Flüchtlingsheim soll wieder Hotel werden

In Tegernsee geht das Ringen um das Bastenhaus als Flüchtlingsunterkunft weiter. Das Landratsamt will eine Nutzungsänderung für mehr als drei Jahre. Doch die Stadt beharrt auf ihrer Position.

Die Regierung will aus dem Hotel Bastenhaus eine Asylunterkunft machen. Doch die Stadt Tegernsee stellt sich quer.
Die Stadt Tegernsee beschränkt die Nutzung des Bastenhauses als Asylunterkunft auf drei Jahre.

Es artet allmählich zu einem juristischen Seminar aus, wenn es um die verschiedenen Rechtspositionen der Stadt und des Freistaats geht, die das Landratsamt vertritt. Nach dem Willen der Regierung soll aus dem Hotel Bastenhaus eine Unterkunft für 60 Flüchtlinge werden.

Dafür hat es das Hotel am See seit 1. Juni für die Dauer von zehn Jahren angemietet. In den Umbau sollen rund 80.000 Euro fließen. Doch die Staatsregierung hat offenbar die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn die Stadt Tegernsee legt sich quer.

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Sie hat eine Veränderungssperre von drei Jahren beschlossen. Erreicht werden soll damit, so Bürgermeister Johannes Hagn (CSU), „dass das Bastenhaus ein Hotel bleibt und nicht sofort in Eigentumswohnungen umgewandelt werden kann, weil wir sonst unseren Rechtsanspruch nicht mehr durchsetzen können“.

Es könne nicht sein, dass sich Hotelbesitzer auf Kosten der Flüchtlingsproblematik bereichern und ihre Häuser zu Unterkünften machen. „Das ist unsere Rechtsauffassung. Denn würden wir das Hotel drei Monate und einen Tag länger als Asylunterkunft zulassen, würde Tegernsee diese Hotelnutzung verlieren“, verdeutlicht Hagn. Doch das Landratsamt beharrt auf einer Ausnahme von der Veränderungssperre der Stadt Tegernsee vom 18. April. Im November soll dann ein Bebauungsplan verabschiedet werden, der ein Sondergebiet Hotel festschreibt.

Zehn Jahre als Flüchtlingsunterkunft

„Bei ihrem Bebauungsplan hat die Stadt Tegernsee ausdrücklich klargestellt“, so der Einspruch des Landratsamtes, den Bauamtsleiterin Bettina Koch zitiert, „dass die unbefristete Unterbringung von Flüchtlingen auch nach Erlass des Bebauungsplanes möglich sein soll”. Aus diesem Grund sei aus der Sicht des Landratsamtes eine beantragte Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen. Man befürchte keine “Beeinträchtigung öffentlicher Belange”.

Die geäußerten Bedenken der Stadt, so das Landratsamt, entbehre jeder Grundlage. Die Sorge der Stadträte: Eine Mietdauer von zehn Jahren widerspreche der Absicht der Stadt, die exponierte Lage am See für den Tourismus weiterzuentwickeln zu können.

„Verfassungsrechtliche Probleme“

Mehr an den Verwaltungschef vom Landratsamt, Martin Pemler, gerichtet, der auch unter den Zuhörern saß, sagt Hagn: „Von unserer Rechtsauffassung werden wir natürlich nicht abweichen. Interessant wird es dann, wenn der erste Asylbewerber einzieht und die Dreijahresfrist beginnt, ob dieser nach den drei Jahren auch wieder auszieht“.

Das wolle er in aller Deutlichkeit festhalten. Er sei hier guter Dinge, weil alles andere ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sei, wie ihm Juristen versichert hätten. Hier gebe es auch verfassungsrechtliche Probleme, denn das Eine liege in der Zuständigkeit der Kommunen, das Andere beim Bund.

Inzwischen fand sogar ein Gespräch des CSU-Bundestagsabgeordneter Alexander Radwan mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesbauministerium statt. Dabei sei es um eine Verlängerung der im Baugesetz festgehaltenen Frist gegangen. Denn noch sei gesetzlich nicht geregelt, so Hagn, „dass der Eigentümer nach drei Jahren nicht doch etwas anderes aus seinem Hotel machen könne”.

Angesichts dieser grundsätzlichen Bedeutung für Tegernsee kommt das Thema nun in den Stadtrat. Einstimmig ist der Bauausschuss dafür.

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