Teures Nachspiel für Ringseeraser

Im April 2015 brachte ein 35-jähriger Berliner sich und andere in Lebensgefahr. Mit Tempo 150 statt 80 raste der Mann damals mit seinem Audi A8 auf der Bundesstraße von Weissach aus nach Bad Wiessee. Weil er dabei fast einen Motorradfahrer von der Straße drängte, hat das Miesbacher Amtsgericht den Mann nun verurteilt.

Das Miesbacher Amtsgericht fällte ein Urteil über den 35-jährige Ringsee-Raser.
In der Kreuther Ringseekurve ist nur Tempo 80 erlaubt. / Archivbild

“Ich hab’ gedacht, das war’s für mich”, berichtete im April 2015 ein Motorradfahrer, der wegen des fahrlässigen Verhaltens eines Audi-Fahrers aus Berlin beinahe von der Straße gedrängt wurde. Neben ihm wurden noch weitere fünf Verkehrsteilnehmer an der Ringseekurve vom dem 35-Jährigen in Gefahr gebracht.

Statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde fuhr der Mann Tempo 150 und versuchte dabei auch ein riskantes Überholmanöver. Das Miesbacher Amtsgericht entschied darüber, ob der Mann für diese Fahrt zur Rechenschaft gezogen werden soll.

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Raser in der Ringseekurve

Die Zeugen belasteten den Berliner schwer. Während der Audi A8 eine Autokolonne überholte, sei ihm der Motorradfahrer entgegengekommen. Er habe sich nur mit Mühe auf seinem Motorrad halten können, berichtete das Opfer vor Gericht. Der Raser habe anschließend auch nicht angehalten, um nach ihm zu schauen, so der Zeuge weiter.

Eine darauf folgende Verfolgungsjagd eines Zeugen, der ihm direkt nachfuhr, endete nur kurze Zeit später. Doch auch die Appelle des Mannes an den Raser halfen nichts. “Der hat mich einfach nur ausgelacht,” so der Zeuge vor Gericht. Über das Kennzeichen, das er sich notierte, fand die Polizei später den 35-Jährigen.

Richter: “Das war rücksichtslos”

Nachdem der Berliner zu Beginn noch geleugnet hatte, zu schnell gefahren zu sein, gestand er später die deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung ein. Sein Anwalt sprach von einer Fehleinschätzung auf der unübersichtlichen Strecke.

Und die kommt den Raser nun teuer zu stehen. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass der Berliner eindeutig eine gefährliche Verkehrssituation verursachte, die auch tödlich hätte ausgehen können. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 33 Euro. Außerdem muss der Ringseeraser für sechs Monate seinen Führerschein abgeben.

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