Doch die Angeklagten gingen in Revision. Heute befasste sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall.
Walter B., Rechtsanwalt am Tegernsee und ehemaliger Präsident des elitären Peutinger Collegiums, einem der CSU nahestehenden Debattierklubs, fand sich am 19. September 2011 vor dem Münchner Landgericht wieder. Der Vorwurf: Gemeinsam mit einem Geschäftspartner soll er eine Grundstückserbin aus Rottach-Egern um ihren Besitz gebracht haben. Sie sollen dabei eine finanzielle Notlage des Opfers ausgenutzt und sie über ein Konstrukt von Firmen betrogen haben.
Anwalt gibt sich als Treuhänder aus
Das Wohnhaus der Frau in Rottach-Egern stand vor der Zwangsversteigerung, als ihr die beiden Angeklagten den Vorschlag unterbreiteten, es gemeinsam mit weiterem Grundbesitz in eine GmbH in der Oberpfalz zu integrieren, um so die drohende Versteigerung abzuwenden. Die GmbH befand sich unter der Kontrolle von Hans-Georg M., des Komplizen des Tegernseer Anwalts.
So verschafften sich beide schließlich Zugriff auf die Vermögenswerte der Rottacherin. Am Ende wurde die Frau per Gerichtsvollzieher aus ihrem Haus in Rottach-Egern geworfen. Die Vermögenswerte der Frau, etwa 400.000 Euro, nutzten die beiden Angeklagten schließlich für ihre eigenen Zwecke.
Dafür verklagte sie die Geschädigte. Im September 2011 begann die Verhandlung vor dem Landgericht München I. Ein Urteil erging allerdings erst am 7. Februar 2013. Der angeklagte Tegernseer Anwalt Walter B. wurde wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Sein bereits vorbestrafter Komplize Hans-Georg M. dagegen zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Bundesgerichtshof trifft Entscheidung
Die beiden Beschuldigten gingen allerdings in Revision. Heute fällte der Bundesgerichtshof schließlich das endgültige Urteil. „Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 7. Februar 2013 werden verworfen“, heißt es im Urteilsspruch des 1. Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Beide Angeklagten hätten ihre Pflichten zur Betreuung des Vermögens verletzt, erklärte der Vorsitzende Richter Rolf Raum. Nach Ansicht des Gerichts haben die beiden Angeklagten durch ihr Zusammenspiel ein hohes Maß an krimineller Energie gezeigt. Anwalt Walter B. hat dabei als vermeintlicher Treuhänder agiert, Hans Georg M. die Rolle eines vertrauenserweckenden Geschäftsmannes gespielt. Daher bestätigten die Karlsruher Richter das Urteil des Münchner Landgerichtes I vom Februar 2013. Es ist somit rechtskräftig.
SOCIAL MEDIA SEITEN