Tegernseer Spielothek kommt nicht

Spielothek oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich Richterin Cornelia Dürig-Friedl bei der heutigen Verhandlung in Tegernsee. Nach kaum 15 Minuten wurde die Klage der BCE Immobilien GmbH jedoch überraschenderweise abgewiesen…

Klage abgewiesen: Vorerst kommt keine Spielothek in die Räume der ehemaligen Hypovereinsbank-Filiale in der Tegernseer Straße.

Richterin Cornelia Dürig-Friedl kam extra aus München angereist. Der Grund: Die BCE Immobilien GmbH hatte am 19. Juli 2016 beim Münchner Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Zweimal hatte die BCE Immobilien GmbH nämlich im Vorfeld erfolglos versucht, eine Spielothek in den ehemaligen Räumen der Hypovereinsbank an der Hauptstraße 15 im Tegernseer Bauauschuss durchzusetzen.

Die Pläne wurden zwar jedesmal verändert, aber sowohl die Stadt als auch die Anwohner sträubten sich gegen eine Eröffnung. Also versuchte die BCE, ihr Vorhaben gerichtlich zu erwirken. Bei dem heutigen Vor-Ort-Termin waren sowohl Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn als auch der Geschäftsführer der BCE Immobilien GmbH vertreten. Kritisch hinterfragt werden sollte, so Dürig-Friedl zu Beginn der Verhandlung, ob überhaupt eine gewerbliche Nutzung in diesem Wohngebiet möglich sei.

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Klage aus formellen Gründen abgewiesen

Doch soweit kam es gar nicht. Zunächst stellte die Richterin fest, dass die im Bauplan angegebenen Quadratmeter die rechtliche Grenze von 100 Quadratmetern eindeutig überschreiten. Dann bemerkte sie, dass auf der „Bauvorlageberechtigung“ der Falsche unterschrieben hatte. Nämlich der Antragsteller und nicht, wie es hätte sein müssen, der Architekt.

Nachdem die Klage abgewiesen wurde, zog Richterin Cornelia Dürig-Friedl weiter zum nächsten Termin.

Keine Bauvorlageberechtigung, keine Begehung, keine Klage. Aufgrund dieses Formfehlers zog die BCE Immobilien GmbH ihre Klage zurück. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Streitwert belaufe sich auf 57.000 Euro, so Dürig-Friedl. Die Kosten des Verfahrens trage die Klägerin.

„Die erste Runde ist durch“, bemerkte abschließend ein sichtlich erleichterter Johannes Hagn. Jetzt würde man abwarten. Die Stadt bleibe jedenfalls bei ihrer Rechtsauffassung, dass eine Spielothek in der Größenordnung von über 150 Quadratmetern dort nicht zulässig sei. „Sollte es eine zweite Runde geben, werden wir auch die bestreiten.“

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