Strengere Regeln – Angst vor Transparenz

Teure Geburtstagsfeiern, ein Skitripp, und alles zum Teil auf Kosten des Landratsamtes. Das ganze Ausmaß der Dekadenz kommt nach und nach ans Licht. Damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen, hat der Kreistag gestern einen Verhaltenskodex für Land-und Kreisräte verabschiedet. Der Bericht der Rechnungsprüfer bleibt aber weiter unter Verschluss.

Die Kreisräte und der Landrat sind künftig an einen Verhaltenskodex gebunden.
Die Kreis- und Landräte sind künftig an einen Verhaltenskodex gebunden.

„Eigentlich sollte man meinen, dass es einen solchen Verhaltenskodex gar nicht braucht. Die Ereignisse in der Vergangenheit haben aber leider das Gegenteil bewiesen“, betonte Landrat Wolfgang Rzehak gestern im Kreistag. Bereits im Mai hatte er die Ausarbeitung eines solchen Ratgebers durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Kreistag angekündigt und damit einem Antrag der SPD Fraktion im Kreistag entsprochen. Man müsse grundsätzlich einen Gang runter schalten und bescheidener auftreten, so Rzehak weiter.

Gestern präsentierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Leonard Obermüller (CSU) das Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit. Ab sofort gilt ein gewisser Rahmen für Bewirtungen und Geschenke, Kreistagsausflüge und Bürgermeisterdienstfahrten, sowie sonstiger Zuwendungen für Kreis-und Landräte.

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Vergütung offenlegen

So sind Bewirtungsaufwendungen künftig nur noch zulässig wenn sie einen direkten dienstlichen Bezug haben. Ansonsten ist eine Genehmigung durch den Kreisausschuss von Nöten. Veranstaltungen ohne dienstlichen Bezug, die Kosten von über 2.000 Euro verursachen, sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Die traditionell zweimal in der Wahlperiode stattfindenden Kreistagsausflüge sind nun an Bedingungen gebunden. Sie dürfen maximal drei Tage dauern, zudem müssen die mitreisenden Partner der Amtsträger 60 Prozent der Kosten selbst tragen. Die private Nutzung seines Dienstwagens muss sich Landrat Wolfgang Rzehak künftig per Kreistagsbeschluss absegnen lassen.

Auch im Verwaltungsrat der Sparkasse soll es transparenter zugehen. „Wir empfehlen jedem Mitglied seine Vergütung offen zu legen. Wir haben nichts zu verbergen“, betonte Rzehak weiter. Als Landrat ist er gleichzeitig auch Vorsitzender des Verwaltungsrates der Bank. Diese und weitere Inhalte des mehrseitigen Verhaltensregeln für Kreisräte wurden gestern einstimmig vom Kreistag beschlossen.

Bericht der Rechnungsprüfer weiter geheim

Nichtsdestotrotz bleibt das volle Ausmaß der Ausgaben von Ex-Landrat Jakob Kreidl und seinem Vize-Arnfried Färber weiterhin im Verborgenen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistags hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv damit befasst. Dabei ging es auch um die Frage, wie hoch unter anderem die Kosten einer Informationsfahrt in die Schweiz im April 2012 gewesen sind und wer dafür aufgekommen ist. Dem Vernehmen nach soll der Tripp bis zu 90.000 Euro gekostet haben.

Ein Drittel trug der Landkreis, zwei Drittel die Kreissparkasse als Mitveranstalter Der Kreisausschuss hatte sich bereits im April in nicht-öffentlicher Sitzung mit dem entsprechenden Bericht der Rechnungsprüfer befasst. Der Inhalt des Berichts bleibt aber bis auf weiteres geheim. Landrat Wolfgang Rzehak nannte den Grund:

Die Regierung von Oberbayern sagt, dass wir den Bericht aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen noch nicht veröffentlichen dürfen und wir werden uns hier nicht regresspflichtig machen.

Das konnten und wollten einige Kreisräte nicht akzeptieren. „Eine Empfehlung der Regierung von Oberbayern den Bericht aus juristischen Gründen nicht zu veröffentlichen ist mir zu wenig. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch die Öffentlichkeit den Inhalt erfährt“, forderte Roland Klebe (Grüne).

Und auch Paul Fertl (SPD) schlug vor, die persönlichen Stellen in den Unterlagen vor der Veröffentlichung zu schwärzen, damit dass Persönlichkeitsrecht gewahrt bleibe. Am Ende einigte man sich zunächst darauf, zumindest allen Kreisräten Zugang zu den Unterlagen zu gewähren. Landrat Rzehak versprach jedoch die Möglichkeiten einer Veröffentlichung des Berichts erneut prüfen zu lassen.

Neue Richtlinien des Kreistags

Für die Zukunft hat sich der Kreistag strengere Regeln zugelegt. Dabei geht es auch um Spenden an Vereine und Verbände. Hier die einzelnen Regelungen im Überblick:

Bei Jubiläen von zehn bis 50 Jahren sind 100 Euro angemessen, danach 50 Euro mehr.

Bei jährlichen Unterstützungen muss die Spende beantragt werden, beziehungsweise der Verein muss aus dem Landkreis kommen oder die Veranstaltung hier stattfinden. Üblich sind solche Spenden zu Kranzniederlegungen oder Weihnachtsfeiern.

Für den Schüleraustausch werden künftig je Fahrt 200 Euro bewilligt.

Richtfeste und Einweihungsfeiern werden mit 50 Euro bezuschusst.

Bei Jubiläen von Sportvereinen gibt es zudem eine Regelung für den Wert von Sachspenden: Bis 50 Jahre 50 Euro, bis 75 Jahre 100 Euro, bis 100 Jahre 150 Euro und danach bis zu 200 Euro.

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