Schnelltests für Mitarbeiter reichen

Gestern war die Nachricht für alle Arbeitgeber schockierend. Alle Mitarbeiter, die ungeimpft und nicht genesen sind, sollten zweimal wöchentlich einen PCR-Test liefern. Doch jetzt heißt es: Kommando zurück.

Bei Friseurbetrieben, Gaststätten und in der Beherbergung gilt: 3G Plus – für Mitarbeiter reicht jetzt aber ein Schenlltest

Schockierend war die Information vor allem für die Arbeitgeber. Zweimal wöchentlich einen PCR-Test für Mitarbeiter bezahlen. Das wären mindestens 600 Euro Mehrausgaben für jeden Angestellten.

Heute tagte das bayerische Kabinett aber erneut. Zwar wird weiterhin die 2G oder 3G-Plus-Regel verfolgt und auch Kontrollen sollen verschärft werden. Aber eine Erleichterung gibt es für Friseure, Gastro, Hotellerie und andere Sparten der körpernahen Dienstleistung.

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Arbeitgeber müssen nicht, wie bisher kommuniziert, zweimal wöchentlich einen PCR-Test der Mitarbeiter finanzieren. Ab Mittwoch müssen pro Arbeitstag “nur noch” ein Antigentest pro Tag und ungeimpftem- oder nicht genesenem Mitarbeiter nachgewiesen werden. Hubert Aiwanger (FW), stellvertretender bayerischer Ministerpräsident, gibt diese überraschende Kehrtwende an heutigen Nachmittag in einer Pressemeldung seines Ministeriums bekannt:


Auch für körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseure sowie Gastronomie und Beherbergungsgewerbe gilt ab morgen, dass ungeimpfte Mitarbeiter zwar täglich einen Corona-Schnelltest machen müssen, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig sind. Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll.”

Ursprünglicher Artikel vom 09. November 2021 mit der Überschrift: „Treiben PCR-Tests Arbeitgeber jetzt in den Ruin?“

Am vergangenen Mittwoch trat Landesvater Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung vor die Presse. Er informierte die Journalisten über eine Neueinstufung der pandemischen Lage und die daraus resultierende Neusondierung bei der Krankenhausampel.

Davon war der Landkreis Miesbach, neben anderen Alpenkreisen in Oberbayern, direkt betroffen. Die Einführung der „Regionalen Krankenhaus-Ampel“ in Corona Hotspotgebieten findet seit Samstag seine Anwendung. Mit einer aktuellen 7-Tages Inzidenz über 700 und einer Krankenhausbelegung am absoluten Limit traten am Samstag neue Regelungen in unserer Region in Kraft, über die wir in den vergangenen Tagen ausführlich berichtet haben.

Teufel liegt im Detail

Wie aber sooft in den letzten 20 Monaten liegt auch diesmal wieder der Teufel im Detail. Denn die neuen Regeln bedeuten auch, dass nicht nur Gäste des Hotel- und Gaststättengewerbes und Kunden der körpernahen Dienstleistungen wie Friseure über einen 48 Stunden gültigen PCR-Test verfügen müssen, sondern eben auch die dort arbeitenden Menschen. Und das zwei mal die Woche. Ausgenommen von der neuen Testregel seien, so informiert das Landratsamt Miesbach, alle medizinisch oder therapeutisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physiologische Praxen.

Wir haben die Reaktionen der betroffenen Innungen, Arbeitgebervertretung und der Industrie und Handelskammer Bayern zusammengefasst. Den Anfang macht Katharina Toparkus, Pressesprecherin der IHK München und Oberbayern:

Ja, das ist richtig und gilt in dieser Form (für die Beschäftigten gelten dieselben Zugangsregeln wie für Kunden) bereits seit dem 19. Oktober. Mit der gelb-roten-Krankenhausampel wurde die 2G-Regel (Anm. der Redaktion – gilt auch für 3G Plus) auf weitere Konstellationen mit engem Kundenkontakt ausgeweitet.

Auch in der Frage der Kostenübernahme für die zwischen 60 und 100 Euro teuren PCR-Tests hat die Leiterin der Pressestelle der IHK eine klare Aussage getroffen. „Für die Kosten von vorgeschriebenen Tests der Mitarbeiter am Arbeitsplatz (auch im Rahmen von 2G oder 3Gplus) ist der Arbeitgeber zuständig“.

Arbeitgeber zahlen für Mitarbeiter

Toparkus erklärt die notwendige Kostenübernahme damit, dass laut Corona Arbeitsschutzverordnung die Arbeitgeber dazu verpflichtet seien, ihren Arbeitnehmern pro Woche zwei Corona-Tests zur Verfügung zu stellen. Also fallen nur für alle Arbeitgeber, deren Betriebe nicht unter 2G oder 3G Plus fallen, durch die neue Testpflicht keine zusätzlichen Kosten an.

In der Gastronomie, der Hotellerie oder bei bestimmten körpernahen Dienstleistungen, wie Friseuren zum Beispiel, wird das Testen aber deutlich teurer für den Arbeitgeber. Es gelte das Prinzip, dass Mitarbeiter unter die gleiche Zugangsbegrenzung fallen wie die Kunden oder Gäste, betont die IHK-Pressesprecherin.

Kosten für PCR-Test utopisch

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA (BGH DEHOHA) hat schon am Freitagabend in einem Schreiben an seine Mitglieder eindeutig Position bezogen. Genaue Zahlen über geimpfte Mitarbeiter liegen dem Verband aufgrund des Datenschutzes zwar nicht vor, man gehe aber davon aus, dass nur Zweidrittel der 447.000 Erwerbstätigen, wie im Landesdurchschnitt der bayerischen Bevölkerung, bereits vollständig geimpft seien.

Das würde bedeuten, dass sich rund 150.000 Menschen, die sich bislang trotz aller guten Argumente nicht dazu haben entschließen können, sich impfen zu lassen, sich jetzt auf eigene Kosten zwei Mal pro Woche PCR-Testen lassen müssten.

Eindeutig besteht hier aber eine Diskrepanz zwischen den Aussagen der IHK und der BGH DEHOHA. Bei der Kostenübernahme für die PCR-Test sieht der Hotel- und Gaststättenverband die Mitarbeiter in der Pflicht, wie in der Stellungnahme betont wird:


Dies wären pro Mitarbeiter zirka 800 Euro je Monat. Das ist Utopie. Aber auch wir Unternehmer können diese Kosten-Mehrbelastung nicht mehr stemmen.

Dieser Auffassung widerspricht allerdings das Landratsamt Miesbach auf Nachfrage. Demnach gelte bis zum 26.11.2021 noch die Corona-Arbeitsschutzverordnung, welche den Arbeitgeber verpflichtet, für “seine Mitarbeiter mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten”. Darunter falle auch ein PCR-Testnachweis.

Shutdown, statt Lockdown für die Branche

Des Weiteren heißt es im Schreiben der DEHOGA, dass es in manchen Regionen immer schwerer werde, „überhaupt oder symptomfrei an PCR-Tests heranzukommen“.

Zudem sei die Sorge bei den Mitgliedern groß, dass mit der Einführung der 3G Plus Regelung Mitarbeiter massenhaft die Branche verlassen und in berufsverwandte Bereiche wie den Einzelhandel abwandern. Dort müsse weder durchgehend eine FFP2 Maske getragen werden, noch bestehe die Pflicht für zwei kostenintensive PCR-Tests pro Woche.

Wenn die Regelungen so bestehen bleiben, wäre dies kein Lockdown, sondern der personelle Shutdown unserer ganzen Branche.

Deshalb schlägt der Unternehmerverband, der die neuen Regelungen als „gut gemeint“ beschreibt, auch vor, dass seine Mitarbeiter anstelle der PCR-Tests verpflichtende Schnelltests, eventuell auch in engeren Intervallen durchführen. Dieses Testvorgehen erachte man als verhältnismäßig im Vergleich mit den Regelungen im Einzelhandel.

Friseure wollen nicht mehr als Sheriffs missbraucht werden

Bisher hat sich der Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks noch nicht zu den neuen Testvorschriften für ihre Mitarbeiter geäußert. Im Vorfeld der Regelverschärfungen wurde jedoch eine Statement auf der Internetseite der Innung veröffentlicht. Darin lehnte Landesinnungsmeister Christian Kaiser weitere Beschränkungen vehement ab und verweist auf die Eigenverantwortung der Kunden:

Der Einzelne muss mehr in die Pflicht genommen werden, denn nur, wenn er die Konsequenzen wegen eines Verstoßes zu tragen hat, wird er daraus lernen. Friseurunternehmer dürfen nicht weiter als Hilfssheriffs missbraucht werden, die stellvertretend für die zuständigen Behörden Impf- und Genesenennachweise, Testergebnisse und Personalausweise kontrollieren müssen.

Kaiser befürchtet weitere Einschnitte in die Berufsausübung der Friseure, ein “Anwachsen der Schwarzarbeit im Friseurhandwerk”, einhergehend mit der unkontrollierten Verbreitung des Corona-Virus: “Dort bei Hausbesuchen gibt es kein Hygienekonzept und eine Kontaktnachverfolgung ist unmöglich.”

Zudem fordert der Innungsmeister von der Politik eine stärkere Miteinbeziehung in die Entscheidungsfindung. Auf Landesebene müsse ein “interministeriellen Arbeitskreis unter Beteiligung des Landesinnungsverbandes” eingerichtet werden, damit nicht weiterhin über die “Köpfe der Friseurunternehmer” entschieden werde.

Was gilt für Veranstaltungen?

Die Betreiber von Freizeiteinrichtungen, Sport- und Kulturveranstalter, Clubs und Diskotheken dürfen künftig nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind, einlassen. Im Landratsamt geht man davon aus, dass auch hier die 3G Plus Regelung für Mitarbeiter greifen wird.

Sicher ist nur, dass Veranstaltungen wie politische Versammlungen oder Gottesdienste sowie der Bildungsbetrieb nicht von den 2G Einlassbeschränkungen betroffen sind – also auch nicht die Menschen, die dort arbeiten. Doch auch hier herrscht zur Zeit große Verwirrung.

So sind sich die Talgemeinden nicht eins, ob bei Gemeinderatssitzungen zum Beispiel 3G wie bisher oder doch 3G Plus gelten sollte. Auf die notwendigen Hinweise durch das Ministerium, wie sonst üblich, habe man in Gmund bis zum gestrigen Abend vergeblich gewartet, berichtet Florian Ruml, Geschäftsführer der Gemeinde Gmund. Dort bleibt man bei 3G, so wie auch in Rottach-Egern und Bad Wiessee. In Kreuth und Tegernsee ist man auf die 3G Plus Einlassbeschränkung umgeschwenkt. Mehr erfahrt ihr hier.

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