Dogge “Pinsel” bleibt im Tierheim

Eine angeblich unterernährte Dogge, ein überfordertes Paar aus Gmund und der Tierschutzverein Tegernseer Tal. Um den Hund ‚Pinsel‘ gab es bereits großen Wirbel. Jetzt sprach das Gericht ein Urteil. Nun ist klar, wo Pinsel bleiben darf.

Der Streit um die deutsche Dogge ‘Pinsel’ ist beendet – der Hund bleibt im Tierheim / Beispielbild © pixabay

Ende November 2018 nahm das Rottacher Tierheim die deutsche Dogge ‚Pinsel‘ auf. Der Grund: Seine Halter, ein junges Paar aus Gmund, waren angeblich mit dem Hund überfordert. Der Mann hatte damals in Abwesenheit seiner Freundin den Hund abholen lassen. Die Frau wollte das allerdings nicht akzeptieren und verlangte ihre Dogge zurück. Nachdem die Rückgabe allerdings verweigert wurde, reichte sie Klage gegen den Tierschutzverein Tegernseer Tal ein.

Richterin Katja Knauer verkündete jetzt das Urteil, das berichtet der Merkur: „Mit der Übergabe an den Tierpfleger und der Unterzeichnung des Abgabevertrages ist die Übereignung wirksam geworden, der Hund muss also nicht mehr herausgegeben werden.“ Die Unterschrift des Mannes reiche aus und gelte ebenso für die Freundin.

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Die ganze Geschichte zum Fall von Dogge „Pinsel“ könnt ihr hier nachlesen:

Ursprünglicher Artikel

Das junge Paar aus Gmund hatte die Dogge über eine Anzeige im Internet entdeckt und die Vorbesitzer damals kontaktiert. Wie die Gmunderin vor dem Amtsgericht erklärt, habe die frühere Halterin ‚Pinsel‘ persönlich nach Gmund gebracht. „Es war für sie wichtig, dass ihr Hund einen guten Platz bekommt, Geld spielte für sie keine Rolle.“ Angeblich habe sie daher keine Zahlung verlangt, sondern sich mit den neuen Besitzern auf ein Besuchsrecht für die Dogge geeinigt.

Fehlender Vertrag sorgt für Unklarheiten

Anders schätzt allerdings Johanna Ecker-Schotte, Vorsitzende des Tierschutzvereins, die Situation ein. Laut Merkur habe sie recherchiert, dass für die Dogge ein Kaufpreis von 350 Euro vereinbart wurde. Das Gmunder Paar habe diesen Betrag allerdings nie bezahlt – trotz mehrerer Zahlungsaufforderungen. „Die Leute waren total schockiert und entsetzt über ihre eigene Naivität“, so Ecker-Schotte. Denn auf einen schriftlichen Kaufvertrag haben sie damals verzichtet.

Die neuen Besitzer seien laut Ecker-Schotte dann schon bald mit der Haltung der deutschen Dogge überfordert gewesen. Als Beweis legte die Tierschützerin vor Gericht eine E-Mail vor, in der die Gmunderin den Vorbesitzern mitteilte, den Hund wegen Ärgers mit dem Veterinäramt und der Vermieterin zurückgeben zu müssen. Zusätzlich habe sie über eine Anzeige im Internet eine „Pflegemutter“ für ‚Pinsel’ gesucht. Die Gmunderin stritt dies allerdings ab.

Pfleger berichtet vom schlechten Zustand der Dogge

Im Herbst 2018 zog der Mann dann die Notbremse. Ein Pfleger des Tierheims bestätigte im Zeugenstand, dass ihn ein Notruf des Gmunders erreichte. Dieser habe darum gebeten, den Hund aufgrund ständiger „grundloser Beißattacken“ sofort abzuholen. Ein Foto von blauen Flecken an seinem Fuß sollte das aggressive Verhalten des Hundes beweisen. Vor Ort habe sich ‚Pinsel‘ laut Tierpfleger zwar überhaupt nicht aggressiv verhalten, allerdings sei sofort der schlechte, unterernährte Zustand des Hundes erkennbar gewesen:

Da haben die Rückenwirbel richtig rausgeschaut.

Lange Krallen deuteten auf zu wenig Auslauf hin, wichtige Impfungen fehlten im Heimtierausweis. Nachdem der Gmunder dann den Abgabevertrag unterzeichnet hatte, entfernte er sich kurz, um sich angeblich telefonisch das Einverständnis seiner Freundin zu holen. Diese sei spazieren gegangen, da sie der Situation nervlich nicht gewachsen gewesen sei. Der Gmunder teilte dem Pfleger mit, dass auch seine Freundin darauf bestand: „Der Hund muss weg.“

Der letzte Ausweg für den Gmunder: Lügen

‚Pinsel‘ wurde also in das Rottacher Tierheim gebracht. Vor Gericht erklärte die Gmunderin allerdings, dass sie an jenem Sonntag nicht spazieren, sondern auf einer Beerdigung in Augsburg gewesen sei. Das bestätigte dann auch ihr Freund. Der Anruf, um ihr Einverständnis einzuholen, sei fingiert gewesen: „Ich wusste, dass sie nicht zustimmen würde.“ Er wusste sich einfach nicht mehr anders zu helfen: „Mir ist nichts anderes übrig geblieben, als im Tierheim anzurufen.“ Dennoch bereue er die Lüge: „Ich verstehe mein Verhalten selber nicht, es war ein Fehler und es tut mir sehr leid.“

Am übernächsten Tag wollte das Paar den Hund wieder zurückholen. Das Treffen sei laut Ecker-Schotte allerdings „sehr emotional, teils auch beleidigend“ verlaufen. Sie sehe zudem nicht die Klägerin, sondern die vorherigen Halter als rechtmäßige Besitzer von „Pinsel“ an. Der Kaufwert des Hundes wird auf etwa 1.500 Euro geschätzt.

Ecker-Schotte stellte daher den Antrag, die Vorbesitzer als Zeugen zu hören. Der Verteidiger der Klägerin hielt dagegen auf den vorgelegten Schriftstücken fest, die beweisen sollen, dass die früheren Halter freiwillig auf den Hund verzichtet hätten. Der Streit um ‚Pinsel‘ ist also noch nicht vorbei – es wird einen zweiten Verhandlungstag vor dem Miesbacher Amtsgericht geben.

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