Schlägerei im Schwimmbad

Eine Beschwerde. Ein Schubs und ein Faustschlag. Der Badebesuch eines 49-jährigen Tegernseers endete mit einem Akt der Körperverletzung.

Die Duschen im Lenggrieser Schwimmbad „Isarwelle“ waren dem Tegernseer zu kalt. Ein Bademeister hatte dafür wenig Verständnis. Nun landete der Fall erneut vor Gericht.

Im Lenggrieser Bad "Isarwelle" ließ der Tegernseer seine Fäuste sprechen
Im Lenggrieser Bad „Isarwelle“ ließ der Tegernseer seine Fäuste sprechen.

Notwehrsituation? Ein Schubs? Bei dem aktuellen Gerichtstermin kann sich keiner der Zeugen mehr daran erinnern. Vor einem Jahr sah die Version der Geschichte noch ganz anders aus.
Der Vorfall geschah im März 2013 im Lenggrieser Schwimmbad „Isarwelle“.

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Kalte Duschen und fliegende Fäuste

Ein Tegernseer will sich duschen – doch das Wasser der Dusche prasselt kalt auf ihn herab. Zu kalt für seinen Geschmack. Er beschließt, sich zu beschweren. Zunächst wendet er sich an eine Bademeisterin. Sie macht ihn darauf aufmerksam, dass die Heizwirkung lediglich verzögert sei.

Doch das kann den Badebesucher nicht ruhig stellen: Er beschwert sich ein weiteres Mal bei einem anderen Bademeister – der Konflikt kommt ins Rollen. Der Lenggrieser Bademeister soll den Tegernseer mit den Worten „Wenn du zum Duschen zu blöd bist, bist du selber schuld“, angeschnauzt haben. Dann nahm er angeblich Anlauf, um den Störenfried mit einem heftigen Schubs aus dem Raum zu manövrieren.

Das lässt sich der Tegernseer nicht gefallen: Er holt zu einem harten Faustschlag aus. Er sei angeblich völlig perplex gewesen. Dass er den Bademeister verletzt habe, sei ihm erst gar nicht bewusst gewesen. Anschließend habe er kehrt gemacht, mit dem Vorhaben, sich beim Bürgermeister zu beschweren. Doch die Polizei war längst vor Ort, erklärte der Tegernseer nun vor Gericht.

Angeklagter muss Berufung zurückziehen

Im Juli 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Wolfratshausen wegen Körperverletzung. Dem Täter blühte eine Geldstrafe in Höhe von 2.340 Euro, von 90 Tagessätzen. Dabei beteuerte dieser, dass die Attacke auf eine posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen sei.

Im Jahr 2004 war der Angeklagte auf dem Oktoberfest von einem jungen Erwachsenen zusammengeschlagen worden. Dieser Vorfall hatte Spuren hinterlassen: Der Tegernseer wurde enorm schreckhaft, in einer Art, die er so von sich selbst noch nicht kannte. Die Folgen waren private Isolierung, zu hoher Alkoholkonsum und verschiedene Klinikaufenthalte zur Therapie.

Nun entschied er sich für eine Berufung. Doch bei dem jüngsten Gerichtstermin im Amtsgericht Wolfratshausen erinnerte sich keiner der Zeugen mehr an eine Notwehrsituation. Für die Richterin war klar, dass der Angeklagte unter diesen Umständen seine Berufung zurücknehmen sollte. Widerwillig musste der Tegernseer wohl oder übel zustimmen: Er nahm seine Berufung zurück.

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