Tegernseer Tal zieht Mietpreisbremse

Zur Miete wohnen im Tegernseer Tal? Ein kostspieliges Leben. Kommendes Jahr werden jedoch sechs weitere Gemeinden im Landkreis in die Mieterschutzverordnung aufgenommen. In welchen Gemeinden ändert sich etwas?

Wunderschön und teuer: das Tegernseer Tal. / Quelle: foto-webcam.org

Die aktuelle Mieterschutzverordnung und Mietpreisbremse läuft Ende des Jahres aus. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz betont: “Deshalb hat die Staatsregierung eine aktualisierte Neufassung erlassen.” Diese soll ab Januar 2022 in Kraft treten und vorerst bis Ende 2025 gelten. Die Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner (CSU) sagt dazu:

Der Siedlungsdruck aus München in den Landkreis Miesbach nimmt weiter zu. Diese hohe Nachfrage und die damit einhergehende Verknappung von Wohnraum treibt auch die Mietpreise immer weiter in die Höhe. Mieten müssen erschwinglich bleiben, damit sich auch Einheimische das Wohnen leisten zu können – gerade weil das Preisniveau in unserer Region ohnehin sehr hoch ist.

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Aus dem Landkreis Miesbach haben sich deshalb sechs Gemeinden für eine Aufnahme in die Mieterschutzverordnung bemüht. Insgesamt soll die Mietpreisbremse zukünftig sogar in 13 Kommunen des Landkreises gelten: In Bad Wiessee, Fischbachau, Gmund, Hausham, Holzkirchen, Irschenberg, Kreuth, Miesbach, Otterfing, Rottach, Schliersee, Tegernsee, Weyarn.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) weiß: “Ein besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen ist dringend notwendig.” Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg seien eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. “Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist für mich und die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen.”

Das soll sich in den Gemeinden ändern

Einfache Lösungen gebe es laut Eisenreich nicht. “Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch das Mietrecht kann einen Beitrag leisten.”

Doch worum handelt es sich bei einer Mietpreisbremse überhaupt? Konkret sollen künftig in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, also auch im Tegernseer Tal und Teilen des Landkreises Miesbach, folgende Regeln gelten:

  • Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Abgesenkte Kappungsgrenze: Die Miete darf bei bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.
  • Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum kann der Erwerber von vermietetem Wohnraum dem Mieter erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarf kündigen.

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