Bastenhaus: Anwälte sollen schlichten

Hotel oder Flüchtlingsunterkunft? Über die Zukunft des ehemaligen Hotels Bastenhaus in Tegernsee an der Hauptstraße sind sich Stadt und Landratsamt uneins. Jetzt sollen Anwälte eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

Hier könnten bald Flüchtlinge einziehen.
Die künftige Nutzung des Bastenhauses beschäftigt zur Zeit die Anwälte.

Die Stadt Tegernsee will das ehemalige Hotel Bastenhaus an der Hauptstraße langfristig als Hotel und damit für den Tourismus nutzen. Das Landratsamt hat das Bastenhaus jedoch von den Eigentümern für die Dauer von zehn Jahren angemietet, zahlt schon seit Juni Miete dafür und plant dort eine Flüchtlingsunterkunft.

Wird das Bastenhaus allerdings länger als drei Jahre als Flüchtlingsunterkunft genutzt, so die Befürchtung der Stadt, gehe laut einem Bundesgesetz der Status als Hotel verloren. Genau das wollen aber die Tegernseer aufgrund mangelnder Gästebetten verhindern. Deshalb hat sie eine Veränderungssperre verhängt, um den derzeitigen Zustand zu sichern.

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Entscheidungshoheit soll bei der Stadt bleiben

Wie der Merkur berichtet, haben nun Gespräche zwischen Landratsamt, der Eigentümerin und der Stadt stattgefunden. Bevor es auf ein rechtliches Urteil hinausläuft, sollen Anwälte die Sach- und Rechtslage erörtern und nach einer Lösung suchen.

Denn solange für die Stadt Tegernsee nicht klar sei, wie es mit dem Bastenhaus nach der dreijährige Sperrfrist weitergehe, werde sie keiner Umnutzung, geschweige denn einem Umbau, zustimmen, wie Bürgermeister Johannes Hagn erklärt. So stellt er erneut klar, wie wichtig es sei, die Position der Stadt so zu sichern, dass “die Entscheidungshoheit bei einem künftigen Stadtrat oder Bürgermeister liegt”.

Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes, betont dagegen, eine gerichtliche Auseinandersetzung könne vermieden werden, wenn die Stadt Tegernsee der Nutzungsänderung über zehn Jahre zustimme. Sowohl Stadt als auch Landratsamt seien sich jedoch einig darüber, so Nemitz, dass eine langfristige Nutzung als Hotel beibehalten werden solle.

Soweit sich im Dialog eine für alle Beteiligten einvernehmliche und juristisch belastbare Lösung entwickeln lässt, wird erneut über den Bauantrag beraten.

Bis die Anwälte jedoch soweit sind, wird der Tegernseer Stadtrat frühestens 2017 darüber entscheiden können, ob man sich der Meinung des Landratsamtes anschließen könne, ist sich Bürgermeister Johannes Hagn sicher.

Ursprünglicher Artikel vom 10. November 2016 mit der Überschrift: „Tegernsee weiter auf Konfrontationskurs“

Wieder einmal ging es im Tegernseer Rathaus um die veränderte Nutzung des Hotels Bastenhaus. Nach dem Willen des Landratsamtes soll es zehn Jahre als Flüchtlingsunterkunft dienen. Damit wäre es als Hotelstandort verloren, befürchtet die Stadt.

Das Bastenhaus
Das Bastenhaus in Tegernsee.

Das Bastenhaus am See sorgt nach wie vor für Zündstoff, sowohl im Landratsamt, wie auch im Stadtrat von Tegernsee. Der wehrte sich bei der letzten Sitzung am Dienstagabend, wie auch der Bauausschuss zwei Wochen zuvor, vehement dagegen, dass das einstige Drei-Sterne-Hotel länger als drei Jahre als Flüchtlingsheim genutzt wird.

Das Landratsamt hat aber bereits im Juni mit der Eigentümerin einen Mietvertrag über zehn Jahre geschlossen, um dort Asylbewerber unterzubringen. Dagegen hat die Stadt auch nichts, wie Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) am Dienstagabend versicherte. Sein Credo: Er will den Standort unmittelbar am See aber dauerhaft für den Fremdenverkehr sichern.

Keine Eigentumswohnungen in prädestinierter Lage

Das Problem liegt dabei im Detail. Wird das Hotel länger als drei Jahre als Flüchtlingsunterkunft genutzt, sei laut einem Bundesgesetz der Status als Hotel nicht mehr zu halten. Deswegen lehnt Tegernsee eine Umnutzung des Hotels länger als drei Jahre strikt ab. Die Verantwortlichen befürchten, dass die Eigentümerin, die Hotel Bastenhaus GbR, danach das Grundstück für Eigentumswohnungen nützen könnte.

Bis ein Bebauungsplan in den nächsten Wochen verabschiedet ist, der die Fläche für den Tourismus sichert, möchte Hagn mit einer Veränderungssperre den derzeitigen Zustand sichern. Dies war auch im Stadtrat die Beschlussvorlage, der einstimmig gefolgt wurde.

Landratsamt in der Bredouille?

Das Landratsamt hält in einem Schreiben an das Bauamt dagegen, dass die Bedenken der Stadt „jeglicher sachlichen und rechtlichen Grundlage“ entbehrten. Denn der Antrag aus Miesbach entspreche genau dem, was die Stadt zulassen wolle: die befristete Nutzung des Bastenhauses als Flüchtlingsheim. Auch die Eigentümer haben sich gemeldet, so Hagn, „sie haben sich gegen das Sondergebiet Fremdenverkehr für ihren Grund ausgesprochen. Sie sehen ihre Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt“.

Vorrang aber für Tegernsee haben weitere Gästebetten, wie Andreas Obermüller (FWG) betonte, „deshalb können wir nicht von dem Status runter, auch wenn dies dem Landratsamt nicht gefällt. Wir brauchen eine Rechtsgrundlage, an der sich alle orientieren können“. Heino von Hammerstein (BürgerListe), selbst Anwalt, meinte:

Das Landratsamt ist in der Bredouille, dass es ohne Abstimmung mit uns rausgeprescht ist und diesen Mietvertrag dort für 10 Jahre abgeschlossen hat. Das ist aber nicht unser Problem. Da können wir zwar das Landratsamt bedauern, aber nicht helfen.

Mit dem Landratsamt bestehe Einvernehmen, so Hammerstein weiter, dass beide das Gleiche wollen. „Das Landratsamt will ja nicht der Stadt in die Parade fahren und das Grundstück aus der Nutzung für den Fremdenverkehr herausnehmen. Sie wollen lediglich nur für zehn Jahre die Möglichkeit, Asylbewerber dort unterzubringen. Dies wolle man auch, aber eben befristet auf drei Jahre“. Die gültige Rechtslage erlaube eine Ausnahme von drei Jahren, so der Tegernseer Jurist.

Hagn sucht einvernehmliche Lösung

Trotz der verschiedenen Rechtspositionen war Hagn im Stadtrat um Konsens bemüht. Obwohl er einvernehmliche Lösungen suche, wolle er nochmals festhalten, „dass wir Spekulanten einen Riegel vorschieben wollen“. Damit sei nicht die Eigentümerin des Bastenhauses gemeint, „sondern die, die über Hintertürchen eine Möglichkeit für ihr Grundstück versuchen“.

Hier könnten bald Flüchtlinge einziehen.
Hier sollen nach dem Willen des Landratsamtes Flüchtlinge wohnen.

Klarstellen wollte Hagn auch, dass es sich nicht Taktik der Stadt Tegernsee sei, über das Baugesetzbuch Asylbewerber zu verhindern oder dem Landratsamt das Leben schwer zu machen. „Wir sind hier in der Pflicht, unsere Interessen zu waren“, so der Rathauschef. Ihm gehe es nicht um einen Streit vor Gerichten, sondern um einen gangbaren Weg, egal wie der aussehe. „Dafür haben wir die Juristen“.

Und die werden sich nach Informationen der Tegernseer Stimme spätestens in zwei Wochen mit den Kollegen des Landratsamtes zusammensetzen. „Denn wir sind nach wie vor der der Meinung, dass es durchaus eine Ausnahme von der Veränderungssperre geben könnte“, so Pressesprecher Birger Nemitz auf Anfrage. Das Juristentreffen solle „ausloten, wie wir die Rechtspositionen angleichen können“.

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