Die einen traben dabei von Haus zu Haus – die anderen von Club zu Club. Was dabei erlaubt ist und was nicht, erklärt uns der Wiesseer Polizeichef Wilhelm Sigel.
„Trick or treat?!“ Für viele gilt Halloween als ein amerikanisches Brauchtum. Dabei handelt es sich gar nicht um eine Erfindung aus den Staaten: Der „All Hallow’s Eve“ stammt aus dem katholischen Irland. Nach und nach erreichte der Brauch dann auch Deutschland und das Tegernseer Tal. Insbesondere den Kindern bereiten das Beschnitzen der Kürbisse und die abenteuerliche Reise von Tür zu Tür Freude. Solange die Süßigkeitenjäger dabei mehr süß als sauer bleiben, ist das auch für die Polizei völlig in Ordnung. Zur Sicherheit ist morgen laut Wilhelm Sigel, Leiter der Polizei Bad Wiessee, dennoch eine zusätzliche Streife im Einsatz.
Denn es gibt in den umliegenden Landkreisen durchaus Fälle, bei denen das Motto „Süßes oder Saures“ etwas zu ernst genommen wurde. Vereinzelt machen sich verkleidete Schreckgeister den Anlass zum Nutzen, um schwere Sachbeschädigung zu verursachen. Laut Sigel ist das im Tegernseer Tal aber eher die Ausnahme. „In den letzten Jahren gab es keine großartigen Vorfälle.“ Dennoch wird die Polizei wachsam sein und Kontrollen durchführen.
Schlupfloch für fleißige Tanzbeinschwinger
Doch nicht nur für die Kinder ist an Halloween besonders viel los. Auch in diesem Jahr werden wieder viele Feierfreudige in die Bars und Clubs rund um den Tegernsee strömen. Doch Vorsicht: Auf Halloween folgt Allerheiligen, einer von neun im Bayerischen Feiertagsgesetz genannten stillen Tagen, an denen ab 2.00 Uhr morgens öffentliche Veranstaltungen mit Musik und Tanz grundsätzlich verboten sind. Lediglich erlaubt ist das Abspielen stiller und ruhiger Musiktitel.
Die Feierfreudigen müssen die Diskotheken um 2.00 Uhr dennoch nicht verlassen. „Die Clubbesitzer müssen lediglich dafür sorgen, dass die Musik zurückgedreht wird und die Tanzfläche leer bleibt“, erklärt Gerhard Brandl vom Landratsamt Miesbach. Passiert das nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Doch viele Veranstalter haben einen Ausweg für sich entdeckt: Ist die Veranstaltung privat, so kann problemlos weiter gefeiert werden. Auch bei der Wiesseer Polizei sieht man dem Abend gelassen entgegen. „Solange wir nicht explizit auf Störungen hingewiesen werden, kontrollieren wir nicht, ob das Verbot eingehalten wird.“ Der Aufwand sei viel zu zeitraubend, betont Sigel abschließend. Die Redaktion der Tegernseer Stimme wünscht allen ein fröhliches Halloween. Vor zwei Jahren haben wir Kinder auf der Jagd nach Süßem oder Saurem begleitet. Hier noch einmal das Video von damals zur Einstimmung auf Halloween.
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