Auf seinem Bett soll sich ein 21-jährige Tegernseer im September 2014 entblößt geräkelt, und einer 14-Jährigen Videoaufnahmen davon per Whatsapp geschickt haben. Einem anderen 10-jährigen Mädchen soll er vier Monate später – ebenfalls übers Handy – eine Videoaufnahme gesandt habe, auf der er sich selbst befriedigte. Auf dem Internet-Dating-Portal Friendscout24.de soll er außerdem ein Inserat aufgegeben haben mit dem Text „Blasen nur 30 Euro“. Dabei habe er nicht seine eigene, sondern die Telefonnummer eines 14-jährigen Mädchens angegeben.
Rechtsanwältin Christina Keil erklärt heute vor dem Miesbacher Amtsgericht, ihr Mandat bestreite die Vorwürfe vehement. Er vermute vielmehr einen Hackerangriff – sowohl auf sein Handy als auch auf seinen Computer. Ungewöhnliche Dinge hatte er erstmals im Dezember 2013 festgestellt, als plötzlich auf seinem Samsung-Handy Chats auftauchten, die er nicht kannte. Mädchen und Frauen riefen ihn außerdem an, die mit ihm Sex haben wollten oder entsprechende Andeutungen machten. Auch Nacktfotos habe er bekommen. Deshalb sei er im Januar 2014 zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet.
Dubiose Dinge passieren
Die Rechtsanwältin führt weitere „dubiose Geschehnisse“ an, die ihrem Mandanten passiert seien. Ein Vorfall habe sich beispielsweise im Dezember 2014 ereignet. Jemand habe den Gepäckkoffer des Motorrollers ihres Mandanten am Münchner Bahnhof aufgebrochen und daraus dessen Handy geklaut. Der Angeklagte habe einen Zettel mit der Aufschrift gefunden:
Wir finden Dich, Du wirst schon sehen, was Du davon hast.
Zwar sei das Handy einen Tag später “bei den Fahrradständern am Bahnhof” wieder aufgetaucht, aber Akku und SIM-Karte seien weggewesen. Ein anderes Mal sei er aus einem fahrenden Auto heraus geschubst worden, als er wieder einmal mit dem Roller unterwegs war. In beiden Fällen ging der Angeklagte zur Polizei und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.
Angeklagter bekommt anstößige Nachrichten
Obwohl sein Samsung-Vertrag, den er im Februar 2014 von seinem Cousin übernahm, noch zwei Jahre lief, habe er dieses in die Schublade gelegt und nicht mehr benutzt, versichert der Angeklagte. Stattdessen habe er sich im Januar 2014 ein anderes Handy gekauft, dieses Mal mit Prepaid-Karte, welches er knapp 1 ½ Jahre nutzte. Danach hatte er für ungefähr vier Monate ein iPhone.
Jedesmal seien auf den Handys obszöne Nachrichten verschiedener Mädchen aufgetaucht. Also benutzte er wieder sein bis dato stillgelegtes Samsung-Handy, auf dem er wiederum neue komische Nachrichten entdeckte. „Jemand hat sich auf mein Handy und meinen Laptop geschaltet“, versichert der in seinem grauen Wollpullover blass wirkende 21-Jährige mit Fistelstimme. „Wie soll Ihr Handy von Hackern benutzt werden, wenn es die ganze Zeit ohne Akku in der Schublade liegt?“, fragt Richter Klaus-Jürgen Schmid. „Das Handy muss nicht funktionieren, um sowas zu machen“, lautet die Antwort des Angeklagten.
Verwirrung bei Rechtsanwältin Keil. Sie komme schon selbst mit den Daten ganz durcheinander, sagt sie. Wenn ihr Mandant im Januar mit einem anderen Handy als dem besagten Samsung-Handy zur Polizei gegangen sei, dann stehe das ja im krassen Widerspruch zu den bisher getätigten Aussagen von ihm. Sie bittet um eine kurze Unterbrechung der Verhandlung, um ihren Mandanten zu belehren.
Wer steckt hinter dem Facebook-Account?
Dann legt eine als Zeugin geladene Kriminalkommissarin der Polizei Rosenheim dem Gericht einen hundert Seiten langen Chatverlauf des Angeklagten mit einem 14-jährigen Mädchen vor, aus dem ebenfalls sexuelle Anspielungen von beiden Seiten ersichtlich werden. Die Anwältin des Angeklagten wirft ein, dass der Facebook-Account ja ebenfalls gehackt sein könnte, und möglicherweise nicht zu ihrem Mandanten gehöre.
Weil der Angeklagte die Vorwürfe nicht einräumt, und die Beweise geprüft werden müssen, entscheidet Richter Schmid, die Verhandlung zu verschieben. Abschließend legt er dem Angeklagten ein Geständnis nahe und gibt ihm folgenden – vielleicht etwas unbedachten – Tipp bis zum nächsten Verhandlungstag mit auf den Weg:
Sie sollten die Hosen runter lassen.
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