Touris dürfen umsonst – Schüler blechen

Seit gut einem Jahr dürfen Touristen mit Gästekarte im gesamten Landkreis kostenlos Bus fahren. Ziel ist es, das Verkehrsaufkommen zu mindern. An sich eine gute Sache – doch ein Vater fragt sich: Warum dürfen Touristen umsonst fahren, während einheimische Schüler für Busfahrten blechen müssen?

Ab der elften Klasse werden die Busfahrkosten nicht mehr vom Landratsamt übernommen.

Seit gut einem Jahr dürfen Touristen im gesamten Landkreis Miesbach alle Busse des RVO, die in der Region verkehren, kostenfrei nutzen. Voraussetzung dafür ist lediglich das Vorzeigen der jeweiligen Gästekarte – wie beispielsweise die TegernseeCard, die seit kurzem außerdem Gratis-Schifffahren auf dem Tegernsee anbietet. Touristen genießen also einige Vorteile.

Vorteil für Touristen?

Doch auch die Einheimischen sollen profitieren. Denn grundsätzliches Ziel ist es, das Verkehrsaufkommen vor allem während der Ferienzeiten im Tal zu verringern. Stundenlange Staus, genervte Autofahrer und chaotische Straßenverhältnisse sollen so zumindest minimiert werden. An sich ein positives Konzept, doch ein Vater wirft nun eine berechtigte Frage auf:

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Unsere Schüler hier im Tegernseer Tal dürfen den RVO Bus zur Schule nur bis zur zehnten Klasse kostenlos nutzen. Ab der elften Klasse müssen die Schüler des Gymnasiums beziehungsweise deren Eltern für den Transport zur Schule mit RVO Bussen selbst aufkommen. Das heißt, dass hier monatlich zirka 58,00 Euro zu bezahlen sind, was ich persönlich für eine Zumutung halte. /strong>

Es ärgert ihn insbesondere deshalb so, weil die Touristen mit der TegernseeCard seit letztem Jahr kostenfrei im ganzen Landkreis unterwegs sein dürfen. Wohingegen vor allem einheimische Familien und Alleinerziehende mit durchschnittlichem Einkommen durch diese Regelung in seinen Augen benachteiligt seien. Er selbst sei als Vater auch ‘betroffen’ und fragt sich, warum so eine Regelung überhaupt bestehen kann. Die Antwort vom Landratsamt, das diese Regelung indirekt festlegt, lautet:

Aufgabe des Landkreises ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bis einschließlich Jahrgangsstufe 10.

Die Kollegen des zuständigen Fachbereichs erfüllen dabei – laut Pressesprecher Gerhard Brandl – lediglich die gesetzlichen Vorgaben zur Schülerbeförderung. Dennoch gebe es natürlich auch für Familien mit geringeren finanziellen Mitteln Unterstützung. Für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe erstattet der Landkreis beispielsweise die Kosten der notwendigen Beförderung – soweit diese bis einschließlich dem Schuljahr 2016/17 eine Familienbelastungsgrenze von 420 Euro übersteigen.

Ab dem kommenden Schuljahr erhöht sich diese Familienbelastung auf 440 Euro, wie uns das Kultusministerium mitgeteilt hat.

Zwar müssten Schüler, beziehungsweise deren Eltern, die Fahrtkosten vorstrecken, doch sollten die Kosten innerhalb eines Schuljahres die 420-Euro-Grenze überschritten haben, dann „kann unter Vorlage der Belege eine Rückerstattung beantragt werden.“

In Ausnahmefällen müssen die 420 Euro sogar überhaupt nicht bezahlt werden. Dann zum Beispiel, wenn die Eltern ein schwerbehindertes Kind haben. Warum Schüler aber generell zahlen müssen und Touristen mit der Gästecard umsonst Busfahren dürfen, läge nicht in der Hand des Landratsamtes: „Für die kostenlose RVO-Nutzung der Touristen, kommen die daran beteiligten Gemeinden anteilig auf“, so Brandl abschließend.

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