Seit 1.Januar gilt bundesweit in vielen Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Auch die Taxibranche ist davon betroffen. Daher wollen einige Taxiunternehmen im Tegernseer Tal nun die Preise erhöhen und das, obwohl die letzte Erhöhung erst zehn Monate zurückliegt.
Landratsamt lehnt Tariferhöhung ab
Nicht nur bei den Fahrgästen, sondern auch bei den Behörden sorgt das für Unverständnis. „Das Landratsamt Miesbach kann eine erneute Erhöhung nicht gutheißen“, erklärt Sprecher Gerhard Brandl. Wollen Taxiunternehmer ihre Preise steigern, müssen diese dafür eine Genehmigung beantragen. So steht es im Gesetz.
Argument für die letzte Preissteigerung im März 2014 waren die hohen Benzinpreise. Doch hier hat sich die Situation mittlerweile entspannt. Der Ölpreis und damit auch der Sprit ist derzeit auf einem Fünf-Jahres-Tief. Auch den Mindestlohn wollen die Behörden nicht als neuerlichen Grund für eine Preissteigerung gelten lassen.
Wir haben mit der Taxiinnung gesprochen. Auch die ist dagegen, weil die Tarife im Landkreis Miesbach dann nicht mehr den Tarifen der Nachbarlandkreise entsprechen würden.
Preislich liege man derzeit bayernweit im Mittelfeld. Würde der Antrag durchgehen, stünde der Landkreis Miesbach plötzlich an zweithöchster Stelle. Es scheint daher derzeit unwahrscheinlich, dass sich in dem morgen tagenden Wirtschaftsausschuss des Landkreises die Politiker für eine Erhöhung aussprechen.
Taxifahrer sehen Existenz bedroht
Bei den Taxiunternehmern im Tal stößt das auf Unverständnis. Manfred Lueginger, 1. Vorsitzender der Taxivereinigung Tegernseer Tal, spricht sich wie viele andere für eine Tariferhöhung aus. Man müsse die finanziellen Mehrlasten gleichwertig auf den Unternehmer, den Fahrgast und den Fahrer verteilen, findet Lueginger.
Durch die Einführung des Mindestlohns sind viele Unternehmer gezwungen, Personal abzubauen oder Fahrzeuge abzumelden. Wie sollen wir dann noch einen Fahrgastservice Tag und Nacht anbieten?
Er ist nicht der Einzige, der einer Tariferhöhung positiv gegenübersteht. Auch andere Verantwortliche von Tegernseer Taxiunternehmen, wie beispielsweise bei Biber, sind der Meinung, dass die Unternehmer den Mindestlohn nicht alleine tragen können.
Sollten die Politiker dem Vorschlag des Landratsamtes folgen, bliebe eine Tariferhöhung aus. Für Lueginger der schlechtestmögliche Fall. Er könne nicht ausschließen, dass man in diesem Fall Klage beim Verwaltungsgericht einreichen werde.
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