Preysing:
Wir haben jetzt Klage gegen das Landratsamt eingereicht. Das ist selten, aber uns blieb nichts anderes übrig.
Rein rechtlich gesehen hat Gut Kaltenbrunn eine Baugenehmigung. Für den Gmunder Ortsplanungsausschuss stellt sich nun die Frage, ob die Klage weiterverfolgt werden soll. „Unsere Anwälte haben gesagt, dass wir nur in einem Punkt Recht bekommen und zwar, dass das Landratsamt uns nicht Bescheid gegeben hat.“ Sollte das Gericht in diesem Punkt zustimmen, ginge das Prozedere von vorne los: die Gemeinde verwehrt ihre Genehmigung und das Landratsamt erteilt sie wieder. „Nur vergehen dann eben ein paar Monate auf Kosten von Kaltenbrunn“, so von Preysing.
Behörden streiten sich – Kaltenbrunn darf derzeit trotzdem bauen
Christine Zierer (FWG) appelliert, die Klage weiter zu treiben: „Man weiß nie, wie ein Gericht entscheidet. Auch wenn die Anwälte was anderes sagen – wobei die Anwälte immer auf unserer Seite sein sollten.“ Von Preysing widersprach, da der Rechtsbeistand nicht grundsätzlich auf ihrer Seite sein könne. Doch Georg Rabl (FWG) stimmt seiner Parteikollegin grundsätzlich zu:
Wir sollten das Verfahren weiter laufen lassen. Ob Kaltenbrunn jetzt ein halbes Jahr früher oder später ihre Hütte bauen kann, ist nicht unser Problem. Wir dürfen uns das einfach nicht vom Landratsamt gefallen lassen.
Barbara von Miller (SPD) hat eine gegensätzliche Meinung: „Sowohl das Gutachten zu den Bäumen als auch zu den Feuerwehrstellplätzen spricht gegen unseren Standort.“ Daher stellt sie den restlichen Ratsmitgliedern eine grundsätzliche Frage: „Sollten wir nur wegen dem Rechthaben weiter Steuergelder für das Verfahren gegen das Landratsamt verbraten?“ Die Mehrheit sagt ja: mit sechs zu vier stimmte der Ortsplanungsausschuss dafür, die Klage weiter zu verfolgen und den Bauantrag abzulehnen.
Doch was passiert jetzt eigentlich mit dem Biergarten? Rein rechtlich darf gebaut werden – die Genehmigung vom Landratsamt ist da. Doch wie es weiter geht, entscheidet sich wohl zwischen der Gemeinde, dem Landratsamt und einem Richter.
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